Ceta: Markus Krajewski kritisch

Laut Spiegel Online erlaube das Europäisch-Kanadischen Freihandelsabkommen „Ceta“ künftig kanadischen Firmen, gegen deutsche öffentliche Versorger wie die Wasserversorger zu klagen. FAU-Völkerrechtler Prof. Dr. Markus Krajewski steht dem Vertrag kritisch gegenüber und fordert, dass öffentliche Dienstleistungen generell von Ceta ausgenommen werden sollten. Warum Krajewski der Aussage des Wirtschaftsministeriums widerspricht, dass Ceta besser vor Investorenklagen schütze als das Grundgesetz, lesen Sie ebenfalls im Artikel:

„Europäisch-kanadisches Freihandelsabkommen: Ceta erlaubt Klagen gegen öffentliche Versorger in Deutschland“ auf spiegel.de