Erasmus+ Praxisaufenthalt in Programmländern
Förderung von Praxisaufenthalten
Was ist ein Erasmus+ Praxisaufenthalt in den sogenannten Programmländern?
Internationale akademische Mobilität wird immer wichtiger. Mit dem Erasmus+ Programm bietet die Europäische Kommission seit 30 Jahren eine effiziente Förderung von Studienaufenthalten und Praktika in Ländern Europas. Das Erasmus+ Praktikum ist eine gute Möglichkeit, Praxiserfahrung im Ausland zu sammeln in Verbindung mit einem monatlichen Zuschuss und einer vertraglich geregelten Anerkennung der Praktikumsleistung im Studium. Zwar müssen interessierte Studierende sich ihren Praktikumsplatz – auch Forschungspraktika an Hochschulen sind möglich – selbst suchen, die Bewilligung der Förderung kann jedoch in der Regel immer erfolgen, wenn die Voraussetzungen des Programms eingehalten werden und solange Gelder vorhanden sind.
Überlegen Sie vorab, in welcher Fremd-/Arbeitssprache das Praktikum erfolgen soll und auch, in welchen Berufszweigen oder Firmen Sie gegebenenfalls später einmal arbeiten wollen und inwiefern Ihnen Ihr Praktikum dafür nützlich sein kann. Nehmen Sie an Informationsveranstaltungen teil und stöbern Sie gerne durch Erfahrungsberichte.
Details zu Erasmus+ Praxisaufenthalten (Programmländer)
Allgemeines
Im Gegensatz zum Erasmus-Studienaufenthalt ist ein Auslandsaufenthalt für einen Praxisaufenthalt (Firmenpraktikum, praxisbezogene Abschlussarbeiten, Forschungspraktikum, PJ, Famulatur, Lehrassistenz, etc.) bereits nach dem ersten Semester förderfähig. Wir empfehlen Ihnen jedoch, zumindest ein Studienjahr vor Aufnahme des Auslandspraktikums an der FAU studiert zu haben. Sie sollten über ausreichende Sprachkenntnisse der Arbeits- und/oder Landessprache verfügen.
Eine mehrmalige Inanspruchnahme von Förderung im Rahmen des Erasmus-Programms (für Programmländer und für Partnerländer) ist wie folgt erlaubt:
- Bachelor, Master und Promotion: pro Studienabschnitt jeweils insgesamt 12 Monate für Studium und/oder Praktikum. Dies entspricht maximal 3 x 12 = 36 Monaten.
- Lehramt, Staatsexamen: bis zum ersten Studienabschluss 24 Monate für Studium und/oder Praktikum. Während einer Promotion sind weitere 12 Monate möglich, also insgesamt maximal 24 + 12 = 36 Monate.
Teilnahmevoraussetzungen
Gefördert werden können Sie, wenn Sie in einem Studiengang mit dem Ziel eines Hochschulabschlusses (inkl. Promotion) an der FAU immatrikuliert sind und einen studienrelevanten/studienbezogenen Praxisaufenthalt im europäischen Ausland (Zielländer siehe unten) planen. Hinsichtlich Ihrer Staatsangehörigkeit gibt es keinerlei Einschränkungen. Ausschließlich Vollzeitpraktika nach den Gesetzen des Ziellandes sind förderfähig.
Es können sich auch Graduierte (Absolventen) um Förderung Ihres Auslandspraktikums bewerben, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- die Bewerbung um Förderung erfolgt innerhalb des letzten Studienjahres
- das Praktikum wird innerhalb des ersten Jahres nach Beendigung des entsprechenden Studienabschnittes durchgeführt und beendet
- die maximale Erasmus-Förderdauer (siehe oben) wurde im vorangegangenen Studienabschnitt noch nicht erreicht
Aufgrund der nur begrenzt zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel, werden Praktika von Graduierten nachrangig gefördert.
