Verbraucherbürgschaft und Außergeschäftsraumrecht

Stühle (Bild: Veer)
Bild: Veer

Die Richtlinie der Europäischen Union über die Rechte der Verbraucher bestimmt das Verbraucherschutzrecht europaweit. Allerdings wirft ihre Umsetzung neue Fragen auf. Im Rahmen einer Vortragsveranstaltung des Fachbereichs Rechtswissenschaften der FAU werden am Dienstag, 23. Juni, um 17 Uhr im Ludwig-Erhard-Gebäude, Nürnberg, die Referenten Prof. Dr. Jochen Hoffmann, Lehrstuhl für Wirtschaftsprivatrecht der FAU, und Rechtsanwalt Albrecht von Loewenich zwei konträre Positionen zur Verbraucherbürgschaft und zum Außergeschäftsraumrecht gegenüberstellen.

Wann und wo?

Dienstag, 23. Juni, 17.00 s.t. Uhr, Audimax (Raum 0.015), Ludwig-Erhard-Gebäude, Findelgasse 9, Nürnberg

Vor der Umsetzung der Richtlinie waren sich Bundesgerichtshof und Europäischer Gerichtshof noch einig, dass Bürgschaftserklärungen von Verbrauchern unter das Haustürwiderrufsrecht fallen. Nach dem neuen Recht kommt es aber nicht mehr auf die Haustürsituation an, sondern auf die Abgabe der Verbrauchererklärung außerhalb von Geschäftsräumen, was erhebliche Konsequenzen für die Voraussetzungen des Widerrufsrechts hat. Umstritten ist sogar, ob Verbraucherbürgschaften überhaupt noch vom Widerrufsrecht erfasst werden. Die beiden Referenten stellen ihre auseinandergehenden Sichtweisen hierzu zur Diskussion.

Weitere Informationen:

Micha Cless
Tel.: 09131 85 22813
micha.cless@fau.de