FAU-Menschenrechtsexperte berichtet der UN-Generalversammlung

Prof. Dr. Heiner Bielefeldt (Bild: Cornelius Wachinger)
Prof. Dr. Heiner Bielefeldt (Bild: Cornelius Wachinger)

 

Am 29. Oktober 2013 präsentierte Prof. Dr. Heiner Bielefeldt, Leiter des Lehrstuhls für Menschenrechte und Menschenrechtspolitik an der FAU, in seiner Rolle als UN-Sonderberichterstatter über Religions- und Weltanschauungsfreiheit seinen neuen Bericht vor der UN-Generalversammlung in New York. Im Mittelpunkt seines Berichts steht das Verhältnis der Religionsfreiheit zur Gleichberechtigung von Männern und Frauen.

Menschenrechte müssen als Einheit betrachtet werden

Bielefeldt hob hervor, dass die Menschenrechte immer in ihrer Gesamtheit betrachtet werden müssen, weil sie in einem sich wechselseitig befruchtenden Beziehungsgefüge stünden. Das gelte auch für die Religionsfreiheit und das Recht auf Gleichberechtigung. Nur eine integrale Sicht, in der Religionsfreiheit und Gleichberechtigung der Geschlechter zusammengehören, könne den vielen Millionen Frauen aus religiösen Minderheiten gerecht werden, die unter mehrfacher Diskriminierung leiden, nämlich einerseits als Frauen und andererseits aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer diskriminierten religiösen Minderheit. Ferner betonte Bielefeldt die Religionsfreiheit schütze die Freiheit religiöser Orientierung und Praxis jedes einzelnen Menschen – aber nicht die Religion als solche.

Stärkung der Rolle von Frauen durch die Religionsfreiheit

Religionsfreiheit könne daher auch traditionell diskriminierte Gruppen stärken, zu denen Frauen und Mädchen zu zählen seien. In seiner Präsentation ging Bielefeldt auf die weltweit vorhandenen diskriminierenden Strukturen ein. Ob diese immer ihren Anfang in der Religion hätten oder eher auf kulturelle Entwicklungen zurückzuführen seien, sei nicht immer eindeutig zu klären. Allerdings bestünden nach wie vor in fast allen religiösen Traditionen patriarchale Strukturen, die innerhalb der Religionsgemeinschaften neu betrachtet werden könnten. Gestärkt durch die Religionsfreiheit und mit einem geschlechtersensiblen Verständnis könnten religiöse Quellen mit weitreichenden Entdeckungen auf diesem Gebiet gelesen werden.

Diversität gehört zum Menschsein dazu

Im Anschluss an die Präsentation schloss sich eine ungewöhnlich lebhafte Diskussion im Plenum an. Zahlreiche Staatenvertreter bei den UN begrüßten den Bericht und wünschten sich von Bielefeldt weitere Ausführungen zu einzelnen Punkten auf der Grundlage seiner Erfahrungen. Aufhorchen ließ jedoch beispielsweise ein Einwand, wonach seine Überlegungen in Gesellschaften keine Rolle spielten, in denen es keine Pluralität gebe. Bielefeldt gab zu Bedenken, dass es kein Land auf der Erde gebe, das nicht über pluralistische gesellschaftliche Strukturen verfüge. Diversität gehöre zum Menschsein dazu. Daher, so Bielefeldt, sei es wichtig, einen gesellschaftlichen Raum zu schaffen, in dem sich – auch die religiöse – Pluralität entwickeln könne.

Materialien zum Thema:

Die Pressemitteilung der Vereinten Nationen vom 29. Oktober 2013

Die Pressekonferenz vom 29. Oktober 2013 im Anschluss an die Berichtspräsentation als Videostream

Weitere Informationen:

Imke Leicht
09131 / 85-23272
imke.leicht@fau.de