Zielländer
Es können Praktika in Unternehmen, Organisationen, Universitäten/Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Krankenhäusern, pädagogischen Einrichtungen, Apotheken, Kanzleien, Botschaften, etc. der Mitgliedstaaten der Europäischen Union inkl. der jeweiligen Überseegebiete der Niederlande und Frankreichs wie auch Grönland (DK) gefördert werden. Auch auch Praktika in Island, Liechtenstein, Mazedonien, Norwegen, Serbien und der Türkei können gefördert werden.
Vereinigtes Königreich: Die Förderung eines Auslandspraktikums im Vereinigten Königreich ist über Stipendien für Aufenthalte in sogenannten Programmländern leider nicht mehr möglich. Prüfen Sie alternativ, welche Fakultäten Praktika in UK über DAAD-Promos fördern.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf der DAAD-Webseite zum Brexit, diese wird laufend aktualisiert.
Zieleinrichtungen
Aufnehmende Einrichtungen könnten beliebige, in einem Programmland ansässige, auf dem Arbeitsmarkt oder in Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätige Einrichtungen sein. Diese müssen den Rechtssitz im Zielland haben. Sollten Sie ein Praktikum an einer Hochschule absolvieren wollen, muss diese im Besitz einer gültigen Erasmus Universitätscharta (ECHE) sein.
Forschungspraktika an Hochschulen sind möglich. Voraussetzung: keine Immatrikulation an der Hochschule!
Bei Praktika bzw. praktischen Studien- oder Abschlussarbeiten an Hochschulen in der Schweiz besteht jedoch ggf. die Möglichkeit sich direkt an der jeweiligen Universität um eine („Ersatz“-)Förderung im Rahmen des Swiss-European Mobility Programme zu bewerben. Dazu kontaktieren Sie bitte die Zielhochschule.
Eine Förderung von Praktika ist grundsätzlich ausgeschlossen bei:
- EU-Institutionen und anderen EU-Einrichtungen inklusive spezialisierter Agenturen
- Einrichtungen, die EU-Programme verwalten (z.B. nationale Erasmus+ Agenturen)
Dauer
Der Praxisaufenthalt muss mindestens 60 Fördertage lang sein. Ausschließlich Vollzeitpraktika nach den Gesetzen des Ziellandes sind förderfähig.
Ein Fördermonat entspricht nicht einem Kalendermonat. Die EU berechnet jeden Kalendermonat mit 30 Tagen.
Das bedeutet zum Beispiel eine Förderung vom 2.10. bis zum 01.12. oder vom 15.03. bis zum 14.05. Sonst ist keine Förderung möglich. Hinweis für Medizin-Studierende: Halbe PJ Tertiale sind in der Regel 56 Tage, also zu kurz.
Beenden Sie das Praktikum vor Ablauf der 2 Monate, müssen Sie das gesamte Stipendium zurückzahlen. Eine Verlängerung ist möglich, muss aber mindestens 4 Wochen vor Ablauf der geplanten Endes beantragt werden.
Bitte teilen Sie uns Änderungen bei Ihrer Aufenthaltsdauer rechtzeitig vorher mit, wir benötigen dazu eine schriftliche Bestätigung Ihrer Praktikumsstelle! Wir kalkulieren Ihr Stipendium dann neu.
Eine Verrechnung erfolgt, je nach Verfügbarkeit unserer Mittel, mit der Restrate. Es besteht keine Garantie, dass wir Ihr Stipendium verlängern können.
Förderzeitraum
Anfangs- und Endzeitpunkt des Praktikums können frei bestimmt werden.
Eine Förderzusage erfolgt, solange ausreichend finanzielle Mittel vorhanden sind. Diese werden in der Reihenfolge der Antragstellung vergeben. Unvollständige Anträge werden bei der Mittelvergabe hintenangestellt.
