Dr. Rückert über KI-Einsatz in der Strafverfolgung und neue Gesetze gegen Darknet-Handel

Portät Dr. Christian Rückert
Dr. Christian Rückert vom Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht und Völkerrecht an der FAU. (Bild: Lérot)

Nicht erst seit der Einführung der Telekommunikations-Quellenüberwachung und dem sogenannten Staatstrojaner gibt es eine andauernde Debatte über die Anwendung von Überwachungsmaßnahmen zur Strafverfolgung und deren Rechtmäßigkeit. Insbesondere wenn die Privatsphäre von Bürgerinnen und Bürgern verletzt wird, gelten die Maßnahmen als besonders umstritten.

Mit der Weiterentwicklung der künstlichen Intelligenz (KI) weiten sich auch die Möglichkeiten für die Strafverfolgungsbehörden aus. So gibt es laut Dr. Christian Rückert, Lehrstuhl für Strafrecht an der FAU, Indizien dafür, dass die USA mit Gesichtserkennungs-Software arbeiten, um die Täter des Sturms auf das Kapitol zu identifizieren. Darüber schreibt er in einem Eintrag auf Verfassungsblog.de vom 22. Januar 2021.

Auch das Darknet gerät zunehmend ins Visier von Strafverfolgung und Politik. Drogen, Waffen oder gar Kinderpornographie können dort verschlüsselt und vermeintlich sicher gehandelt werden. Dem versucht die Politik aktuell mit einem neuen Gesetzesentwurf entgegenzuwirken. In seinem Beitrag auf verfassungsblog.de vom 16. Dezember 2020 stellt Dr. Rückert die Notwendigkeit eines neuen Gesetzes für Cyberkriminalität in Frage.


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