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Basisschutzmaßnahmen

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Basisschutzmaßnahmen

Hygienemaßnahmen an der FAU

Illustrationen: Maske tragen, nicht ins Gesicht fassen, 20 Sekunden Hände waschen, Mindestabstand 1,5 Meter
Hintergrundbild: Colourbox.de, Illustrationen: FAU/Bärbel Rhades

Die Gesundheit unserer Studierenden, Lehrenden, Forschenden und Mitarbeitenden ist der FAU ein wichtiges Anliegen. Um Orientierung zu geben, finden Sie hier aktuelle Informationen, Hinweise und Empfehlungen zum sicheren Umgang mit der Pandemie an der FAU. Grundlage ist die 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (16. BayIfSMV)  sowie die Basishygieneempfehlungen für Hochschulen der Staatsministerien für Wissenschaft und Kunst und für Gesundheit und Pflege.

Downloads: Plakate, Dokumente, Formulare

  • Plakat Maskenpflicht deutsch / englisch

Allgemeine Maßnahmen zum Infektionsschutz

Die nachfolgend beschriebenen Maßnahmen verfolgen das Ziel, durch die Unterbrechung der Infektionsketten die Mitglieder der Universitäten zu schützen, die Gesundheit der Studierenden und Beschäftigten bei der Durchführung des Präsenzbetriebs zu bewahren und einen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie zu leisten.

Infektionsschutzkonzept (Update: 8. April 2022

Das Konzept befindet sich aktuell in Überarbeitung.

Maskenpflicht (Update: 19. Mai 2022)

  • Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten.
  • Eine medizinische Schutzmaske („OP-Maske“) wird als Mindeststandard vorausgesetzt. Um den Eigenschutz zu erhöhen, empfehlen wir eine FFP2-Maske.
  • Auf Bewegungs- und Verkehrsflächen gilt die Maskenpflicht.
  • Die Maskenpflicht gilt nicht am festen Sitz-, Steh- oder Arbeitsplatz, soweit zuverlässig ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen gewahrt wird und für eine ausreichende Belüftung gesorgt ist.
  • In Lehr- und Praxisveranstaltungen müssen Studierende bis zum Platz eine Maske tragen (OP-Masken-Pflicht, Empfehlung FFP2). Am Platz und wenn der Abstand von 1,5 Metern gewahrt ist, darf die Maske abgenommen werden.
  • Vortragende sind von der Maskenpflicht befreit.

Hygiene (Update: 8. April 2022)

Halten Sie die AHAL- Regeln (Abstand / Hygiene/ Schutzmasken/ Lüften) ein.

Die FAU stellt sicher, dass im Präsenzbetrieb in den Sanitäreinrichtungen ausreichend Waschgelegenheiten, Flüssigseife und Einmalhandtücher bereitstehen.

Sollten Sie einen Mangel feststellen, melden Sie diesen bitte per E-Mail an:

  • zuv-g5-reinigung@fau.de (während der üblichen Dienstzeiten)
  • leitwarte@fau.de (außerhalb der üblichen Dienstzeiten).

Werkzeuge und Arbeitsmittel sind nach Möglichkeit personenbezogen zu verwenden. Wo dies nicht möglich ist, ist eine regelmäßige Reinigung – insbesondere vor der Übergabe an andere Personen – vorzunehmen.

Lüftungskonzept (Update 8. Oktober 2021)

Nach aktuellem Kenntnisstand wird das Corona-Virus SARS-CoV-2 vor allem durch Tröpfchen und Aerosole übertragen. Daher kommt neben der Einhaltung des Abstandsgebots, der Beachtung der Hygieneregeln und dem Tragen der Maske auch der Innenraumlufthygiene große Bedeutung beim Infektionsschutz zu. In Innenräumen stellt die Lüftung und der Luftaustausch der Raumluft eine wichtige Maßnahme zum Infektionsschutz und zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 dar. Bei frischer Luft ist die Konzentration von luftgetragenen Viren am geringsten.

Bei der Nutzung von Büro- und Besprechungsräumen, aber auch von Hörsälen, Seminarräumen, Praktikums- und Laborräumen etc. sind deshalb stets lüftungstechnische Maßnahmen zu ergreifen.

Räume mit Raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen)

Alle Räume auf der sog. Positivliste der FAU mit RLT-Anlagen werden mit maximal möglicher Frischluftzufuhr betrieben.

An der FAU sind der erforderliche Luftwechsel und die Außenluftzufuhr durch den sicheren Betrieb von RLT-Anlagen gewährleistet

  • in den Hörsälen (siehe Positivliste),
  • in den Seminarräumen (siehe Positivliste),
  • in den CIP-Pools (siehe Positivliste),
  • in den Lesesälen der UB,
  • in den Schwimm- und Sporthallen des Departments für Sportwissenschaft und Sport.

Für den Betrieb von RLT-Anlagen gelten des Weiteren folgende Regeln

  • RLT-Anlagen sind vor und nach der Nutzung der Räume auf Nennleistung zu betreiben, um einen mindestens einfachen Luftwechsel vor der weiteren Nutzung zu erreichen,
  • RLT-Anlagen sollen während der Betriebszeiten nicht abgeschaltet werden, da dies zu einer Erhöhung der Konzentration von Viren in der Raumluft und damit zur Erhöhung des Infektionsrisikos führen kann,
  • diejenigen, die einen Raum nutzen, haben vorab zu prüfen, ob die RLT-Anlage des betreffenden Raums in Betrieb ist. Entsprechend der Raumbelegung im Lehrveranstaltungssystem der FAU UnivIS bzw. nach den Angaben im Raumüberlassungsantrag werden RLT-Anlagen durch die Betriebstechnik/Leitwarte mit Vor- und Nachlaufzeit eingeschaltet. Bei Nichtbetrieb oder einer Störung ist die Leitwarte unter +49 9131 85- 27777, E-Mail: leitwarte@fau.de zu informieren und von der Raumnutzung bis zur Klärung abzusehen.
Freie Lüftung über Fenster und Türen in Räumen ohne RLT-Anlage

Die freie Lüftung erfolgt regelmäßig über die Fenster. Eine Stoßlüftung mit weit geöffneten Fenstern und mit zusätzlich weit geöffneten Türen ist als am effektivsten anzusehen. Das Infektionsrisiko in Räumen (z.B. Büro-, Seminar- und Besprechungsräume), die von mehreren Personen genutzt werden, wird dadurch gesenkt. Ein Lüften über gekippte Fenster ist weniger effektiv, kann aber als Ergänzung zur Stoßlüftung sinnvoll sein, um ein zu schnelles, starkes Ansteigen der Virenkonzentration zu vermeiden.

Für das freie Lüften gelten insbesondere folgende Regeln:

  • die Stoßlüftung ist in regelmäßigen Abständen durchzuführen. Es wird empfohlen, in Büroräumen regelmäßig einmal pro Stunde zu lüften. Für Besprechungs- und Seminarräume wird empfohlen, alle 20 Minuten zu lüften. Die Lüftungsfrequenz ist abhängig von der Raumgröße, Personenbelegung und Nutzung (z. B. Tätigkeiten mit erhöhter Aerosolbildung). Während der Pandemie ist in einem erhöhten Rhythmus zu lüften. Es wird empfohlen, Büro-, Besprechungs- und Seminarräume alle 20 Minuten für mindestens 3-10 Minuten zu lüften.
  • die Dauer der Stoßlüftung hat in Abhängigkeit von der Jahreszeit im Winter ca. 3 Minuten, im Frühjahr/Herbst ca. 5 Minuten und im Sommer ca. 10 Minuten über die gesamte Fensterfläche zu betragen. Türen sind, wenn möglich, weit zu öffnen.[EY1]
  • Besprechungs- und Seminarräume sowie andere Räume, die von mehreren Personen genutzt werden (z.B. Pausenräume und Teeküchen), sind zusätzlich vor und nach der Benutzung ausgiebig zu lüften.
Einsatz von Klimaanlagen und sonstigen Sekundärluftgeräten

Der Einsatz von fest eingebauten Klimaanlagen in ausschließlich einzeln genutzten Büros ist unbedenklich. In Räumen, die von mehreren Personen genutzt werden (z.B. Büros mit Publikumsverkehr, Büros während Besprechungen oder Besprechungsräume), sind reine Umluftklimaanlagen lediglich zur Kühlung vor und nach der Nutzung zu verwenden, wenn keine zusätzliche RLT-Anlage verbaut ist. Die Frischluftzufuhr ist, wie oben dargestellt, manuell sicherzustellen.

Der Einsatz von sonstigen Sekundärluftgeräten, also Geräten, die lediglich die Raumluft umwälzen und den Räumen keine Außenluft zur Absenkung von Aerosolkonzentrationen zuführen (etwa Ventilatoren, mobile Klimaanalagen, Heizlüfter), ist in ausschließlich einzeln genutzten Büros unbedenklich. Sollen derartige Geräte in Mehrpersonen- und Einzelbüros mit häufigem Publikumsverkehr oder während Besprechungen genutzt werden, ist dieser Einsatz im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zu prüfen. Es ist insbesondere darauf zu achten, dass der Luftstrom nicht direkt von einer Person zu einer anderen Person geht, um ein erhöhtes Risiko einer Übertragung von virusbelasteten Tröpfchen oder Aerosolen zu vermeiden. Zudem ist für eine ausreichende Frischluftzufuhr von außen durch manuelles Lüften, wie oben dargestellt, zu sorgen.