Fördergelder
Die Erasmus-Praktikumsförderung wird in zwei Raten ausgezahlt. 70 Prozent der Gesamtsumme erhalten Sie zu Beginn Ihres Praktikums, die ausstehenden 30 Prozent werden Ihnen überwiesen, nachdem Sie Ihr Praktikum beendet haben und Ihr Erfahrungsbericht sowie die Praktikumsbescheinigung eingegangen sind. Die Erasmus-Praktikumsförderung erhalten Sie auch dann, wenn Sie während Ihres Praktikums Stipendien privater oder öffentlicher Stiftungen, Auslands-BAföG oder eine Vergütung durch die Praktikumseinrichtung beziehen. Eine gleichzeitige Förderung aus anderen EU-Mitteln ist jedoch ausgeschlossen.
Sie erhalten ein Teilstipendium, also einen Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten, wobei die Höhe der Förderung je nach Ländergruppe festgelegt ist (1 Fördermonat = 30 Kalendertage, egal ob der Kalendermonat 28, 29 oder 31 Tage hat)
Ländergruppen und Fördersummen für Praktika, die zwischen 1. Juni 2023 und vor dem 31. Mai 2025 enden (Förderperiode 2023 – Neue Erasmus – Programmgeneration)
- Ländergruppe 1, Förderperiode 2023: 750 Euro/Fördermonat
Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden - Ländergruppe 2, Förderperiode 2023: 690 Euro/Fördermonat
Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern - Ländergruppe 3, Förderperiode 2023: 640 Euro/Fördermonat
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Republik Nordmazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn - Im Falle von auslandsbedingten Mehrkosten für Menschen mit Behinderungen (ab 20%) oder chronischen Erkrankungen ist eine Aufstockung möglich (gesonderte Antragsstellung erforderlich), sowie ein Antrag auf Vollkostenübernahme.
Versicherungsbeiträge und Reisekosten werden nicht übernommen. Sie müssen sich selber um Kranken-, Haftpficht- und Unfallversicherung kümmern, die Schadensfälle im Ausland abdecken.
Sonderförderung für Teilnehmende mit geringen Chancen
Die Erasmus+ Sonderförderung umfasst eine Mittelaufstockung für:
- Menschen mit Behinderung ab Grad 20 und chronischen Krankheiten
- Studierende mit Kind(ern)
- Erstakademiker und Erstakademikerinnen
- Arbeitende Studierende (bestimmte formale Voraussetzungen)
Hierfür ist eine gesonderte Antragstellung beim Referat für Internationale Angelegenheiten notwendig. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Team Mobility.
Nur für diese Gruppen ist eine Beantragung von Realkosten möglich von maximal 15.000 Euro pro Semester und 30.000 Euro pro Studienjahr und pro Mobilität:
- Menschen mit Behinderung ab Grad 20 und chronischen Krankheiten
- Studierende mit Kind(ern) im Ausland
Außerdem können diese einen finanziell geförderten vorbereitenden Besuch im Zielland durchführen, um für einen solchen Antrag Recherche betreiben zu können. Informationen erteilt die Hochschulkoordinatorin Bianca Köndgen. Da Anträge spätestens 2 Monate vor Antritt des Aufenthaltes bei der geldgebenden Stelle eingehen müssen, ist eine frühzeitige Kontaktaufnahme angeraten.
Nützliche Informationen zu behindertengerechten Hochschulen finden Sie auf der Webseite der European Agency for Development in Special Needs Education.
Bewerbung
Aufgrund der begrenzten Förderplätze empfiehlt sich eine möglichst frühzeitige Bewerbung. Bewerbungsfrist ist spätestens sechs Wochen vor Praktikumsbeginn. Bitte übermitteln Sie nur vollständige Bewerbungen (s. untenstehende Liste einschließlich Praktikumsvertrag bzw. Vorlage). Bewerbungen, die später eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
- Für eine erfolgreiche Bewerbung übermitteln Sie folgende Daten an mobility@fau.de mit dem Betreff: „Voranmeldung Erasmus-SMP, NAME; Vorname“:
- Vorname, Name
- Geburtsdatum
- E-Mail-Adresse
- Matrikel-Nr.
