FAU-Professor Büttner berät Bundesminister für Finanzen

Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Michael Meister mit den Mitgliedern des Wissenschaftlichen Beirat beim Bundesministerium der Finanzen: (v.l.n.r) FAU-Prof. Dr. Thiess Büttner (Stellvertrender Vorsitzender), Prof. Dr. Jan Pieter Krahnen, Prof. Dr. Christian Waldhoff. (Bild: Jörg Rüger/Bundesministerium der Finanzen)
Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Michael Meister mit den Mitgliedern des Wissenschaftlichen Beirat beim Bundesministerium der Finanzen: (v.l.n.r) FAU-Prof. Dr. Thiess Büttner (Stellvertretender Vorsitzender), Prof. Dr. Jan Pieter Krahnen, Prof. Dr. Christian Waldhoff. (Bild: Jörg Rüger/Bundesministerium der Finanzen)

Finanzexperte Prof. Dr. Thiess Büttner, Leiter des Lehrstuhls für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Finanzwissenschaft der FAU, steht mit seiner Expertise dem Bundesministerium für Finanzen beratend zur Seite. Der Wissenschaftliche Beirat, dessen stellvertretender Vorsitzender Büttner ist, hat dem Bundesministerium zwei Gutachten zur Europäischen Bankenunion und zur Privilegierung staatlicher Schuldner vorgelegt und damit dessen Forderungen nach einer frühestmöglichen europaweiten Einführung eines wirksamen Instrumentes zur Beteiligung von Gläubigern im Rahmen von Bankenabwicklungen bestätigt.

„Entwicklung der Europäischen Bankenunion – Plädoyer für ein glaubwürdiges Bail-in“ und „Der Staat als privilegierter Schuldner – Ansatzpunkte für eine Neuordnung der öffentlichen Verschuldung“ – das sind die zwei Gutachten, die dem Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen, Herrn Dr. Meister, am 10. April 2014 unter anderem von Prof. Dr. Thiess Büttner übergeben wurden.

In der ersten Stellungnahme mahnt der Beirat, dass es bei der Umsetzung der europäischen Bankenunion dringend erforderlich sei, Bedingungen dafür zu schaffen, dass das Prinzip privater Haftung im Bankensektor auch in Krisensituationen eingehalten und somit der Einsatz von Steuergeldern zur Rettung von Banken (Bail-out) vermieden werden kann. Der Beirat spricht sich klar für eine umfassende Beteiligung von Eigentümern und Gläubigern (Bail-in) aus und konzentriert sich auf den Aspekt der Glaubwürdigkeit und tatsächlichen Realisierbarkeit der Gläubigerbeteiligung.

In seiner zweiten Stellungnahme spricht sich der Beirat dafür aus, das Verhältnis zwischen Staat und Banken grundsätzlich neu zu ordnen und empfiehlt, die derzeitige privilegierte regulatorische Behandlung von Staatsanleihen zurückzunehmen. Die staatliche Schuldenaufnahme solle auf gleiche Art und Weise behandelt werden wie die privater Schuldner, um bestehende Fehlanreize und negative volkswirtschaftliche Konsequenzen dieser Privilegierung zu beseitigen.

Weitere Informationen:

Prof. Dr. Thiess Büttner
Tel.: 0911/5302-200
thiess.buettner@wiso.uni-erlangen.de