Symposium: Das neue Marktmissbrauchsrecht

Stühle (Bild: Veer)
Bild: Veer

Neue Regeln zum Schutz vor Marktmissbrauch an den Kapitalmärkten treten ab Juli 2016 europaweit in Kraft. Um diese zu diskutieren, veranstaltet die Forschungsstelle Bank- und Kapitalmarktrecht der FAU hierzu am 8. April das Symposium „Das neue Marktmissbrauchsrecht“. Beginn ist um 10.30 Uhr im Audimax des Ludwig-Erhard-Gebäudes in Nürnberg. Die Teilnahme ist kostenlos. Anmeldung unter: fs-bankrecht@fau.de

Ab 3. Juli 2016 gelten in der gesamten Europäischen Union neue Regelungen zum Schutz vor Marktmissbrauch an den Kapitalmärkten. Kernstücke der neuen Marktmissbrauchsverordnung sind die Verbote von Marktmanipulation und Insiderhandel sowie die die Regulierung sog. Directors´ Dealings (Eigengeschäfte von Führungskräften). Die neue Marktmissbrauchsrichtlinie sieht zudem die strafrechtliche Sanktionierung bestimmter marktmissbräuchlicher Verhaltensweisen durch die Mitgliedsstaaten vor.

Es werden folgende Referenten sprechen:

  • Prof. Dr. Katja Langenbucher (GU Frankfurt a.M.): Economic Transplants in der Marktmissbrauchsverordnung
  • Prof. Dr. Lars Klöhn (LMU München): Insiderhandelsverbot und Ad-hoc-Publizität in der Marktmissbrauchsverordnung
  • Prof. Dr. Klaus Ulrich Schmolke (FAU Erlangen-Nürnberg): Das Verbot der Marktmanipulation in der Marktmissbrauchsverordnung
  • Prof. Dr. Christoph Kumpan (HU Berlin): Die Vorschriften zu Directors´ Dealings – besondere Interessenkonfliktregelungen in der Marktmissbrauchsverordnung
  • Prof. Dr. Hans Kudlich (FAU Erlangen-Nürnberg): Madness takes its toll – ein Zeitsprung im europäischen Strafrecht?

Ort und Zeit

8. April, 10.30 Uhr, Ludwig-Erhard-Gebäude, Raum 0.015, Findelgasse 7/9 in Nürnberg

Weitere Informationen:

Micha Cless
Tel: 09131/8522813
fs-bankrecht@fau.de