Deutschlandfunk: Religionsfreiheit ist ein Menschenrecht

Portrait Heiner Bielefeldt
Prof. Dr. Heiner Bielefeldt vom Lehrstuhl für Menschenrechte und Menschenrechtspolitik. (Bild: FAU/Harald Sippel)

Prof. Dr. Heiner Bielefeldt im Gespräch

Vor beinahe 70 Jahren, am 10. Dezember 1948, wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen verabschiedet. Auf drei Seiten wurden 30 Artikel formuliert, die sich beispielsweise mit dem Verbot von Folter und Sklaverei und dem Recht auf Bildung und Freizügigkeit auseinandersetzen. Doch wie steht es aktuell um die Freiheit der Gedanken, des Gewissens und der Religion? Und wo gibt es nach wie vor Konflikte zwischen Menschenrechten und der Religionsfreiheit? Zu diesem Thema äußert sich Prof. Dr. Heiner Bielefeldt, Leiter des Lehrstuhls für Menschenrechte und Menschenrechtspolitik an der FAU, in einem Beitrag des Deutschlandfunks am 26. November.

Zum Beitrag auf Deutschlandfunk


Die FAU in den Medien

Über die FAU berichten die Medien regelmäßig – ob über Forschungsprojekte, aktuelle Entwicklungen oder weil sie FAU-Experten zu den verschiedensten Themen interviewen, ob im Fernsehen, im Radio oder in Print. Hier stellen wir unter dem Stichwort FAU in den Medien für Sie eine Auswahl der Berichterstattung zusammen.