An die Urnen: Hochschulwahl am 25. und 26. Juni 2019

Wahlurne
Bild: Colourbox.de

Universitätsleitung und Studierendenvertretung rufen Studierende zur Hochschulwahl auf

Wer sich mehr Mitgestaltung an der FAU wünscht, sollte sich die Hochschulwahl nicht entgehen lassen. Damit dieses Jahr so viele Studierende wie möglich ihr Kreuzchen machen, haben die Wahllokale wieder zwei Tage geöffnet: am Dienstag, 25. Juni, sowie Mittwoch, 26. Juni, jeweils von 9 bis 15 Uhr.

Ihre Stimme zählt!

Gewählt werden in diesem Jahr die Vertreterinnen und Vertreter der jeweiligen Statusgruppen (Professorinnen/Professoren, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, sonstige Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter) im Senat, in den Fakultätsräten der fünf Fakultäten und im Berufungsrat für den Fachbereich Theologie. Die Studierenden entscheiden mit ihrem Kreuz auf dem Wahlzettel außerdem, wer sie in den jeweiligen Fachschaftsvertretungen sowie im Studentischen Konvent vertreten wird.

Wer steht zur Wahl?

Die zugelassenen Wahlvorschläge für die Hochschulwahl wurden bereits bekanntgemacht und sind unter anderem auf den Webseiten des Wahlamts einsehbar.

Wer ist wahlberechtigt?

Maßgeblich für die Wahlberechtigung ist die Eintragung im Wählerverzeichnis, das am 28. Mai geschlossen wurde. Mitglieder der Universität, die zu diesem Zeitpunkt eingetragen sind, sind grundsätzlich wahlberechtigt. Beschäftigte der FAU haben bereits eine schriftliche Wahlbenachrichtigung erhalten. Studierende können ihre Wahlbenachrichtigungen über das Portal „mein campus“ abrufen.

Die Wahlbenachrichtigungen informieren die Wählerinnen und Wähler unter anderem darüber, in welchem Wahllokal sie ihr Kreuz machen dürfen. Für eine persönliche Stimmabgabe im Wahllokal wird die Wahlbenachrichtigung nicht unbedingt benötigt; die Vorlage eines Lichtbildausweises (zum Beispiel Personalausweis oder Führerschein) genügt. Allerdings erleichtert die Wahlbenachrichtigung die Arbeit im Wahllokal und unterstützt den flüssigen Ablauf der Wahl.

Briefwahl beantragen

Sie können Ihre Stimme auch per Post abgeben. Beantragen Sie dazu bis spätestens 11. Juni 2019, 16 Uhr, Ihre Briefwahlunterlagen. Das FAU-Wahlamt schickt Ihnen Ihre Wahlunterlagen dann mit der Post. Wenn Sie Ihre Briefwahlunterlagen persönlich im Wahlamt abholen, können Sie bis spätestens 18. Juni 2019, 16 Uhr beantragt werden. Wichtig bei der Briefwahl ist, dass der Wahlbrief spätestens am letzten Wahltag, 26. Juni 2019, 15 Uhr, im Wahlamt eingeht. Andernfalls kann die Stimmabgabe nicht berücksichtigt werden.

Alle Informationen zu den Hochschulwahlen und zur Arbeit der zu wählenden Gremien stehen unter wahlen.fau.de sowie auf den Seiten der Studierendenvertretung.

Ergebnisse und Informationen zur Wahl

Auf der Seite wahlen.fau.de finden sich zudem ausführliche Informationen zur Wahl, eine Liste der Wahllokale und – nach der Auszählung – die Ergebnisse. Außerdem hängen alle Informationen zur Wahl an der Bekanntmachungstafel des Wahlamts in der Halbmondstraße 6 in Erlangen aus.

Kontakt:

Wahlamt
Schlossplatz 4
91054 Erlangen
Räume 2.027 und 2.029

hochschulwahlen@fau.de

Christian Bartels
Tel.: 09131/85-24500

Sonja Vaask
Tel.: 09131/85-25826