Ein neuer Blick auf die Bayerische Verfassung

Bild: FAU
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Die Bayerische Verfassung ist Ausweis und Fundament der Eigenstaatlichkeit Bayerns innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Sie ist damit nicht nur eine maßgebliche Grundlage für Entscheidungen von Gerichten und Behörden im Freistaat,  sondern auch ein lohnender Gegenstand des wissenschaftlichen Diskurses. Wenn die Verfassung nicht veralten und versteinern soll, muss sie sich fortentwickeln.

In der Rechtswissenschaft ist die Kommentierung von Gesetzen ein zentrales Instrument der wissenschaftlichen Auseinandersetzung. Einen völlig neuen Kommentar zur Bayerischen Verfassung haben soeben Rechtswissenschaftler der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg vorgestellt. Aus diesem Anlass lud Prof. Dr. Max-Emanuel Geis, Inhaber des Lehrstuhls für öffentliches Recht an der FAU, heute, am 21. März 2014, hochkarätige Gäste zum Symposium „Die Fortentwicklung der Bayerischen Verfassung“ in die Erlanger Orangerie. Für den Festvortrag konnte Prof. Geis mit Dr. Karl Huber den Präsidenten des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs gewinnen, der sich dem Thema „Abstimmungen als Motor der Verfassungsentwicklung und der Verfassungsrechtsprechung“ widmete. Grußworte sprachen Bayerns Innenminister Joachim Herrmann, FAU-Präsident Prof. Dr. Karl-Dieter Grüske und Prof. Dr. Bernhard Wegener, Dekan der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät.