LTO: Streit um “Digitalen Hausfriedensbruch”

Portät Dr. Christian Rückert
Dr. Christian Rückert vom Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht und Völkerrecht an der FAU. (Bild: Lérot)

Die Gefahr der Kriminalisierung von Alltagsverhalten

In einem Artikel vom 18. Januar beschäftigt sich die Legal Tribute Online mit dem Vorschlag der CDU, das IT-Strafrecht zu verschärfen. Demnach sollte bestraft werden, „wer unbefugt sich oder einem Dritten den Zugang zu einem informationstechnischen System verschafft“. Kritiker betrachten diese Forderung um den sogenannten „digitalen Hausfriedensbruch“ jedoch als unnötig und bedrohlich. Auch Dr. Christian Rückert steht dem Vorschlag kritisch gegenüber. Der Rechtswissenschaftler, der an der FAU zu Strafprozessrecht und Cybercrime forscht, befürchtet dabei die Kriminalisierung von Alltagsverhalten.

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