Bringt uns die gesetzliche Frauenquote weiter?

Prof. Dr. Andrea Abele-Brehm
Prof. Dr. Andrea Abele-Brehm

Der Bundesrat hat am Freitag beschlossen, in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen bis 2025 eine Frauenquote von 40 Prozent vorzuschreiben. Ein Meilenstein für die Gleichstellung? Prof. Dr. Andrea Abele-Brehm vom Lehrstuhl für Sozialpsychologie unter besonderer Berücksichtigung der Sozialpsychologischen Frauenforschung an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg meint:

Ja, denn Lippenbekenntnisse haben in der Vergangenheit wenig bewirkt. Ja, denn nun müssen sich die Aufsichtsräte aktiv um geeignete Frauen kümmern. Ja, denn nun werden sie merken, wie gut es einem Unternehmen tut, wenn Gremien vielfältig (z.B. nach Geschlecht und Alter oder kultureller Herkunft)  zusammengesetzt sind und Ideen aus unterschiedlichen Perspektiven eingebracht werden. Ja, denn dann wird es noch mehr Rollenvorbilder für junge, ehrgeizige Frauen geben. Ja, denn dann wird sich zeigen, dass auch „Quotenfrauen“ hervorragende Leistungen erbringen können. Ja, denn dann werden „Quotenfrauen“ merken, dass es gar nichts ausmacht, „Quotenfrau“ zu sein – es gibt doch auch so viele „Quotenmänner“, z.B. in der Politik (da heißt es dann „Proporz“ nach Religion, nach Landesteil, etc.).

Nein, denn die Aufsichtsräte von börsennotierten Unternehmen repräsentieren nur die Spitze des Eisberges was Führungspositionen angeht. Nein, denn jede gesetzliche Regelung kann irgendwie unterlaufen werden. Nein, weil eine solche Quotenregelung an vielen anderen Barrieren für Chancengleichheit in Karrierepositionen wenig ändert wie z.B. Vorurteile gegenüber Frauen in Führungspositionen, familienfeindliche Arbeitszeiten oder Entmutigungen junger Frauen am Arbeitsplatz. Nein, weil junge Frauen selbst in vielen Fällen gegen die Quote sind. Und schließlich nein, weil 40 Prozent in einem Zeitraum von 13 Jahren nicht wirklich ehrgeizig sind.

Und die Konklusion? Wir wissen noch nicht, ob die vom Bundesrat beschlossene Frauenquote jemals eingeführt wird. Wird sie Gesetz,  wird sie zwar nicht dazu führen, dass die Thematik der Chancengleichheit von Frauen und Männern am Arbeitsplatz gelöst ist – dafür ist sie zu komplex. Der Beschluss ist trotzdem ein – zumindest kleiner – Meilenstein, da er neue Perspektiven eröffnet, die Chancen größer sind als die Risiken,  und auch, weil er über Parteigrenzen hinweg gefasst wurde.

Weitere Informationen:

Prof. Dr. Andrea Abele-Brehm
Tel.: 09131/85-22307
abele@phil.uni-erlangen.de