Die Bibliothek der Zukunft

Konstanze Söllner, Direktorin der UB. (Bild: UB/David Hartfiel)
Konstanze Söllner, Direktorin der UB. (Bild: UB/David Hartfiel)

Bibliotheks-Direktorin Konstanze Söllner plädiert für ein eindeutiges und praktikables Urheberrecht

Unaufhaltsam revolutioniert das Internet die Informationswelt. Nicht nur Bibliotheken, auch die gesamte wissenschaftliche Kommunikation bekommt die immer weiter voranschreitende Digitalisierung zu spüren – ganz deutlich wird dies im Urheberrechtsgesetz. Welche Rolle nimmt hier die Universitätsbibliothek als Informationslieferant ein? Wie sieht die Bibliothek der Zukunft aus? Was bedeutet das für uns Nutzer? Ein Interview mit Konstanze Söllner, Direktorin der Universitätsbibliothek Erlangen-Nürnberg (UB).

Das Urheberrecht muss aktualisiert werden und das darf nicht weiter auf dem Rücken der Bibliotheken geschehen!

Ende Mai wird Nürnberg zum Zentrum der europäischen Bibliothekswelt. Dann treffen sich in Nürnberg über 3.500 Bibliothekare auf dem Deutschen Bibliothekartag, Europas größtem Kongress der Bibliotheks- und Informationsbranche. Dort wird es um Themen wie Open Access, E-Learning, Clouds, und die Entwicklungen im Urheberrecht gehen.

Frau Söllner, die Veranstalter des Kongresses haben sich mit dem Aufruf „Ein Buch ist ein Buch“ an die Politik gewandt. Was ist damit gemeint?

Die Digitalisierung im Bereich des Lesens und Publizierens schreitet immer weiter fort. Das sieht man allein schon an unseren Ausgaben für digitale Medien. Haben wir vor 10 Jahren noch 250.000 Euro ausgegeben, waren es letztes Jahr bereits 1,2 Millionen Euro. Bibliotheken wollen diesen Wandel mitgestalten, aber es gibt rechtliche Hindernisse. Zwei Dinge müssen sich dringend ändern: Für E-Books fällt noch ein höherer Mehrwertsteuersatz an, als für gedruckte Bücher. Der zweite wichtige Punkt: Das deutsche Urheberrecht hinkt den Entwicklungen in der digitalen Welt deutlich hinterher. Ein gutes Beispiel ist die Lehre: An der FAU dürfen Lehrende elektronische Handapparate anlegen, auf der Lernplattform StudOn – Aufsätze oder Teile aus Büchern liegen dort. Nächstes Jahr kommen aber ein neuer Verwertungsvertrag und damit ein enormer bürokratischer Aufwand auf die Universität zu. Dann wird eine Erfassungsmaske notwendig, in die jeder Dozent zu jedem einzelnen Dokument Angaben wie Titel, Autor, Seitenzahl und mehr eingeben muss. Diese sogenannte Einzelerfassung kostet Zeit, die Lehrende nicht haben. Wo führt das hin? Sollen sich Studierende Aufsätze wieder selbst aus Büchern kopieren müssen? Zukünftig müssen die Unis auch selbst die Abgaben für die Bücher und Aufsätze in den elektronischen Handapparaten zahlen – das übernehmen momentan die Länder. Autorinnen und Autoren sollen zu ihrem Recht kommen und Gebühren erhalten, die für Kopien anfallen. Für gedruckte Bücher geht das pauschal, für digitale Kopien  geht das noch nicht. Hier hinkt das Gesetz der Realität stark hinterher.

Wie äußert sich die voranschreitende Digitalisierung in der Universitätsbibliothek?

Gar kein Problem gibt es bei alten Handschriften. Die werden nach und nach digitalisiert. Da die Werke so alt sind, sind die Rechte der Urheber längst erloschen. Unsere am häufigsten nachgefragte digitale Handschrift ist das Kriegsbuch von Ludwig von Eyb von 1500. Im letzten Jahr wurde es 3.476 Mal aufgerufen.

Aktuelle Literatur erwerben oder lizenzieren wir bei Verlagen. Was, entscheiden die Nutzerinnen und Nutzer immer mehr selbst: die Bücher, die sie am häufigsten anklicken, kaufen wir. Wir würden auch gern mehr unserer Printbestände digital anbieten. Das Problem hier: Die Rechtsprechung ist nicht eindeutig. Viele Bibliotheken stehen erst einmal vor Gericht, wenn sie ihren Printbestand digitalisieren und E-Books anbieten. Wir fordern daher ein Recht, das ganz eindeutig regelt, was erlaubt ist, und was nicht.

