Allgemeine Hochschulwahlen am 27. und 28. Juni 2017

Symbolbilder Wahl
Bild: Colourbox.de

Vom 27. April bis 10. Mai Wahlvorschläge einreichen

Am 27. und 28. Juni 2017 ist es wieder so weit: An beiden Tagen finden jeweils von 9 Uhr bis 15 Uhr die allgemeinen Hochschulwahlen an der FAU statt. Gewählt werden die Vertreterinnen und Vertreter der jeweiligen Statusgruppen im Senat, in den Fakultätsräten der fünf Fakultäten und im Berufungsrat für den Fachbereich Theologie. Die Studierenden entscheiden mit ihrem Kreuz auf dem Wahlzettel außerdem, wer sie in den jeweiligen Fachschaftsvertretungen sowie im Studentischen Konvent vertritt.

Wahlvorschläge bis zum 10. Mai 2017

Wahlvorschläge können vom 27. April bis einschließlich 10. Mai 2017, 16 Uhr beim Wahlamt, Schlossplatz 4, Raum 2.027, 2.028 oder bei dem Kanzler als Wahlleiter eingereicht werden. Damit bleibt genug Zeit, sich Gedanken zu den Wahlvorschlägen zu machen und Unterstützer zu finden. Die Namen der für die Wahl zugelassenen Kandidatinnen und Kandidaten hängen anschließend an verschiedenen Standorten der FAU aus und sind auf den Webseiten des Wahlamts einsehbar, wo zudem sämtliche Informationen rund um die allgemeinen Hochschulwahlen zu finden sind: www.wahlen.fau.de.

Wahltage am 27. und 28. Juni 2017

Wahlberechtigt sind Studierende sowie Beschäftigte der Universität. Sie erhalten vor der Wahl eine Benachrichtigung – die Studierenden über das Portal „mein campus“, die Beschäftigten per Hauspost. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhält, sollte im Wählerverzeichnis die Wahlberechtigung prüfen. Das Wählerverzeichnis liegt vom 24. bis zum 30. Mai 2017 im Wahlamt und am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften in Nürnberg, Bibliothek Lange Gasse 20, aus.

Briefwahlanträge bis spätestens zum 20. Juni 2017 möglich

Die Stimmabgabe kann auch per Briefwahl erfolgen. Hierfür muss unter Verwendung des in der Wahlbenachrichtigung enthaltenen Briefwahlantrags mit eigenhändiger Unterschrift die Übersendung oder Aushändigung der Wahlunterlagen beantragt werden. Der Briefwahlantrag muss bis zum 13. Juni 2017, 16 Uhr beim Wahlamt eingehen, wenn die Briefwahlunterlagen zugesendet werden sollen. Der Eingang des Antrags beim Wahlamt bis zum 20. Juni 2017, 16 Uhr genügt dagegen, wenn eine persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen gewünscht ist.

Der ausgefüllte Stimmzettel muss spätestens bis zur Schließung der Wahllokale am letzten Wahltag28. Juni 2017, 15 Uhr, vorliegen, damit er gewertet werden kann.

Wahl der Promovierendenvertretung 2017

Parallel zu den allgemeinen Hochschulwahlen findet wieder die Wahl der Promovierendenvertretung statt, bei der die Promovierenden in jeder Fakultät eine Sprecherin oder einen Sprecher wählen. Wahlberechtigt sind hier alle Promovierenden, die in dem elektronischen Promovierendenverzeichnis „docDaten“ registriert sind. Wer noch nicht angemeldet ist, kann dies bis zum 19. Mai 2017 nachholen. Die Promovierendenwahl wird als reine Briefwahl durchgeführt, alle Wahlberechtigten erhalten die Wahlunterlagen automatisch zugeschickt. Weitere Informationen hierzu finden sich ebenfalls auf den Seiten des Wahlamts unter www.wahlen.fau.de.