Die Ergebnisse der Hochschulwahl 2017

Bild: FAU/Immanuel Reinschlüssel
Bild: FAU/Immanuel Reinschlüssel

Erstmalig wurde auch die so genannte große Hochschulwahl an zwei Tagen durchgeführt, dem 27. und 28. Juni. Alle Studierenden und Beschäftigten der FAU waren zur Wahl ihrer Vertreterinnen und Vertreter in den verschiedenen universitären Gremien aufgerufen. Gewählt wurden die Vertreterinnen und Vertreter für den Senat, die Fakultätsräte und Fachschaftsvertretungen der fünf Fakultäten, die direkt gewählten Mitglieder des studentischen Konvents und die Mitglieder des Berufungsrats.

Ergebnisse der Hochschulwahl 2017

Ergebnisse der Promovierendenwahl 2017

Der Studentische  Konvent

Leider konnte auch mit den zwei Wahltagen keine Steigerung der Wahlbeteiligung bei den Studierenden erreicht werden. Mit 10,2 Prozent der rund 35.700 wahlberechtigten Studierenden liegt die Wahlbeteiligung konstant auf niedrigem Niveau. Im Studentischen Konvent sitzen Studierende aus allen Fakultäten, die sich um fachliche, wirtschaftliche und soziale Belange ihrer Kommilitonen kümmern. Diese wählen auch die beiden studentischen Mitglieder des Senats sowie die Mitglieder des Sprecherrats.

Der Senat

Für den Senat direkt gewählt wurden die sechs Vertreterinnen oder Vertreter der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, je eine Vertreterin oder ein Vertreter der wissenschaftlichen und der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Wahlbeteiligung der Professorinnen und Professoren lag über alle Fakultäten hinweg mit rund 50 Prozent auf sehr hohem Niveau. Bei den wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wählten insgesamt rund 16 Prozent, was eine stabile Wahlbeteiligung gegenüber den Vorjahren bedeutet. Auch bei den sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern lag die Beteiligung mit rund 29 Prozent in etwa auf dem Niveau der Vorjahre.

Die Fakultätsräte

Die schon fast traditionell höchste Wahlbeteiligung gab es bei der Wahl der Vertreterinnen und Vertreter für die Fakultätsräte in der Gruppe der Professorinnen und Professoren. Spitzenreiter ist hier auch in diesem Jahr wieder die Technische Fakultät mit einer Wahlbeteiligung von 73 Prozent. Sehr viel geringer fiel die Wahlbeteiligung bei den wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus. Zwischen 7 und 29 Prozent gingen hier zur Wahl. Die höchste Wahlbeteiligung der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hatte mit rund 29 Prozent die Philosophische Fakultät und Fachbereich Theologie. Bei den sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern lag die höchste Beteiligung mit rund 57 Prozent an der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät. Am geringsten war leider die Beteiligung bei den Studierenden. An der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie gaben nur rund 6 Prozent aller Wahlbeteiligten ihre Stimme ab. Am meisten an Mitsprache interessiert scheinen die Medizinstudierenden zu sein: Rund 23 Prozent aller Studierenden an der Medizinischen Fakultät wählten.

Die Promovierendenvertretung

Bei der Wahl der Promovierendenvertretung lag die Wahlbeteiligung an der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie bei rund 16 Prozent, an der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät bei rund 19 Prozent, bei der Naturwissenschaftlichen Fakultät bei rund 16 Prozent und an der Technischen Fakultät bei rund 14 Prozent. In diesem Jahr wurden an der Medizinischen Fakultät keine Wahlvorschläge abgegeben, sodass keine Wahl stattfinden konnte.

Die Gremien im Überblick

Im Senat verfügen die Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen über sechs Sitze, die wissenschaftlichen und sonstigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen über je einen Sitz sowie die Studierenden über zwei Sitze;  die Frauenbeauftragte der Universität gehört ebenfalls dem Senat an. Der Konvent der Promovierenden entsendet ein beratendes Mitglied in dieses Gremium. Zu den Aufgaben des Senats gehören die Beschlussfassung über die Satzungen der Universität (vor allem Studien- und Prüfungsordnungen) und die Stellungnahme zu Vorschlägen für die Berufung von Professorinnen und Professoren. Außerdem gehören die gewählten Mitglieder des Senats kraft Amtes dem Universitätsrat an, der unter anderem die Mitglieder der Universitätsleitung wählt und über Änderungen der Grundordnung sowie die Einrichtung von neuen Studiengängen beschließt.

Die Fakultätsräte treffen Entscheidungen in allen Angelegenheiten, die die jeweilige Fakultät betreffen. Sie wirken zum Beispiel bei der Einrichtung von Studiengängen, Verabschiedung von Prüfungsordnungen und Besetzung von Professuren mit. Außerdem wählt der Fakultätsrat die Mitglieder des Fakultätsvorstands (Dekan/in, Prodekan/innen, Studiendekan/innen).

Im Studentischen Konvent sitzen Studierende aus allen Fakultäten. Sie kümmern sich um fachliche, wirtschaftliche und soziale Belange ihrer Kommilitoninnen und Kommilitonen an der FAU. Außerdem wählt der Konvent die studentischen Mitglieder des Senats sowie des SprecherInnenrats, der den Studierenden Gewicht und Stimme nach außen verleiht.

Die Fachschaftsvertretungen stellen die Interessenvertretung der Studierenden auf Fakultätsebene dar. Sie unterstützen ihre Kommilitoninnen und Kommilitonen bei der Organisation des Studiums und beraten in fachbezogenen Belangen.