- Studiengang an der FAU
- Exakter (taggenauer) Zeitraum des geplanten Aufenthalts
- Genauer Name der Zieleinrichtung mit Land
- Ihr Praktikumsvertrag oder Ihre Praktikumsbestätigung (oder ersatzweise unsere ausgefüllte Vorlage Praktikumsbestätigung) aus der hervorgeht, dass es sich um ein Vollzeitpraktikum von mind. 35 h / Woche handelt.
- Sie erhalten im Anschluss per E-Mail den Link zur Online-Bewerbung via “Mobility Online” und weitere Informationen zum Vorgehen. Die Verarbeitung Ihrer Daten berücksichtigt die EU Datenschutzvorgaben.
- Bewerbungen werden laufend entgegengenommen, können jedoch erst nach Zusage des Praktikumsplatzes (Arbeits-/Praktikumsvertrag bzw. ersatzweise Praktikumsbestätigung) und Vorliegen sämtlicher Bewerbungsunterlagen bearbeitet werden.
- Anträge auf Erasmus-Förderung werden grundsätzlich nach Eingangsdatum bearbeitet. Neben Eingangsdatum, sind Vollständigkeit und Kongruenz der Unterlagen relevant für die Vergabe der Stipendien. Teilen Sie auch bei der Bewerbung schon mit, falls zutreffend, wenn Sie einen Behindertenstatus haben oder an einer chronischen Erkrankung leiden.
Eine Bewerbung ist rückwirkend bzw. nach Beginn des Praktikums nicht mehr möglich.
Auswahlkriterien
Die faire, gerechte und transparente Auswahl erfolgt zentral durch das Referat für Internationale Angelegenheiten (RIA). Die Auswahlkriterien unterteilen sich in qualitative und formale Kriterien.
Die formalen Kriterien sind:
- Vollständigkeit der Unterlagen
- Richtigkeit der Angaben soweit überprüfbar
- Plausibilität der Angaben
- Einhaltung der Fristen bzw. gegebenenfalls der gemachten Absprachen, Vorhandensein der benötigten Sprachkenntnisse
Die qualitativen Kriterien sind:
- die fachliche und berufliche Motivation für das Praktikum
- die Einbettung des Praktikums in den Studienverlauf.
Sprachenförderung - Online Linguistic Support (OLS)
- Für folgende Arbeitssprachen stehen Online-Sprachtests und Online-Sprachkurse zur Verfügung:
BG, CS, DA, DE, EL, EN, ES, ET, FI, FR, GA, HR, HU, IT, LT, LV, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, SV - Diese sind für alle Studierenden/Graduierten sowohl nach der Auswahl/vor Beginn der Mobilität als auch nach Beendigung des Aufenthalts verpflichtend zu absolvieren. Sie können nicht durch andere Tests ersetzt werden. Aufgrund technischer Probleme ist dies momentan ausgesetzt.
- Der Online-Test ist jedoch kein Auswahlkriterium für die Förderung im Programm Erasmus+ und gilt nicht für Muttersprachler der Sprache des Ziellandes. Für nicht verfügbare Arbeitssprachen muss kein Online-Sprachtest durchgeführt werden.
- Wenn die Arbeitssprache während des Praktikums Deutsch ist, darf kein Sprachtest in der Landessprache absolviert werden, da jeweils nur die Arbeitssprache Bestandteil des Tests sein soll.
- Die Durchführung des Sprachtests soll nach Auswahl der in Erasmus+ zu fördernden Teilnehmer als Einstufungstest zur Dokumentation ihres aktuellen Sprachstandes dienen. Er sollte sowohl vor deren Auslandsaufenthalt als auch am Ende des jeweiligen Auslandsaufenthalts stattfinden, um miteinander vergleichbare Ergebnisse zu erhalten und ggf. erzielte Fortschritte der geförderten Teilnehmer beim Spracherwerb erfassen zu können.
