Zulassungsstelle, Masterbüro und Stipendienstelle
Organisation des Zulassungsverfahrens
Als Zulassungsstelle der FAU organisieren wir das Zulassungsverfahren für internationale und deutsche Studienbewerberinnen und -bewerber und bearbeiten Anträge auf Studienplatztausch.
Wann muss ich mich bei der Zulassungsstelle bewerben?
Bewerbung
Für lokal zulassungsbeschränkte Fächer ist der Bewerbungsschluss
- zum Wintersemester jeweils 15. Juli (Ausschlussfrist!);
- zum Sommersemester 15. Januar (Ausschlussfrist!).
Die genannten Fristen gelten grundsätzlich auch für alle Bewerbungen ausländischer Studieninteressenten.
Einschreibung
Wenn wir Sie zulassen können, erhalten Sie einen positiven Bescheid und müssen dann erst schriftlich Ihren Immatrikulationsantrag stellen und sich dann später persönlich einschreiben. Dafür ist die Studierendenverwaltung zuständig.
Welche Aufgaben hat die Zulassungsstelle?
Die Zulassungsstelle für Bachelor/Staatsexamen und Lehramt stellt ein Online-Bewerbungsportal zur Verfügung.
Sie bearbeitet die eingegangenen Anträge auf Zulassung zum Studium, zum studienvorbereitenden Deutschkurs und für das Studienkolleg.
Sie führt das Zulassungsverfahren für zulassungsbeschränkte Studiengänge durch.
Internationale Studienbewerber erhalten alle erforderlichen Informationen über den Menüpunkt International.
Welche Aufgaben hat das Masterbüro?
Das Masterbüro stellt ein Online-Bewerbungsportal zur Verfügung.
Es bearbeitet die eingegangenen Anträge auf Zulassung zum Masterstudium und führt die formale Prüfung der eingegangenen Bewerbungen durch.
Die fachlich inhaltliche Prüfung wird nicht vom Masterbüro sondern von den zuständigen Gremien durchgeführt.
Welche Aufgaben hat die Stipendienstelle?
Zuständig ist die Stipendienstelle für die Vergabe von Stipendien an grundständig Studierende:
Abwicklung des Deutschlandstipendiums nach der Auswahl der Stipendiatinnen/Stipendiaten sowie Bearbeitung von Studienbeihilfen einiger Stiftungen wie Oskar-Karl-Forster-Stipendium, Eva-Schleip-Stipendium und Vereinigte Stipendienstiftung für Studierende aller Fakultäten und Konfessionen. Informationen zu den jeweiligen Stipendien und deren Vergabe finden Sie auf unserer Webseite über mögliche Stipendiengeber.
Promotionsstipendien werden von der Graduiertenschule der FAU abgewickelt.
Internationale Studierende wenden sich bitte an das Referat für Internationale Angelegenheiten.
BAföG-Anträge können Sie nur beim Studentenwerk stellen.
Wo finde ich die Zulassungsstelle/Masterbüro/Stipendienstelle?
Sie finden uns am Schlossplatz 3/Halbmondstraße 6 (gleiches Gebäude) in Erlangen.
- Zulassungsstelle: Zi. 00.030 und Zi. 00.031, Erdgeschoss,
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12 Uhr - Masterbüro: Zi. 00.032, Zi. 00.048, Zi. 00.049 und Zi. 00.050, Erdgeschoss,
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12 Uhr - Stipendienstelle: Zi. 00.045 und Zi. 00.047, Erdgeschoss,
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 12 Uhr und nach Vereinbarung. Anfragen bezüglich Stipendien richten Sie bitte an support-stipendien@fau.de.
Wo erhalte ich die Antragsformulare?
- Bewerbung für zulassungsbeschränkte Studiengänge während der laufenden Bewerbungsfrist: Online-Bewerbung
- Internationale Studienbewerber/innen mit ausländischen Bildungsnachweisen (auch mit der Feststellungsprüfung eines Studienkollegs in der Bundesrepublik) bewerben sich ab dem 5. Dezember 2018 über unser Onlineportal. Dies gilt ebenfalls für Bewerbungen in zulassungsbeschränkte ebenso wie für zulassungsfreie Studiengänge, den Deutschkurs, in das Studienkolleg für den Freistaat Bayern und für die Externe Feststellungsprüfung am Studienkolleg für den Freistaat Bayern.
- Internationale Studienbewerber/innen mit einem deutschen Abitur, erworben in Deutschland oder im Ausland an einer deutschen Auslandsschule, bewerben sich nur für zulassungsbeschränkte Studiengänge über unser Onlineportal.
- Bewerbung zum Masterstudium: Online-Bewerbung während der laufenden Bewerbungsfrist
Wann erhalte ich meine Zulassung?
Zum Wintersemester 2020/21 liegen uns mehrere Tausend Bewerbungen von Interessentinnen und Interessenten vor. Die Bearbeitung all dieser Anträge nimmt viel Zeit in Anspruch. Wir bitten Sie daher um Geduld und um Verständnis dafür, dass wir Ihnen keine Auskunft zum Stand Ihrer individuellen Bewerbung geben können.
Im Laufe des September 2020 werden die Ergebnisse für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge bekanntgemacht:
- Ausländische Bewerber erhalten ihre Zulassung per Post – bitte berücksichtigen Sie auch die Zeit, die der Postweg in Anspruch nimmt.
- Deutsche Bewerber erhalten eine E-Mail und können sich im Bewerbungsportal www.campo.fau.de das Ergebnis des Zulassungsverfahrens ansehen. Außerdem können sie sich dort auch zwischendurch online über den Stand der laufenden Bewerbung informieren.
Wichtig: Egal ob Zulassung oder Ablehnung, einen Bescheid über die Entscheidung Ihres Antrags erhalten Sie in jedem Fall.
Bitte beachten Sie, dass die FAU nur für Vergabeverfahren der örtlich zulassungsbeschränkten Studiengänge zuständig ist. Für die bundesweit zentral verteilten Studienplätze in Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie im 1. Fachsemester erhalten deutsche Staatsangehörige und diesen Gleichgestellte ihre Bescheide ausschließlich von der Stiftung für Hochschulzulassung, internationale Studienbewerber/innen, die dieser Gruppe nicht angehören, von der FAU.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Studienorientierung für Geflüchtete
Die FAU steht für interkulturelle Vielfalt, Weltoffenheit und Toleranz. Wir setzen uns dafür ein, Geflüchtete auf Ihrem Weg in die Hochschule bestmöglich zu unterstützen und zu beraten. An der FAU heißen wir Sie ganz herzlich willkommen und stellen Ihnen hier Informationen rund ums Studium und unser Deutschkurs-Angebot vor.
Kontakt
Bitte verwenden Sie folgendes Kontaktformular für Ihre Fragen an die Zulassungsstelle und das Masterbüro.