„Menschenrecht, kein Sonderrecht“

Prof. Bielefeldt (Bild: Cornelius Wachinger)
Prof. Bielefeldt (Bild: Cornelius Wachinger)
Prof. Bielefeldt (Bild: Cornelius Wachinger)
Prof. Bielefeldt (Bild: Cornelius Wachinger)

Prof. Dr. Heiner Bielefeldt, Lehrstuhl für Menschenrechte und Menschenrechtspolitik, UN-Sonderberichterstatter über Religions- und Weltanschauungsfreiheit

Die aktuelle Beschneidungsdebatte beschäftigt die Nation seit Wochen. Während die selbst ernannten Modernisierer einerseits die Diskussion zum Anlass nehmen für populistische Religionsbeschimpfung, dreht sich die ernsthafte Auseinandersetzung andererseits vor allem um drei große Fragen: Begründet eine Billigung religiös motivierter Beschneidung ein Sonderrecht für bestimmte Religionsgemeinschaften? Schaffen wir damit einen Präzedenzfall, dessen Dominoeffekt wir nicht mehr kontrollieren können? Und verraten wir mit einem Zugeständnis die Ideale der Aufklärung? Alle drei Sorgen sind unbegründet.

Seit zehn Wochen debattiert Deutschland über die religiös motivierte Knabenbeschneidung. Nach dem Entschließungsantrag des Bundestags vom 19. Juli und der Debatte im Deutschen Ethikrat am 23. August lässt sich immerhin klar absehen, dass auch in Zukunft rituelle Knabenbeschneidungen – bei Gewährleistung fachlicher Durchführung und unter Wahrung verschiedener Auflagen – zulässig bleiben werden. Viele inhaltliche und prozedurale Fragen bleiben hingegen offen.

Die kontroverse Diskussion in der Öffentlichkeit überrascht nicht –  dreht sie sich doch um ein Thema, das verschiedene Grund- und Menschenrechte betrifft: die Religionsfreiheit, das elterliche Sorgerecht sowie schließlich das Recht des Kindes auf körperliche und seelische Unversehrtheit. Darüber hinaus kommen – berechtigte – Grundfragen nach dem Selbstverständnis unserer Gesellschaft ins Spiel: Welchen Stellenwert kann, darf und soll Religion im Rahmen einer säkularen Rechtsordnung haben?

Schwer zu ertragen ist allerdings der ätzend-verächtliche Tonfall in vielen Beiträgen. Man kennt ihn bisher schon aus den robusten Varianten der Integrationsdebatte, die sich primär um den Islam dreht. Der herrische Gestus, gefälligst Modernisierungsfähigkeit unter Beweis zu stellen, schließt nun auch die Juden ein und richtet sich oft gegen Religionen überhaupt. Das ist neu. Religionskritik verrutscht dabei oft genug in populistische Religionsbeschimpfung nach dem Motto „Glaubst du noch oder denkst du schon?“.

Doch auch viele Menschen, die für Offenheit und Vielfalt eintreten, tun sich mit dem Thema schwer. Drei Fragen prägen dabei die aktuelle Debatte: Wird mit der Billigung religiös motivierter Beschneidung zwei Religionsgemeinschaften ein „Sonderrecht“ eingeräumt? Schafft man damit nicht einen Präzedenzfall? Und geben wir schließlich mit der Akzeptanz von Traditionen, die einem Teil der Bevölkerung als altertümlich erscheinen mögen, nicht die Errungenschaften der Aufklärung preis?

Alle drei Befürchtungen, meine ich, lassen sich bei näherem Hinsehen entkräften.

Für einen modernen Rechtsstaat, der an Prinzipien allgemeiner Freiheit und Gleichheit orientiert ist, gibt es für Privilegien in der Tat keinen Raum. Jedes „Sonderrecht“ erweist sich als problematisch; es kann niemals wirklich legitim sein. Gerade deshalb ist es wichtig klarzustellen, dass die Zulässigkeit ritueller Beschneidungen von Knaben sinnvoll nur über die Religionsfreiheit begründet werden kann, die ihrerseits den Stellenwert eines universalen Menschenrechts hat. Menschenrechte aber sind das genaue Gegenteil von Sonderrecht, basieren sie doch zuletzt auf der gleichen und unveräußerlichen Würde jedes Menschen.

