Podiumsdiskussion: Syrien – Straflosigkeit für Kriegsverbrechen?

Ein Standmikrofon.
Bild: panthermedia.net/razihusin

Wie können die Nürnberger Prinzipien im Syrienkonflikt durchgesetzt werden?

In Syrien tobt seit Jahren ein erbitterter Bürgerkrieg mit unterschiedlichen politischen Interessen: Widerstand gegen das Assad-Regime, Krieg gegen den sogenannten Islamischen Staat, die ungelöste Kurdenfrage. Religiöse Konflikte und strategische Interessen führten auch zu einer Einmischung der größten militärischen Mächte der Welt, der USA und Russland. Der Konflikt löste massive Flüchtlingsströme aus. Die militärische Auseinandersetzung verlief und verläuft immer wieder mit erbarmungsloser und menschenverachtender Härte. Alle beteiligten Parteien stehen in Verdacht, Kriegsverbrechen begangen zu haben. Politisch befindet sich die internationale Gemeinschaft nicht in der Lage, hierauf angemessen zu reagieren. Zwar existiert eine internationale Untersuchungskommission, strafrechtliche Maßnahmen sind bislang aber ausgeblieben. Kriegsverbrecher sind mit den Flüchtlingen nach Deutschland gekommen ebenso wie deutsche Staatsbürger nach Syrien in den Kampf für die IS gezogen sind. Deshalb muss auch Deutschland für sich selbst strafrechtliche Antworten finden.

Wie diese Antworten auf nationaler aber auch auf internationaler Ebene aussehen können, diskutieren Praktikerinnen und Praktikerin sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf der Podiumsdiskussion. Organisiert wird die Veranstaltung von der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) und der Internationalen Akademie Nürnberger Prinzipien (IANP) anlässlich der Unterzeichnung eines Kooperationsvertrags zwischen den beiden Institutionen.

Diskussionsteilnehmerinnen und -teilnehmer:

  • Prof. Dr. Heiner Bielefeldt, Professor für Menschenrechte und Menschenrechtspolitik, FAU
  • Prof. Dr. Anuscheh Farahat, Professorin für Öffentliches Recht, Migration und Menschenrechte, FAU
  • Herr Andreas Schüller, Programmdirektor Völkerstrafrecht, ECCHR
  • Bundesanwältin Dr. Heike Neuhaus, Abteilungsleiterin, Bundesanwaltschaft Karlsruhe

Moderatorin:

Dr. Viviane Dittrich, Stellvertretende Direktorin, IANP

Begrüßung:

Prof. Dr. Christoph Safferling, Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht und Völkerrecht, FAU

Grußworte:

  • Prof. Dr. Joachim Hornegger, Präsident, FAU
  • Klaus Rackwitz, Direktor, IANP

Kooperation

Die IANP und die FAU streben den Ausbau und die Intensivierung der Zusammenarbeit in Forschung und Lehre auf dem Gebiet des Völkerstrafrechts an. Dies betrifft insbesondere die Organisation und Durchführung wissenschaftlicher Tagungen und Fortbildungsveranstaltungen, die Zusammenarbeit bei der Organisation und Durchführung des „Nuremberg Moot Court“, die gemeinsame Betreuung von Promotionsvorhaben sowie die gemeinsame Durchführung von Forschungsvorhaben sowie wissenschaftlicher Projekte.

Internationaler Tag der Gerechtigkeit

Die Veranstaltung würdigt auch den 17. Juli als internationalem Tag der Gerechtigkeit (engl. World Day for International Justice), dem Jahrestag der Annahme des Römischen Statuts am 17. Juli 1998. Das Statut ist der Gründungsvertrag des Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag, der Menschen vor Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und dem Verbrechen der Aggression schützen soll.

Wann und wo?

17. Juli 2019, 18.00 Uhr, Aula, Erlanger Schloss

Weitere Informationen:

Prof. Dr. Christoph Safferling, FAU
Tel.: 09131/85-22247
christoph.safferling@fau.de

Klaus Rackwitz, IANP
Tel.: 0911/231 10379
klaus.rackwitz@nurembergacademy.org