- Über den genauen zeitlichen Ablauf des Online-Sprachtests werden alle Bewerber nach der Registrierung im Online-Bewerbungsportal informiert.
- Die Europäische Kommission möchte mit den verpflichtenden Sprachtests zu Beginn und zu Ende herausstellen, wie sich die Sprachkompetenz der Stipendiaten verändert hat.
- Je nach Sprachniveau und vorhandenen Sprachkurslizenzen haben Sie die Möglichkeit, vor und während Ihres Praktikums einen kostenfreien Online-Sprachkurs zu absolvieren.
Bitte beachten Sie, dass das Ergebnis des Sprachtests kein Förderkriterium ist.
Fragen zur Anerkennung
Falls Sie Fragen zur akademischen Anerkennung Ihres Praktikums haben, wenden Sie sich bitte an die Betreuungsperson an Ihrem Institut bzw. Ihrer Fakultät. Eine Ausweisung des Auslandsaufenthaltes an sich im sogenannten “Diploma Supplement” veranlasst das Referat für Internationale Angelegenheiten (RIA) automatisch.
Notwendige Versicherungen
Studierende, die ein Praktikum im Ausland absolvieren, müssen sich um ausreichenden Versicherungsschutz kümmern. Der DAAD bietet zum Beispiel verschiedene Versicherungsmöglichkeiten speziell für Praktikumsaufenthalte innerhalb Europas sowie weltweit an. Ausführliche Informationen und weiterführende Links finden Sie auf den Webseiten des DAAD.
Krankenversicherung
Für Praktika innerhalb der EU ist die Europäische Krankenversicherungskarte ausreichend. Darüber hinaus hat Deutschland mit verschiedenen Ländern außerhalb der EU Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. In diesen Fällen müssen sich die Studierenden von der deutschen Krankenversicherung eine Anspruchsbescheinigung einholen.
Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass der bestehende Versicherungsschutz möglicherweise unzureichend sein kann, insbesondere, wenn ein Rücktransport oder besondere medizinische Eingriffe vonnöten sind. Hierfür kann eine ergänzende private Krankenversicherung sinnvoll sein. Für Praktika außerhalb der EU und in Länder, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht (z.B. Türkei), müssen sich die Studierenden um einen privaten Krankenversicherungsschutz kümmern.
Privatversicherte Studierende müssen mit ihrer Versicherung klären, ob der Auslandsaufenthalt abgedeckt ist und, wenn nicht, eine private Auslandskrankenversicherung abschließen.
Unfall- und Haftpflichtversicherung
Für Praktika wird der Abschluss von zwei Versicherungen empfohlen:
- Unfallversicherung für Schäden, die Sie am Arbeitsplatz erleiden
- Haftpflichtversicherung für Schäden, die Sie am Arbeitsplatz verursachen
6 Schritte zu Erasmus+ Praxisaufenthalten
Schritt 1: Vorbereiten
Klären Sie zunächst mit einem Verantwortlichen an Ihrem Institut bzw. Ihrer Fakultät, welche inhaltlichen Anforderungen an ein akademisch anerkanntes Praktikum oder die Durchführung Ihrer Abschlussarbeit bestehen.
Schritt 2: Praktikum suchen
Weitere Informationen:
- Informationen zur Praktikumssuche
- Aktuelle Praktikumsangebote
- Career Service der FAU-Studienberatung – Bewerbungsunterlagen in englischer Sprache korrigieren lassen, Teilnahme an Bewerbungs-Workshops
Schritt 3: Um Stipendium bewerben
Nach einer Zusage bewerben Sie sich im Referat für Internationale Angelegenheiten (RIA) und registrieren sich online via “Mobility Online”. Sie laden bestimmte Dokumente im Online-Portal hoch (Immatrikulationsbestätigung, Praktikumsvertrag, bzw. ersatzweise Praktikumsbestätigung mit der Zieleinrichtung). Ihre Daten werden erfasst und bearbeitet unter Berücksichtigung der Datenschutzvorgaben und anschließend wird Ihnen im Online-Portal eine personalisierte EU-Praktikumsvereinbarung (“Learning/Mobility Agreement for Traineeships”) zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus erhalten Sie per E-Mail die Aufforderung durch die EU, an einem vorgeschriebenen sogenannten OLS-Sprachtest (siehe Abschnitt „Sprachenförderung“) teilzunehmen.
