Einsichtnahme Lehramt Grundschule/Mittelschule
Einsichtnahmen in die Staatsexamensprüfungen im Lehramt Grundschule / Hauptschule / Mittelschule
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
- Für die Einsichtnahme ist vorab online ein Termin zu buchen. Ohne vorab fest gebuchten Termin ist eine Einsichtnahme nicht möglich!
- Zur Einsichtnahme sind das Zulassungsschreiben und der Personalausweis mitzubringen und vorzulegen. Es gilt die 2G-Regel! Bitte halten Sie einen entsprechenden Nachweis bereit!
- Um pünktliches Erscheinen wird gebeten. Bitte kommen Sie aber nicht unnötig zu früh.
- Es besteht Maskenpflicht während der gesamten Einsichtnahme (auch am Platz). Jacken, Mäntel, Taschen, Mobiltelefone, Smartphones, Smartwatches, Tablets, Notebooks etc. dürfen nicht mit in den Hörsaal genommen bzw. können am Eingang bei den Aufsichten abgeben werden!
- Es sind nur handschriftliche Notizen bzw. Abschriften zulässig (Papier und Bleistift werden vom Prüfungsamt zur Verfügung gestellt). Das Fotografieren der Prüfungsarbeiten und Niederschriften ist nicht erlaubt. Ebenso ist die Anfertigung von Fotokopien und Aufzeichnung mit Videogeräten nicht erlaubt.
- Die zusammengehefteten Prüfungsunterlagen dürfen nicht auseinander genommen werden.
- Zutritt zur Einsichtnahme haben nur die Teilnehmer der Prüfung. Eine Einsichtnahme durch eine bevollmächtigte Person ist nicht zulässig.
Sollten Sie einen gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, die getätigte Buchung zeitnah wieder zu stornieren und so den gebuchten Termin wieder für Ihre Kommilitonen zur Buchung frei zu geben.
Ort der Einsichtnahme für LA GS und MS: Hörsaal 1.041, Regensburger Str. 160, 90478 Nürnberg
Ort der Einsichtnahme für LA RS, GY und BS: Größer Hörsaal Henkestraße (in der Chemie), Henkestr. 42, 91054 Erlangen
Soweit eine Teilnahme am vorgesehenen Termin nicht möglich sein sollte:
Nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 der Fünfzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) darf der Zugang zu den Hochschulen nur mehr unter Berücksichtigung der 2G-Regelung erfolgen. Dies gilt auch für die Einsichtnahme im Rahmen der Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen zum Prüfungstermin Herbst 2021. Ein entsprechender Nachweis ist bei der Einlasskontrolle vorzulegen.
Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer, die aufgrund dieser Regelung nicht am regulären Termin der Einsichtnahme teilnehmen können, sind aufgefordert, sich vor dem Termin der Einsichtnahme schriftlich (ggf. vorab per E-Mail) bei der Außenstelle des Prüfungsamts zu melden und dabei die Gründe für die Unmöglichkeit der Teilnahme an der Einsichtnahme darzulegen und ggf. glaubhaft zu machen.
Diese Personengruppe wird unmittelbar nach dem Termin der Einsichtnahme gesondert über andere Möglichkeiten der Einsichtnahme (ggf. auch zu einem späteren Zeitpunkt) informiert. Die Frist zur Erhebung von Einwendungen wird für diese Personengruppe ggf. entsprechend verlängert.