UN-Sonderberichterstatter prangert Verfolgung von Konvertiten an

Prof. Bielefeldt (Bild: Cornelius Wachinger)
Prof. Bielefeldt (Bild: Cornelius Wachinger)

Prof. Dr. Heiner Bielefeldt: „Freiheit zum Glaubenswechsel ein unverzichtbarer Bestandteil der Religions- und Weltanschauungsfreiheit“

In Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen ist das Recht jedes Menschen auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit festgelegt. Dazu gehört auch das Recht, die Religion zu wechseln. In vielen Ländern und Regionen werden Konvertiten jedoch mit harten Strafen und administrativen Schikanen konfrontiert. Das kritisierte Prof. Dr. Heiner Bielefeldt, Sonderberichterstatter für Religions- und Weltanschauungsfreiheit des UN-Menschenrechtsrats und Inhaber des Lehrstuhls für Menschenrechte und Menschenrechtspolitik an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU), in seinem aktuellen Bericht für die UN-Generalversammlung.

In Deutschland wird Religionsfreiheit oft als selbstverständlich angesehen: Dazu gehört, sein Leben entsprechend dem eigenen Glauben gestalten und seine Kinder im Sinne der eigenen Überzeugungen erziehen zu können. Aber auch das Recht, die Religion zu wechseln und nicht zur Konversion gezwungen zu werden, ist Teil der Religionsfreiheit. In vielen Ländern wird dieses Recht jedoch missachtet: Konvertiten werden mit öffentlicher Verachtung, systematischer Diskriminierung, administrativen Hindernissen und Strafverfolgung wegen angeblicher Blasphemie konfrontiert – in manchen Staaten droht ihnen sogar die Todesstrafe. Sie werden bei der Arbeitssuche benachteiligt, von der Gesundheitsvorsorge ausgeschlossen, verlieren womöglich ihr Sorgerecht für ihre Kinder. Problematisch ist es auch, wenn humanitäre Hilfe mit der festen Erwartung eingesetzt wird, dass die Begünstigten zu einem „gewünschten Glauben“ wechseln. Die Staaten rechtfertigen diese Verstöße mit fadenscheinigen Begründungen. Sie stellen Interessen der nationalen Sicherheit oder der nationalen Identität in den Vordergrund, die angeblich durch Konversionen bedroht sei. Durch die Abkehr von der dominanten Religion werde der Frieden des Landes gestört.

Der Bericht beschreibt nicht nur bestehende Verletzungen, sondern erinnert daran, dass die Freiheit zum Glaubenswechsel einen unverzichtbaren Bestandteil der Religions- und Weltanschauungsfreiheit bildet. Daraus ergeben sich Forderungen nach Reformen in Strafrecht, Familienrecht, Verwaltung, Schulwesen und anderen Bereichen. Der UN kommt eine Wächterfunktion für die Durchsetzung dieses Menschenrechts zu, die sie allerdings nur in breiten Bündnissen mit zivilgesellschaftlich engagierten Menschen erfüllen kann.

Weitere Informationen:

Prof. Dr. Heiner Bielefeldt
09131/85-23273
heiner.bielefeldt@polwiss.phil.uni-erlangen.de