Für gutes wissenschaftliches Handeln sorgen

Symbolbild zum Artikel. Der Link öffnet das Bild in einer großen Anzeige.
Prof. Dr. Yves Muller (m.) und seine Kolleginnen und Kollegen (v.l.): Prof. Dr. Anja Boßerhoff, Prof. Dr. Hans Kudlich, Prof. Dr. Michele Camillo Ferrari und Prof. Dr. Dietmar Fey. (Bild: FAU/Boris Mijat)

Kommission zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens

Die Kommission zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens (KUVWF) untersucht Vorwürfe schlechter wissenschaftlicher Praxis. Kommissionsmitglied Prof. Dr. Yves Muller im Gespräch für unsere Reihe über Gremien an der FAU.

Was ist gute wissenschaftliche Praxis und wann verstößt man dagegen?

Vereinfacht dargestellt: gute wissenschaftliche Praxis ist, wenn sich Forschende zu hundert Prozent der Wahrheit verpflichtet fühlen, sich ausführlich den Kopf über die Präsentation der Ergebnisse zerbrechen und diejenigen ehren, denen Ehre gebührt. Hierdurch vermeidet man eigentlich schon die gravierendsten Verfehlungen, nämlich Datenmanipulation, Unterschlagung negativer Befunde und Plagiate. Darüber hinaus stellt auch eine inadäquate Betreuung des wissenschaftlichen Nachwuchses ein wissenschaftliches Fehlverhalten dar. Die Aufforderung zum guten wissenschaftlichen Handeln ist im Leitbild der FAU verankert. Bei der Definition der guten wissenschaftlichen Praxis orientiert sich die Kommission sehr eng an den Leitlinien der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG).

Wie sieht Ihre Arbeit aus? Wann und wie werden Sie aktiv?

Die Kommission wird erst dann aktiv, wenn Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber an die Kommission herantreten. Im ersten Schritt geht es darum, Hinweise auf tatsächliches wissenschaftliches Fehlverhalten und mögliche Begleitumstände, wie zum Beispiel Streitigkeiten zwischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, auseinanderzudividieren. Ersteren widmet sich dann die Kommission in einem von ihr so transparent wie nur möglich gehaltenen Verfahren, welches durch die Satzung der Kommission vorgegeben ist. An möglichst vielen Stellen im Verfahren wird der von den Vorwürfen betroffenen Person die Möglichkeit eingeräumt, sich zu äußeren. Aber am Ende des Verfahrens muss die Kommission zu einem Urteil gelangen.

Wie wird man in die Kommission berufen?

Die Kommission besteht aus drei Mitgliedern. Die Ombudsperson der FAU und die stellvertretende Ombudsperson wirken beratend mit. In der Regel sind dadurch alle Fakultäten vertreten, und eine breite Abdeckung der vielfältigen Fachgebiete der FAU ist gegeben. Oft werden zusätzlich noch Gutachten eingeholt, um zu einem möglichst gerechten Ergebnis zu kommen. Die Mitglieder werden von den Fakultäten vorgeschlagen, ihre Mitgliedschaft ist auf zweimal drei Jahre begrenzt.

Wie werden Ergebnisse durchgesetzt?

Die Kommission ist vom Präsidenten der FAU eingesetzt und arbeitet diesem zu. Sie urteilt ausschließlich über das wissenschaftliche Fehlverhalten und spricht nur Empfehlungen bezüglich möglicher Sanktionen aus. Im Falle von Promotionsarbeiten kann dies zum Entzug des Doktortitels führen. Darüber entscheiden aber der Promotionsausschuss und der Fakultätsrat der entsprechenden Fakultät. Diese schauen sich den Fall noch einmal genau an, und auch hier wird erneut der betroffenen Person die Möglichkeit eingeräumt, Stellung zu beziehen.

Sind die Einschätzungen unter den Mitgliedern der Kommission immer eindeutig oder gibt es auch Fälle, wo sie unterschiedlicher Meinung waren?

Wegen der überschaubaren Größe der Kommission einerseits und der doch oft sehr gravierenden Konsequenzen der Verfahren besteht Einigkeit, dass Entscheidungen im Konsens getroffen werden sollten. Wenn es beispielsweise um Fragen wie fachspezifische Gepflogenheiten bei der Zitierung von Fremdliteratur geht, ist es wichtig, die Einwände aller Beteiligten zu berücksichtigen. Die Kommission ist sich sehr bewusst darüber, dass Nuancen, wie zum Beispiel das Attestieren eines grobfahrlässigen oder nur fahrlässigen Fehlverhaltens, weitreichende Auswirkungen für die Betroffenen haben können. Im Grunde sieht sich die Kommission als Qualitätssicherungsorgan, welches einerseits für das hohe wissenschaftliche Ansehen der FAU Sorge trägt und andererseits dazu beiträgt, dass die vielen über alle Zweifel erhabenen exzellenten Promotionsarbeiten und Forschungspublikationen der Mitglieder der FAU die ihnen zustehende Würdigung erhalten.

Weitere Informationen zur KUVWF: fau.info/kuvwf


alexander – Aktuelles aus der FAU

FAU Magazin alex Titel Ausgabe 114

Ein Klick aufs Bild öffnet das PDF

Die aktuelle Ausgabe richtet den Focus auf die Künstliche Intelligenz: Klangmuster in der Musik werden mittels KI identifiziert, KI kommt in der personalisierten Medizin zum Einsatz und KI verbessert Prozesse in Unternehmen. Vorgestellt wird auch der neue Bachelor-Studiengang Data Science und ein Start-up, welches mit KI einen Sprachassistenten entwickelt.

FAU-Magazin alexander Nr. 114 (Oktober 2020)

Einzelne Exemplare liegen an der FAU aus. Gerne können Sie sich das Magazin auch kostenlos nach Hause oder an den Arbeitsplatz schicken lassen. Bitte füllen Sie dafür unser Abo-Formular aus.

Ausgewählte Beiträge können Sie auch online lesen in unserem Blog „FAU aktuell“.