Öffentliche Fortbildungsveranstaltung: „Informierte Einwilligung“

Mittwoch, 7. Mai, 16 bis 19 Uhr, Kleiner Hörsaal Medizin, Ulmenweg 18, Erlangen

Patienten und Probanden, die sich für die Teilnahme an einer klinischen Studie interessieren, erhalten – nicht zuletzt aus rechtlichen Gründen – zumeist eine Fülle von Informationen. Wie aber kann sichergestellt werden, dass die Studienteilnehmer diese oft anspruchsvollen Informationen tatsächlich erfassen und verstehen? Darüber diskutieren am 7. Mai ab 16 Uhr in einer öffentlichen Fortbildungsveranstaltung an der FAU der Medizinethiker Prof. Daniel Strech aus Hannover und der Erlanger Experte für Medizinstrafrecht Prof. Christian Jäger. Der Eintritt ist frei, um eine Anmeldung wird gebeten unter ethikkommission@fau.de.

Ob und wie Studienteilnehmer die Fülle an Informationen verstehen, die ihnen gegeben werden, ist in Deutschland noch wenig erforscht. Anders ist dies in den Vereinigten Staaten: Dort gibt es eigens hierfür geschulte Mitarbeiter – sogenannte klinische Monitore –, die den Prozess der sogenannten „Informierten Einwilligung“ (Informed Consent) begleiten und evaluieren.

Wie hilfreich Nutzer hierzulande  Patienteninformationen empfinden, ist bislang nur im Bereich der allgemeinen Gesundheitsinformationen bekannt, wie sie etwa von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung verbreitet werden. Doch können solche Modelle auf die Forschung übertragen werden? Welche rechtlichen Besonderheiten sind in Deutschland in der Forschung zu beachten?

Organisiert wird die Fortbildungsveranstaltung von der Ethikkommission der FAU in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft der Ethikkommissionen an den Bayerischen Universitäten.

Weitere Informationen:

Dr. Sieglinde Wilkes
Tel. 09131/85-26203
sieglinde.wilkes@fau.de