Symposium: Die UN-Behindertenrechtskonvention

Mikrofon in Konferenzraum
Bild: Colourbox.de

Die UN-Behindertenrechtskonvention stellt mit seinen 168 Vertragspartnern eines der wichtigsten Menschenrechtsübereinkommen der jüngeren Zeit dar. Im Dezember 2006 beschlossen, ist nun eine Dekade der Behindertenrechtskonvention vorübergegangen – ein Grund zum Feiern, aber auch um kritisch Bilanz zu ziehen. Anlässlich dieses Jubiläums richtet das Centre for Human Rights Erlangen-Nürnberg (CHREN) der FAU gemeinsam mit dem Büro für Gender und Diversity der FAU am 13. Januar ein Symposium mit verschiedenen Fachvorträgen und anschließender Podiumsdiskussion aus. Der Ort ist das Kollegienhaus, KH 1.011, in der Universitätsstraße 15, in Erlangen. Beginn ist 14.00 Uhr.

Die Referenten Prof. Dr. Heiner Bielefeldt und Prof. Dr. Monika Schröttle diskutieren in ihren Vorträgen die grundsätzliche Bedeutung der Behindertenrechtskonvention im Menschenrechtsdiskurs und den Stand ihrer Umsetzung. In der daran anschließenden Podiumsdiskussion erörtern die Erlanger Ehrenbürgerin und Behindertenrechtsaktivistin Dinah Radtke, die Nürnberger Bundestagsabgeordnete Gabriela Heinrich, die Beauftragte der bayerischen Staatsregierung für Menschen mit Behinderungen Irmgard Badura und der Kasseler Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Felix Welti  die politische Bedeutung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland und speziell in Bayern.

Wann und wo?

Am 13. Januar, ab 14.00 Uhr, Senatssaal im Kollegienhaus, KH. 1.011, Universitätsstraße 15, Erlangen

Information:

Prof. Dr. Markus Krajewski
Tel.: 09131/85-22259
markus.krajewski@fau.de