Wichtig wird dabei freilich ein gemeinsames Verständnis von Religionsfreiheit sein: Sie kann sich nicht auf die Respektierung derjenigen Grundsätze und Praktiken beschränken, über die in der Gesellschaft ohnehin hundertprozentiger Konsens besteht – sie wäre sonst weitgehend gegenstandslos. Stattdessen sind die Anliegen, die Juden, Christen, Muslime, Baha’is, Mormonen, Buddhisten, Agnostiker, Sikhs, Atheisten und andere vorbringen, selbstverständlich höchst unterschiedlich: Sie basieren auf  spezifischen Glaubensgrundlagen, verschiedenen Festtagskalendern, unterschiedlichen Speisevorschriften und sonstigen Ritualen. Gleichberechtigung kann hier nicht heißen, die Menschen über einen Leisten zu schlagen, sondern verlangt, ihnen Entfaltungsbedingungen zu gewährleisten, die ihrem jeweiligen Selbstverständnis entsprechen. Dies aber ist kein Privileg für wenige, sondern ein Anspruch, auf den sich alle Menschen berufen können.

Die Angst vor einem Domino-Effekt ist ebenfalls unbegründet: Religionsfreiheit zu respektieren, heißt nicht, rechtsfreie Räume zu eröffnen, aus denen der Staat sich schlicht zurückzieht. Sie hat einen hohen Rang, den sie aber mit anderen Menschenrechten teilt. Schrankenlos gilt sie nicht. Vielmehr bleibt der Staat verantwortlich für das Gesamt der Grund- und Menschenrechte sowie für die Wahrung weiterer Rechtsgüter. Aus dieser Aufgabe kann sich die Notwendigkeit von Abwägungen und Grenzsetzungen ergeben – mit dem Ziel, jeweils einen Weg zu finden, der allen im Streit stehenden Menschenrechtsansprüchen gerecht wird oder zumindest einen menschenrechtlich vertretbaren Ausgleich darstellt.

Zum Stichwort Aufklärung schließlich: Die Beschneidung stößt vielfach schon deshalb auf Ablehnung, weil viele Menschen sie nicht nachvollziehen können. Manch einem gilt sie als eine altertümliche Praxis, die in einer modernen Gesellschaft schlichtweg nichts zu suchen habe. Das zieht die Frage nach sich: Warum sollten sich Religionsgemeinschaften nicht verändern, ja, verändern müssen?

In den Kontroversen der letzten Wochen ist einmal mehr die Doppeldeutigkeit der „Aufklärung“ deutlich geworden, die sich seit jeher zwischen Emanzipation und Bevormundung, kritischer Aufgeschlossenheit und doktrinärer Rigidität, Anerkennung von Vielfalt und hegemonialer Weltsicht bewegt. Wie auch andere Menschenrechte ist die Religionsfreiheit ja nachgerade eine politische Errungenschaft der Aufklärung, und zwar näherhin eine Konsequenz der aufgeklärten Einsicht in die irreversible Pluralität menschlicher Grundüberzeugungen, Sinnentwürfe und Lebensgestaltungen.

Die Debatte um die Zulässigkeit von religiös motivierten Knabenbeschneidungen hat Bruchlinien in unserer Gesellschaft zutage gefördert. Es ist an uns, sie zu kitten – in einer Debatte, in der Hass und Verachtung keinen Platz haben, sondern die im Geist der Aufklärung – in ihrem allerbesten Sinn – geführt wird, auf den wir uns so viel zu gute halten.

Das vollständige Positionspapier von Prof. Bielefeldt zur aktuellen Beschneidungsdebatte zum Download (pdf).