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  6. Erasmus+ Praxisaufenthalt in Partnerländern

Erasmus+ Praxisaufenthalt in Partnerländern

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Erasmus+ Praxisaufenthalt in Partnerländern

Förderung von Praxisaufenthalten in sogenannten Partnerländern

Was ist ein Erasmus+ Praxisaufenthalt in den sogenannten Partnerländern?

Erasmus+ hat das Ziel, den Austausch und die akademische Zusammenarbeit mit allen Ländern der Welt voranzutreiben. Mit dem Erasmus+ Programm bietet die Europäische Kommission seit 30 Jahren eine effiziente Förderung von Studienaufenthalten und Praktika in über 30 Ländern Europas. Darüber hinaus gibt es seit 2018 die Möglichkeit, Praktika in ausgewählten sog. Partnerländern außerhalb der EU  in ausgewählten Zieleinrichtungen zu fördern.

Das Erasmus+ Praktikum ist eine gute Möglichkeit, Praxiserfahrung im Ausland zu sammeln in Verbindung mit einem monatlichen Zuschuss und einer Reisekostenpauschale und einer vertraglich geregelten Anerkennung der Praktikumsleistung im Studium.

Überlegen Sie vorab, in welcher Fremd-/Arbeitssprache das Praktikum erfolgen soll und auch, in welchen Berufszweigen oder Firmen Sie gegebenenfalls später einmal arbeiten wollen und inwiefern Ihnen Ihr Praktikum dafür nützlich sein kann. Nehmen Sie an Informationsveranstaltungen teil.

Wenn Sie Interesse an einer Förderung für einen Praxisaufenthalt haben, melden Sie sich bitte mit Ihren Kerndaten (Geburtsdatum, Studiengang, Matrikelnummer, E-Mail, Zieleinrichtung und definitiver Praktikumszeitraum) beim Referat für Internationale Angelegenheiten (RIA) unter mobility@fau.de. Lesen Sie sich bitte außerdem alle weiteren Informationen auf der Webseite gut durch.

Nähere Informationen zu Förderungen im Nahen Osten, ein Praktikum bei Wahat al Farah im Libanon oder am Nürnberger Haus in der Ukraine finden Sie unter Verfügbare Plätze.

Details zu Erasmus+ Praxisaufenthalten (Partnerländer)

Allgemeines

Im Gegensatz zum Erasmus-Studienaufenthalt ist ein Auslandsaufenthalt für einen Praxisaufenthalt (Firmenpraktikum,  praxisbezogene Abschlussarbeiten, Forschungspraktikum, PJ, Famulatur, Lehrassistenz, etc.) bereits nach dem ersten Semester förderfähig. Wir empfehlen Ihnen jedoch, zumindest ein Studienjahr vor Aufnahme des Auslandspraktikums an der FAU studiert zu haben. Sie sollten über ausreichende Sprachkenntnisse der Arbeits- und/oder Landessprache verfügen.

Eine mehrmalige Inanspruchnahme von Förderung im Rahmen des Erasmus-Programms (für Programm- und Partnerländer zusammen) ist wie folgt erlaubt:

  • Bachelor, Master und Promotion: pro Studienabschnitt jeweils insgesamt 12 Monate für Studium und/oder Praktikum. Dies entspricht maximal 3 x 12 = 36 Monaten.
  • Lehramt, