Sie haben die Wahl: Hochschulwahlen 2017

Wahl
Bild: Felix Lammermann

Der 27. und der 28. Juni 2017 stehen an der FAU im Zeichen der Wahl: An beiden Tagen finden jeweils von 9 Uhr bis 15 Uhr die allgemeinen Hochschulwahlen statt. Gewählt werden in diesem Jahr die Vertreterinnen und Vertreter der jeweiligen Statusgruppen (Professorinnen/Professoren, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, sonstige Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter) im Senat, in den Fakultätsräten der fünf Fakultäten und im Berufungsrat für den Fachbereich Theologie. Die Studierenden entscheiden mit ihrem Kreuz auf dem Wahlzettel außerdem, wer sie in den jeweiligen Fachschaftsvertretungen sowie im Studentischen Konvent vertreten wird.

Wer steht zur Wahl?

Die zugelassenen Wahlvorschläge für die Hochschulwahl wurden daher bereits im Mai 2017 bekanntgemacht und sind unter anderem auf den Webseiten des Wahlamts einsehbar.

Wen soll ich wählen? Der Hochschulwahlkompass hilft Studierenden

Einen Überblick über die Positionen der zur Wahl stehenden Listen hat die Studierendenvertretung erarbeitet: Mit Hilfe des Hochschulwahlkompasses können die Wählerinnen und Wähler durch Zustimmung oder Ablehnung einzelner Thesen ermitteln, mit welcher Liste sie die meisten Überzeugungen teilen. Dies erleichtert die Entscheidung darüber, wer die eigenen Positionen in den Gremien der FAU am besten vertreten wird.

Wer ist wahlberechtigt?

Maßgeblich für die Wahlberechtigung ist die Eintragung im Wählerverzeichnis, das am 30. Mai 2017 geschlossen wurde. Mitglieder der Universität, die zu diesem Zeitpunkt eingetragen sind, sind grundsätzlich wahlberechtigt und haben bereits eine schriftliche Wahlbenachrichtigung erhalten. Studierende können ihre Wahlbenachrichtigungen zudem über das Portal „mein campus“ abrufen.

Die Wahlbenachrichtigungen informieren die Wählerinnen und Wähler unter anderem darüber, in welchem Wahllokal sie ihr Kreuz machen dürfen. Für eine persönliche Stimmabgabe im Wahllokal wird die Wahlbenachrichtigung nicht unbedingt benötigt; die Vorlage eines Lichtbildausweises (zum Beispiel Personalausweis oder Führerschein) genügt. Allerdings erleichtert die Wahlbenachrichtigung die Arbeit im Wahllokal und unterstützt den flüssigen Ablauf der Wahl. Wer rechtzeitig die Briefwahlunterlagen beantragt hat, kann die Stimme auch per Post abgeben. Wichtig ist in diesem Fall, dass der Wahlbrief spätestens am 28. Juni 2017 um 15 Uhr im Wahlamt eingeht. Andernfalls kann die Stimmabgabe nicht mehr berücksichtigt werden.

Alle Informationen zu den Hochschulwahlen und zur Arbeit der zu wählenden Gremien stehen unter wahlen.fau.de sowie auf den Seiten der Studierendenvertretung.

Ergebnisse und Informationen zur Wahl

Auf der Seite wahlen.fau.de finden sich zudem ausführliche Informationen zur Wahl, eine Liste der Wahllokale und – nach der Auszählung – die Ergebnisse. Außerdem hängen alle Informationen zur Wahl an den Schwarzen Brettern in der Halbmondstraße, im Kollegienhaus und in den Gebäuden der Technischen Fakultät in Erlangen sowie an den Anschlagtafeln in den Hörsaalgebäuden in Nürnberg (Lange Gasse und Regensburger Straße) aus.

Gehen Sie am 27. und 28. Juni 2017 zur Wahl und gestalten Sie die Zukunft der FAU aktiv mit!

Weitere Informationen:

Wahlamt
Schlossplatz 4
91054 Erlangen
Räume 2.027 und 2.028

hochschulwahlen@fau.de
Webseite: wahlen.fau.de

Doris Kühlers
09131/85-25816

Sonja Vaask
09131/85-25826

Roland Walter
09131/85-25825

Fax: 09131/85-26104