Auch Klinikleiter haften bei Kunstfehlern

Dr. Tim Neelmeier wird mit dem Deutschen Studienpreis 2015 der Körber-Stiftung ausgezeichnet. (Bild: Fotostudio Anhalt/fotoanhalt. de)
Dr. Tim Neelmeier wird mit dem Deutschen Studienpreis 2015 der Körber-Stiftung ausgezeichnet. (Bild: Fotostudio Anhalt/fotoanhalt. de)

FAU-Doktorand mit Deutschem Studienpreis 2015 der Körber-Stiftung ausgezeichnet

Große Freude an der FAU: Rechtswissenschaftler Dr. Tim Neelmeier erhält für seine Dissertation an der FAU den Deutschen Studienpreis 2015 der Körber-Stiftung. Mit dem 25.000 Euro dotierten Preis zeichnet die Stiftung jährlich exzellente Dissertationen aus, die besonders hohe gesellschaftliche Relevanz haben.

Neelmeier hat untersucht, wie bei Kunstfehlern, die durch Mängel bei der Ausstattung oder Arbeitsorganisation entstanden, auch die Klinikleitung zur Verantwortung gezogen werden kann – ohne bestehende Gesetze vorher zu ändern.

Das deutsche Gesundheitswesen muss sparen, diese Nachricht geht immer wieder durch die Medien. Dennoch steigen die Ausgaben weiter an, die Zahl der Operationen nimmt weiter zu. Schuld an diesem Gegensatz ist das Vergütungssystem für Kliniken und ambulante Versorgungszentren. Das kann dazu führen, dass Ärzte zu möglichst vielen Behandlungen bei möglichst geringen Personal- und Sachkosten angehalten werden; ein Problem, dass in vergleichbarer Weise auch in Praxen vorkommen kann. Dies impliziert die Gefahr von Kunstfehlern.

Bisher werden in solchen Fällen – in denen die mangelhafte Ausstattung oder eine schlechte Arbeitsorganisation zu fehlerhaften Behandlungen führen – meist die behandelnden Ärzte strafrechtlich belangt, beispielsweise weil sie eine reduzierte OP-Ausstattung nicht abgelehnt hatten. In seiner Dissertation zeigt Neelmeier, dass schon nach geltendem Recht auch die Klinikleiter zur Verantwortung gezogen werden könnten, aber auch, wie diese Haftung vermieden werden kann.

Wenn nicht nur die Krankenhausträger zivilrechtlich belangt werden können, sondern auch patientenfernen Entscheidern persönlich strafrechtliche Konsequenzen drohen, könnte dies die Gewichtung zwischen Gewinnmaximierung und Patientensicherheit verschieben. „Die Arbeit von Dr.  Neelmeier ist schon jetzt auf reges Interesse in der Gesundheitspolitik gestoßen, und ich halte es für gut möglich, dass es sich um einen der seltenen Fälle handelt, in denen eine Dissertation auch Einfluss auf die Rechtsprechung entwickeln kann“, erklärt Prof. Dr. Hans Kudlich vom Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie an der FAU, der Tim Neelmeier während seiner Dissertation betreut hat.

Der Deutsche Studienpreis

Den Deutschen Studienpreis vergibt die Körber-Stiftung jährlich an exzellente Nachwuchsforscher. Mit Preisen im Gesamtwert von 100.000 Euro – von denen je 25.000 Euro an die Erstplatzierten gehen – gehört die Auszeichnung zu den höchstdotierten wissenschaftlichen Nachwuchspreisen in Deutschland. Neben der fachwissenschaftlichen Exzellenz zählt vor allem der gesellschaftliche Nutzen der wissenschaftlichen Erkenntnis.

Dr. Tim Neelmeier erhält den ersten Preis in der Sektion Kultur- und Geisteswissenschaften. Ebenfalls mit dem ersten Preis ausgezeichnet wurden Dr. Anita Gohdes von der Universität Mannheim in der Sektion Sozialwissenschaften sowie im Bereich Natur- und Technikwissenschaften die Chemikerin Dr. Svenja Hinderer von der Universität Stuttgart.

Weitere Informationen:

Prof. Dr. Hans Kudlich
Tel.: 09131/85-22248
hans.kudlich@fau.de