Große Hochschulwahl am 30. Juni

Symbolbild Hochschulwahl (Bild: Panthermedia)
Bild: Panthermedia

Wer sich mehr Mitgestaltung an seiner Universität wünscht, hat am 30. Juni eine große Chance: Am Dienstag, 30. Juni, sind alle Studierenden und Beschäftigten der FAU wieder aufgerufen, über ihre Vertreterinnen und Vertreter in den universitären Gremien abzustimmen. Die sieben Wahllokale in Erlangen und Nürnberg haben von 9 bis 18 Uhr geöffnet.

Ganz besonders die Studierenden ruft die Universitätsleitung auf, von ihrem Mitbestimmungsrecht Gebrauch zu machen. Deren Wahlbeteiligung war in den vergangenen Jahren sehr gering. Dabei hat die Entscheidung der Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden Einfluss auf viele unterschiedliche Bereiche der Universität. So stimmen sie etwa in den Fakultätsräten mit über die Besetzung von Professuren und die Ausgestaltung von Studiengängen ab.

Die Studierenden entscheiden bei der jährlichen Wahl über ihre Repräsentanten im Studentischen Konvent, im Senat, in den Fachschaftsvertretungen und den Fakultätsräten. Einen Überblick über die Positionen der einzelnen Listen hat die Studierendenvertretung erarbeitet: Beim Hochschulwahlkompass, der sich an den Wahl-O-Mat der Bundeszentrale für politische Bildung anlehnt, können die Wählerinnen und Wähler durch Zustimmung oder Ablehnung einzelner Thesen ermitteln, mit welcher Liste sie die meisten Überzeugungen teilen. Der Test ist unter www.hochschulwahlkompass.de erreichbar.

Auch die Professorinnen und Professoren sowie die wissenschaftlichen und nicht-wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in diesem Jahr aufgerufen ihre Kreuzchen auf den Stimmzetteln zu machen. Sie entscheiden darüber, wer sie in den kommenden zwei Jahren im Senat und in den Fakultätsräten vertritt.

Wahlvorschläge

Die Wahlvorschläge sind online unter www.wahlen.fau.de nachzulesen. Dort gibt es auch ausführliche Informationen zur Wahl, eine Liste der Wahllokale und – nach der Auszählung, frühestens am Nachmittag des 1. Juli – die Ergebnisse. Außerdem hängen alle Informationen zur Wahl an den Schwarzen Brettern in der Halbmondstraße, im Kollegienhaus und an der Technischen Fakultät in Erlangen sowie an den Anschlagtafeln in den Hörsaalgebäuden Lange Gasse und Regensburger Straße in Nürnberg aus.

Wer ist wahlberechtigt?

Alle Wahlberechtigten, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, haben bereits eine Wahlbenachrichtigung erhalten. Studierende können ihre Wahlbenachrichtigungen in digitaler Form über „mein campus“ aufrufen. Mitglieder der übrigen Wählergruppen haben die Wahlbenachrichtigung per Brief erhalten.

Auf den Wahlbenachrichtigungen steht auch, in welchem Wahllokal die Wähler und Wählerinnen ihr Kreuz machen dürfen. Für eine persönliche Stimmabgabe im Wahllokal wird die Wahlbenachrichtigung nicht unbedingt benötigt; die Vorlage eines Lichtbildausweises (z.B. Personalausweis oder Führerschein) genügt. Allerdings erleichtert die Wahlbenachrichtigung die Arbeit im Wahllokal und unterstützt den flüssigen Ablauf der Wahl. Wer rechtzeitig die Briefwahlunterlagen beantragt hat, kann die Stimme auch per Post abgeben. Wichtig ist in diesem Fall, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag um 18 Uhr im Wahlamt ankommt, sonst kann er nicht berücksichtigt werden.

Die Gremien im Überblick

Im Senat sitzen sechs Vertreter oder Vertreterinnen der Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen, je eine Vertreterin oder ein Vertreter der wissenschaftlichen und der sonstigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie zwei Studierende und die Frauenbeauftragte der Universität. Als beratendes Mitglied kommt eine Vertreterin oder ein Vertreter des Konvent der Promovierenden hinzu. Zu den Aufgaben des Senats gehören die Beschlussfassung über die Satzungen der Universität (v.a. Studien- und Prüfungsordnungen) und die Stellungnahme zu Vorschlägen für die Berufung von Professorinnen und Professoren. Außerdem gehören die gewählten Mitglieder des Senats kraft Amtes dem Universitätsrat an, der u.a. die Mitglieder der Universitätsleitung wählt und über Änderungen der Grundordnung sowie die Einrichtung von neuen Studiengängen beschließt.

Die Fakultätsräte treffen Entscheidungen in allen Angelegenheiten, die die jeweilige Fakultät betreffen. Sie wirken z.B. bei der Einrichtung von Studiengängen, Verabschiedung von Prüfungsordnungen und Besetzung von Professuren mit. Außerdem wählt der Fakultätsrat die Mitglieder des Fakultätsvorstands (Dekan/in, Prodekan/innen, Studiendekan/innen).

Der Berufungsrat für den Fachbereich Theologie tritt bei Berufungsverfahren in der Theologie an die Stelle des Fakultätsrates.

Im Studentischen Konvent sitzen Studierende aus allen Fakultäten. Die Mitglieder kümmern sich um fachliche, wirtschaftliche und soziale Belange ihrer Kommilitoninnen und Kommilitonen an der FAU. Außerdem wählt der Konvent die studentischen Vertreterinnen oder Vertreter für den Senat sowie die Mitglieder des SprecherInnenrats, der den Studierenden Gewicht und Stimme nach außen verleiht.

Die Fachschaftsvertretungen stellen die Interessenvertretung der Studierenden auf Fakultätsebene dar. Sie unterstützen ihre Kommilitoninnen und Kommilitonen bei der Organisation des Studiums und beraten in fachbezogene Belangen die Studierenden.

Wählen lohnt sich also – am 30. Juni von 9 bis 18 Uhr.

Alle Informationen zu den Hochschulwahlen stehen unter  www.wahlen.fau.de zur Verfügung.

Wahlamt:

Sonja Vaask
Tel. 09131/85-25826
hochschulwahlen@fau.de