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++ Aktuelles zur Abschaffung der Studienbeiträge ++ | |
| Beitragspflicht (Wer zahlt, wer nicht?) | ||
| Befreiung von der Zahlungspflicht (Wer kann auf Antrag befreit werden und was ist zu tun?) |
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| Studienbeitragsfinanzierung (Welche Möglichkeiten der Finanzierung der Studienbeiträge gibt es?)
| Flyer zum Häufig gestellte Fragen (FAQ) |
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| Verteilung und studentische Mitbestimmung (Wer bekommt die Studienbeiträge/Studienzuschüsse und wer entscheidet über diese?) | ||
| Verwendung (Wofür werden die Studienbeiträge/Studienzuschüsse konkret ausgegeben?) | ||
| Grundlagen (Gesetz, Satzung, Berichte, Ansprechpartner) | ||
| Links zu den Informationsseiten der Fakultäten und Zentralen Einrichtungen | ||
| Rechnungslegung (Übersicht der Ausgaben nach Kostenarten und Departmentstruktur) |
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Studienzuschüsse. Gut investiert. |
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| ++ Aktuell ++ Der Bayerische Landtag hat in seiner Sitzung vom 24. April 2013 die Abschaffung der Studienbeiträge zum kommenden Wintersemester beschlossen. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten von "Maximilianeum", dem Online-Magazin des Bayerischen Landtags. Im Rahmen eines "Bildungsfinanzierungsgesetzes" werden nunmehr im Doppelhaushalt 2013/2014 für die bayerischen Hochschulen Kompensationsmittel in Höhe von 219 Mio. € bereitgestell (sog. "Studienzuschüsse"). An dieser Stelle bedanken wir uns bei Ihnen für die seit dem Sommersemester 2007 entrichteten Studienbeiträge. Bis zum Ende des laufenden Sommersemesters wird die FAU seit der Einführung von Studienbeiträgen über 120 Mio. Euro in die Verbesserung der Studienbedingungen investiert haben. Zukünftig wird es heißen müssen: Studienzuschüsse. Gut investiert. Bis zur endgültigen Umsetzung der gesetzlichen Neuregelungen bleiben die etablierten Verfahren an der FAU zunächst unverändert. Die für die Studienbeitragserhebung bereitgestellten umfassenden Informationen bleiben vorerst an dieser Stelle erhalten: |
| Sitzungsinformationen für ZGS-Mitglieder: Die nächste ZGS-Sitzung findet voraussichtlich statt am Dienstag, den 9. Juli 2013. Dort wird voraussichtlich schon über die Verwendung der Studienzuschüsse beraten werden. |
| Informationen für Antragsteller: Zeitplan Wintersemester 2013/2014 |
| Wofür werden an der FAU die Studienbeiträge ausgegeben? Unter paritätischer Beteiligung der Studierenden für über 600 Maßnahmen, die unmittelbar der Verbesserung der Studienbedingungen dienen. Siehe hier. |
Sozialverträglich ausgestaltete und nachgelagerte Studienbeiträge. Kennen Sie das zinsgünstige Bayerische Studienbeitragsdarlehen? Nach Ihrem Berufseinstieg können Sie mit dem gebührenfreien Bayerischen Studienbeitragsdarlehen die Studienbeiträge zurückzahlen. Bis dahin übernimmt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (kfw) die Zahlung für Sie. Für das Darlehen benötigen Sie weder eine Bürgschaft der Eltern noch wird eine Bonitätsprüfung durchgeführt. Die monatlichen Raten beginnen bei 20 € bei einer Laufzeit von bis zu 25 Jahren. Und das Beste: Verdienen Sie später – u. U. auch zeitweise – beispielsweise weniger als 1.670 € (ledig, ohne Kinder) bzw. 2.690 € (verheiratet, 1 Kind) wird die Zahlungspflicht gestundet. Die Einkommensgrenze, die zur Stundung führt, erhöht sich demnach im Falle der Heirat (gleiches gilt für Lebenspartner im Sinne von § 1 Abs. 1 des Lebenspartnerschaftsgesetzes) um 535 € bzw. für jedes Kind des Darlehensnehmers um 485 €. Der Zinssatz beträgt derzeit lediglich 2,19 %. Weitere Informationen finden Sie hier. |
| Schulterschluss an der FAU: Universitätsleitung und Studierendenvertretung fordern gemeinsam volle Kompensation im Fall einer Abschaffung von Studienbeiträgen |