Schritt 4: Praktikumsvereinbarung einreichen
Absolvieren Sie den geforderten Sprachtest und laden Sie das Ergebnis, das Sie als PDF erhalten, im Bewerbungsportal hoch. Schließen Sie in Absprache mit Ihrer Praktikumseinrichtung und der für die Anerkennung des Praktikums verantwortlichen Person an Ihrem Institut bzw. Ihrer Fakultät die Praktikumsvereinbarung (Learning/Mobility Agreement for Traineeships) ab. Bitte beachten Sie, dass hierfür die Unterschriften aller Beteiligten vor Beginn des Praktikums erforderlich sind.
Laden Sie das von allen Seiten unterzeichnete Learning/Mobility Agreement spätestens einen Monat vor Beginn des Praktikums hoch (hochauflösender pdf Scan).
Schritt 5: Stipendienvertrag unterschreiben und verreisen
Insofern alle Unterlagen vollständig sind, werden Ihnen im Bewerbungsportal Ihr Stipendienvertrag (Grant Agreement) zur Verfügung gestellt, wie auch eine Ämterbescheinigung und ggf. eine Bescheinigung für eine Visa-Beantragung für das Zielland. Sie drucken ein Exemplar des Grant Agreement aus, unterschreiben es und senden dieses postalisch zurück an das Referat für Internationale Angelegenheiten (RIA). Nur Originale werden akzeptiert, keine Scans. Das RIA unterschreibt und lädt das fertig unterschriebene Grant Agreement im Bewerbungsportal hoch. Danach werden Ihnen 70 Prozent der vereinbarten Stipendiensumme vorab überwiesen. Sie reisen ins Ausland und führen Ihren Praxisaufenthalt wie geplant durch.
Schritt 6: Abschlussunterlagen einreichen
Kurz vor Ende des Praktikums finden Sie im Bewerbungsportal den Vordruck der notwendigen Abschlussbestätigung (Traineeship Certificate). Dieses muss Ihre Praktikumstelle ausstellen und unterschreiben, anschließend muss die Bestätigung hochgeladen werden.
Zum Ende Ihres Aufenthaltes erhalten Sie auch die Aufforderung, einen OLS-Abschluss-Sprachtest zu absolvieren. Wenn Sie als Muttersprachler gar keinen OLS Test absolvieren mussten bzw. als Nicht-Muttersprachler im Eingangstest das Niveau C2 erreicht haben, müssen Sie keinen Abschlusstest absolvieren. Alle anderen Personen erhalten nach Absolvieren des Abschlusssprachtests per Email aus dem OLS System eine pdf-Datei, welche im Online-Portal des RIA hochzuladen ist.
Gleiches gilt für die EU Survey. Auch dieses PDF-Dokument, das Sie von der EU Kommission per E-Mail nach Einreichung des Fragebogens erhalten, laden Sie im Online-Portal hoch. Daraufhin werden die Daten vom RIA überprüft und ggf. das Stipendium nachberechnet. Im Anschluss wird Ihnen ein Abschlussbescheid über das Bewerbungsportal zur Verfügung gestellt und die zweite Rate bzw. Restzahlung wird überwiesen, oder Sie erhalten eine Aufforderung zur Rückzahlung.
Dokumente und Formulare
ERASMUS Praxisaufenthalt EU | Dateigröße |
---|---|
ERASMUS-Praktikum Zusage Praktikumsplatz Letter of confirmation.pdf | 20 KB |
ERASMUS-Praktikum Traineeship Certificate.pdf | 104 KB |
ERASMUS-Praktikum Antrag Verlängerung.pdf | 28 KB |