Bevor der weiße Rauch aufsteigt

Dr. Lange
Dr. Christian Lange (Bild: FAU)

Details des Konklave: Wie wird ein Papst gewählt?

Seit dem Abend des 12. März 2013 tagt in der Sixtinischen Kapelle im Vatikan die Versammlung der Kardinäle, das Konklave, das darüber entscheidet, wer die römische Kirche nach dem Rücktritt von Papst Benedikt XVI. als neues Oberhaupt führen wird. Historische Hintergründe und Ablauf der Papstwahl schildert Dr. Christian Lange, Akademischer Oberrat für Katholische Theologie, Privatdozent für Kirchengeschichte und Patrologie an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU).

Im Jahr 1059 sprach Papst Nikolaus II. in seinem Dekret In Nomine Domini das Vorrecht, einen neuen Papst zu wählen, ausschließlich den Kardinalbischöfen zu, um die Einflussnahme von nicht-kirchlichen Kräften auf die Wahl des Bischofs von Rom zu beschränken. In der Literatur gibt es außerdem Hinweise darauf, dass die lateinische Kirche damit den Anspruch verband, die Gesamtkirche zu repräsentieren, nachdem die Einheit zwischen den Kirchen des lateinischen Westens und des griechischen Ostens immer mehr verloren gegangen war.

Seit 1130 gilt das Wahlrecht auch für Kardinalpriester und -diakone, also für alle Kardinäle – mit Ausnahme derer, die zu dem Stichtag, ab dem der Apostolische Stuhl unbesetzt ist, das 80. Lebensjahr überschritten haben. Die Bezeichnung Kardinal leitet sich vielleicht von dem lateinischen Wort cardo her, das einen Bischofsitz in Rom bezeichnet. Demnach gab es in Rom den Bischof und an dessen Hauptkirchen die presbyteri cardinales. Diese Priester empfingen zu einem späteren Zeitpunkt die Würde des Kardinal-Seins (tituli cardinales).

Im Lauf der Jahrhunderte nahm die Zahl der Kardinäle wesentlich zu. Um zu zeigen, dass die katholische Kirche die ganze Welt umfasse, bestimmte Johannes XXIII., die bis dahin geltende Höchstzahl von 70 könne überschritten werden. Diese Tendenz setzte sich unter Paul VI. und Johannes Paul II. fort. 2013 sind 117 Kardinäle wahlberechtigt, von denen aber zwei nicht mitwirken. Von den 115 Stimmberechtigten kommen u. a. 28 aus Italien, 33 aus dem restlichen Europa, 14 aus Nord- und 19 aus Lateinamerika. Aus Deutschland nehmen die Kardinäle Paul Josef Cordes und Walter Kasper (beide aus der Kurie, der päpstlichen Verwaltung), Karl Lehmann (Mainz), Reinhard Marx (München-Freising), Joachim Meisner (Köln) und Rainer Maria Woelki (Berlin) am Konklave teil.

„Konklave“ (von Lateinisch cum clave – „eingeschlossen sein mit einem Schlüssel“) ist als Begriff für die Versammlung zur Papstwahl in den allgemeinen Sprachgebrauch eingegangen. In der Kirchengeschichte zählt als erstes Konklave die Wahl von Coelestinus IV. im Jahr 1241, als der römische Senator Matteo Rosso Orsini die Kardinäle in das so genannte Septizinium einschließen ließ. Der neue Papst verstarb jedoch nur wenige Tage nach seiner Wahl; deshalb ist das Konklave von 1268 in der Stadt Viterbo bekannter. Da sich die wahlberechtigten Kardinäle nicht einigen konnten, wurden sie in einem Gebäude eingemauert und nur durch eine Dachluke mit Nahrung versorgt.

Rechtliche Voraussetzungen für das Konklave schuf das zweite Konzil von Lyon von 1274 in seiner Konstitution Ubi Periculum. Es verfügte: „Stirbt ein Papst in der Stadt, in der er mit seiner Kurie residierte, so sind die in dieser Stadt anwesenden Kardinäle gehalten, nur zehn Tage auf die abwesenden Kardinäle zu warten. (…) Im Palast bewohnen alle gemeinsam ein einziges Gemach (lat. conclave) ohne Zwischenwand oder sonstige Abtrennung. Unter Wahrung des freien Zugangs zur Toilette wird das Gemach von allen Seiten so verschlossen, dass es niemand betreten oder verlassen kann“1). Dadurch sollte jeder Einfluss von außen verhindert werden. Die Konstitution bekräftigte dies noch weiter: „Niemand erhält Zugang zu den Kardinälen oder Gelegenheit, mit ihnen Geheimgespräche zu führen.“ 2) Darüber hinaus verfügte Ubi Periculum: „Im besagten Konklave belässt man ein passendes Fenster, durch das man den Kardinälen bequem das Lebensnotwendige reichen kann, ohne dass es jemandem den Zutritt zu ihnen ermöglicht. Sollte drei Tage nach besagtem Einzug der Kardinäle in das Konklave noch kein Hirte für die Kirche bestellt sein – es sei Ferne! –, dann müssen sie sich an jedem der nächsten fünf Tage beim Mittag- und Abendessen mit einem einzigen Gang zufrieden geben. Ist nach Ablauf dieser Frist die Besetzung immer noch nicht erfolgt, wird ihnen von da an nur noch Brot, Wein und Wasser gereicht, bis die Besetzung erfolgt ist“2).

Im Grundsatz gelten diese Regelungen noch heute, auch wenn Papst Johannes Paul II. in seiner Apostolischen Konstitution Universi dominici gregis vom 22. Februar 1996 Veränderungen eingeführt hat. So sind die Kardinäle heute nicht mehr in der Sixtinischen Kapelle untergebracht, sondern in der Domus sanctae Marthae, wo sie übernachten und speisen. Zuletzt hat Benedikt XVI. am 11. Juni 2007 in seinem Motu Proprio De aliquibus mutationibus in normis de electione Romani pontificis die Regeln abgeändert. Seither ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit der Stimmen aller anwesenden Wähler erforderlich – wobei nach erfolglosen Wahlgängen an den ersten drei Tagen nur noch unter denjenigen beiden Kandidaten gewählt werden darf, die bis dahin die meisten Stimmen erhalten haben. Dies, so nehmen Beobachter an, wird dazu führen, dass mehr Wahlgänge für den Nachfolger von Benedikt XVI. gebraucht werden, als es bei dessen eigener Wahl der Fall war.

Wenn auch nur die Kardinäle der Römischen Kirche die Wählerschaft stellen – zum Papst gewählt werden kann grundsätzlich jeder männliche Katholik. Der weiße Rauch, der von der Sixtinischen Kapelle aufsteigt, wenn ein neuer Papst gewählt ist und die Wahl angenommen hat, erinnert an das alte Verfahren, nach dem das Volk von Rom an der Wahl seines Bischofs mitwirkte. In den aktuellen Vorschriften ist die Nachricht an das Volk nicht mehr vorgeschrieben, wird jedoch weiter praktiziert. Dass aufsteigender weißer Rauch Erfolg anzeigt, schwarzer Rauch hingegen Misserfolg, könnte damit zu tun haben, dass man den brennenden Wahlzetteln früher Pech beimischte – das Zeichen für Unglück.

1) Zitat aus der Quellensammlung Conciliorum Oecumenicorum Decreta (COD), S. 314-315.
2) COD, S. 315

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