Rechtswissenschaftler im BR: Wann haften Ehrenamtliche?

Frau hält sich Hand vors Gesicht
Bild: Colourbox.de

Prof. Dr. Hans Kudlich im Gespräch

Viele Kinderfreizeiten sind häufig nur durch die Unterstützung von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern möglich. Jedoch wirft ein Unglück in Oberfranken bei den Ehrenamtlichen nun Sorgen und Fragen auf: Wann haften Ehrenamtliche und ist es möglich sich abzusichern? Zu diesem Thema äußert sich Prof. Dr. Hans Kudlich vom Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie der FAU in einer BR-Sendung vom 23. Mai. Der Rechtswissenschaftler weiß, dass Kindern überall etwas passieren kann. „Doch eine einheitliche Checkliste für Ehrenamtliche, anhand welcher diese sich absichern können, ist leider nicht möglich“, so Kudlich. Eine Rechtsschutz- und Haftpflichtversicherung abzuschließen sei alles, was die Ehrenamtlichen tun können – und zu hoffen, dass nichts passiert.

Prof. Dr. Hans Kudlich ist ab Min. 1.50 und Min. 5.00 zu sehen. Die Sendung ist in der Mediathek des BR verfügbar.


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