Das deutsche Urheberrecht ist eher ein Thema für Spezialisten. Viele Autoren sind unsicher, was ihre Rechte angeht. Wo liegen die Probleme?

Wenn ein Wissenschaftler publiziert, bekommt er Verträge von den Verlagen vorgelegt – egal ob in Papierform oder als Internetformular. Und da stehen Dinge drin, deren Auswirkungen er häufig nicht absieht, auch weil das Urheberrecht so kompliziert ist. Oft sichern sich die Verlage ausschließliche Rechte. Das heißt, ein Autor darf seinen Aufsatz nirgendwo anders publizieren, nicht einmal auf seiner eigenen Homepage oder in einer wissenschaftlichen Datenbank. Es ist gar nicht ungewöhnlich, dass wir in der UB von Verlagen das Recht erwerben müssen, Publikationen unserer FAU-eigenen Wissenschaftler verleihen zu dürfen, damit die Wissenschaftler mit ihnen arbeiten können.

Was kann die Universitätsbibliothek tun, um die Situation zu verbessern?

Mit Unterstützung der UB und der Deutschen Forschungsgemeinschaft können Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Open Access publizieren –  beispielsweise in einer der vielen Open-Access-Zeitschriften. So sichert man sich sein Recht als Autor und wird außerdem häufig zitiert, weil die Publikation frei zugänglich ist. Wissenschaftler wollen ja, dass ihre Werke gelesen werden, Klickzahlen oder Downloads bestimmen nicht ihr Gehalt.  Aber Vorsicht: Nicht alle Anbieter sind seriös! Die UB berät, woran man einen guten Anbieter erkennt und hilft mit einem Publikationsfond bei den Kosten.

Welche Rolle haben aus Ihrer Sicht die Bibliotheken, wenn es um ein wissenschaftsfreundliches Urheberrecht geht?

Was nicht die Rolle der Bibliothek ist: ständig Rechtstreite gegen Verlage führen. Wir wollen ja von den Verlagen Inhalte beziehen und uns nicht mit ihnen vor Gericht treffen. Ein uneindeutiges Recht anschließend vor Gericht zu klären – das kann so nicht weitergehen. Hier muss sich die Gesetzgebung ändern und ich denke, dass es europaweit gerade gute Chancen dazu gibt: Die EU-Kommission hat erklärt, dass sie ein europäisches Urheberrecht schaffen will. Auch für uns ist das wichtig, denn die großen Wissenschaftsverlage sitzen nicht alle in Deutschland, und Wissenschaftler arbeiten auch international. Ich habe da große Hoffnung, dass dieses Jahr noch ein Gesetzvorschlag vorgelegt wird. Der Europäische Gerichtshof hat beispielsweise bereits entschieden, dass Bücher digitalisiert und an Leseplätzen zur Verfügung gestellt werden dürfen. Dafür war die Bibliothek der Darmstädter Universität jahrelang im Rechtsstreit.

Was hat sich an der Art geändert, wie wir Medien verwenden? Und wie reagiert die Universitätsbibliothek darauf?

Nutzerinnen und Nutzer wollen heutzutage direkt auf eine Publikation zugreifen. Sobald ich einen Aufsatz gefunden habe, will ich ihn auch direkt lesen oder sogar herunterladen. Die neue Suchmaschine Primo reagiert auf dieses neue Nutzerverhalten, indem sie direkt Auskunft gibt, ob der Aufsatz, den ich, suche auch online verfügbar ist.

Sie werden auch selbst am Bibliothekartag teilnehmen. An welchen Themen sind Sie besonders interessiert?

Fragen zum Urheberrecht werden ein Hauptthema des Kongresses werden. Außerdem interessiert mich die Archivierung von Forschungsdaten. Auch hier kommen ganz neue Aufgaben auf die Bibliotheken zu, denn zu vielen Publikationen gehören heute komplette Datensätze. Wie können wir solche Daten sinnvoll archivieren, erschließen und zur Verfügung stellen? Die Aufgaben einer Bibliothek werden mit den Möglichkeiten der Digitalisierung einfach immer vielfältiger.

Weitere Informationen:

Konstanze Söllner
Tel.: 09131/85-22150
konstanze.soellner@fau.de
www.ub.fau.de