Homeoffice (Update: 8. April 2022)

Informationen zum Homeoffice finden Sie auf den Seiten zu „Forschen und Arbeiten“

Zuständigkeiten (Update: 8. April 2022)

Alle Mitglieder der FAU und damit alle Professorinnen und Professoren, wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Beamtinnen und Beamte, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Studierenden sind dafür verantwortlich, dass die Basisschutzmaßnahmen in dem Bereich auch tatsächlich eingehalten werden, für den sie verantwortlich sind. Dies betrifft insbesondere Vorgesetzte, Sitzungsleitungen, Prüferinnen und Prüfer sowie Lehrpersonal. Dies umfasst auch die Verantwortung, innerhalb des eigenen Bereichs die maßgeblichen Personen (z. B. Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Prüfungen und Präsenzveranstaltungen) in angemessener Weise über die geltenden Regeln zum Infektionsschutz zu informieren.

Lehrende haben in den Hörsälen und Räumen des Lehrbetriebs für die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregelungen, und ggf. Sanktionierung bei Nicht-Einhaltung sowie die Einhaltung der Maskenpflicht das Hausrecht.

Regelungen zu spezifischen Themen

Arbeitstreffen

Besprechungen und Arbeitstreffen können in Präsenz stattfinden. Hierbei muss am Sitzplatz grundsätzlich kein Mund-Nasen-Schutz bzw. eine FFP2-Maske getragen werden, wenn der Abstand von 1,5 m eingehalten wird und für eine ausreichende Belüftung gesorgt ist.

Es wird jedoch empfohlen, dies zu Beginn der Besprechung jeweils einvernehmlich zu regeln. Sofern Personen anwesend sind, die Bedenken dagegen haben (z. B. weil sie einer Risikogruppe angehören) und ein Tragen von Masken gewünscht wird, sollte dies im Sinne eines kollegialen Miteinanders respektiert werden, auch wenn diese Personen dies nicht explizit begründen wollen.

Veranstaltungen

Alle Arten von regulären Veranstaltungen und Sonderveranstaltungen sind – bis auf die FAU-interne Maskenplicht– ohne weitere Vorgaben/Einschränkungen möglich.

Hygieneregelungen, wie z. B. Abstand halten, Lüften, etc. werden müssen in Eigenverantwortung der Veranstalter umgesetzt werden. Die Vorlage eines Hygienekonzeptes ist nicht mehr erforderlich. Die Veranstalter verpflichten sich im Rahmen des von ihnen bei Sonderveranstaltungen zu erstellenden Sicherheitskonzeptes, für die Einhaltung der verbliebenen Hygieneregelungen Sorge zu tragen. Bei Veranstaltungen, für die es keines Sicherheitskonzeptes bedarf, wird die Auflage als Voraussetzung in das Genehmigungsschreiben aufgenommen.

Risikogruppen

Angehörige von Gruppen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Verlauf (Risikogruppen gemäß Robert-Koch-Institut) wird empfohlen, die notwendigen Maßnahmen zum Eigenschutz zu treffen. Dazu kann das Tragen eines Atemschutzes mit der individuell erforderlichen Schutzwirkung gehören. Das ärztliche Personal des Betriebsärztlichen Dienstes berät sowohl Betroffene als auch Verantwortliche gerne.

Angehörige von Risikogruppen im Lehrbereich können Lehrveranstaltungen ohne Präsenz als reine Online-Veranstaltungen anbieten, sofern die Qualifikationsziele der Lehrveranstaltung dadurch erreicht werden können.

Hinweise zum Umgang mit besonders schutzbedürftigen Personen (auch Schwangere) finden Sie auf der Infoseite für Beschäftigte und auf der Infoseite für Studierende.

Weitere Informationen

  • Informationen des bayerischen Gesundheitsministeriums
  • Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
  • Informationen des Robert-Koch-Instituts

Kontakt

  • corona-informationen@fau.de
  • Betriebsärztlicher Dienst – BÄD der FAU
    www.baed.fau.de
    Tel.: +49 (0)9131 85-23666
  • Sachgebiet Arbeitssicherheit
    Webseite der Arbeitssicherheit (aus dem FAU-Netz erreichbar. Infos zum VPN-Zugang von Zuhause gibt es beim Rechenzentrum)
    E-Mail: zuv-sgas@fau.de
    Ihrer Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner (nach Standorten und Gebäuden)



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