Mehr Studierende an der Wahlurne

Ergebnisse Hochschulwahl 2014 (Bild: Stuve)
Ergebnisse Hochschulwahl 2014 (Bild: Stuve)

Ergebnisse der Hochschulwahl liegen vor

Der gemeinsame Aufruf von Universitätsleitung und Studierendenvertretung hat gewirkt: Am Mittwoch waren die Studierenden der FAU zur Wahl ihrer Vertreterinnen und Vertreter in den verschiedenen universitären Gremien aufgerufen – und fast doppelt so viele Wahlberechtigte wie im vergangenen Jahr sind der Aufforderung nachgekommen.

Lag die Beteiligung 2013 bei nur acht Prozent, beteiligten sich in diesem Jahr rund 14 Prozent der mehr als 30.000 Studierenden an der Hochschulwahl und nahmen die Möglichkeit wahr, Einfluss auf die Hochschulpolitik zu nehmen. Gewählt wurden die Vertreterinnen und Vertreter für den Senat, die Fakultätsräte und Fachschaftsvertretungen der fünf Fakultäten sowie die direkt gewählten Mitglieder des Studentischen Konvents. Im Studentischen Konvent sitzen Studierende aus allen Fakultäten, die sich um fachliche, wirtschaftliche und soziale Belange ihrer Kommilitonen kümmern. Diese wählen auch die beiden studentischen Mitglieder des Senats sowie die Mitglieder des Sprecherrats.

Bei der Wahl der Promovierendenvertretung lag die Wahlbeteiligung an der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie und der Medizinischen Fakultät jeweils bei rund 13 Prozent, an der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät bei rund 17 Prozent und an der Naturwissenschaftlichen Fakultät bei rund 16 Prozent.

In den Fakultätsräten fällen die studentischen Vertreterinnen und Vertreter zusammen mit Lehrenden und anderen Uni-Beschäftigten wichtige Entscheidungen in den jeweiligen Fakultäten. Die Fachschaftsvertretungen (FSV) stellen die Interessenvertretung der Studierenden auf Fakultätsebene dar. Der Senat setzt sich aus sechs Vertretern oder Vertreterinnen der Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen, je einem Vertreter oder einer Vertreterin der wissenschaftlichen und der sonstigen Mitarbeiter sowie aus zwei Studentischen Mitgliedern zusammen. Er verabschiedet unter anderem die Prüfungsordnungen der Universität und nimmt Stellung zur Vorschlägen für die Berufung von Professoren und Professorinnen.