Vortragsveranstaltung: Regelungsfragen der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und ihrer Umsetzung in das deutsche Recht

Stühle (Bild: Veer)
Bild: Veer

Die Forschungsstelle für Bank- und Kapitalmarktrecht in Nordbayern lädt zusammen mit dem Institut für Anwaltsrecht und Anwaltspraxis am Fachbereich Rechtswissenschaft der FAU zu einer Veranstaltung zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie ein. Sie findet am 7. Mai, um 18 Uhr, im Audimax (Raum 0.015) des Ludwig-Erhard-Gebäudes in der Findelgasse 7/9, Nürnberg, statt. Die Veranstaltung ist öffentlich und kostenlos.

Die Europäische Union hat mit zahlreichen Gesetzesvorhaben auf die Finanzkrise reagiert. Eines der jüngsten ist die Richtlinie zur umfassenden Neuregelung der Vergabe von Immobilienkrediten. Jeder, der ein Darlehen für den Erwerb einer Immobilie aufnimmt, wird von den neuen Regelungen betroffen sein. Ihre Umsetzung ins deutsche Recht wirft zahlreiche juristische Fragen auf, vor allem was den Widerruf und die Vorfälligkeitsentschädigung angeht. Diesen Fragen gehen die Referenten Prof. Dr. Jan Schürnbrand, Eberhard Karls Universität Tübingen, und Prof. Dr. Markus Artz, Universität Bielefeld, nach.

Professor Schürnbrand wird einen Überblick über den Inhalt der neuen Richtlinie und ihre Umsetzung im deutschen Recht geben. In einem weiteren Vortrag wird sich Professor Artz mit der Pflicht der Banken zur Prüfung der Kreditwürdigkeit befassen.

Die „Forschungsstelle für Bank- und Kapitalmarktrecht in Nordbayern“ ist eine Einrichtung des Fachbereichs Rechtswissenschaft der FAU. Die Forschungsstelle soll die wissenschaftlichen und praktischen Kompetenzen im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts in der Metropolregion Nürnberg sowie in Nordbayern bündeln und ihnen zugleich ein bundesweit sichtbares Forum bieten.

Weitere Informationen:

Micha Cless
Tel.: 09131/85-22813
micha.cless@fau.de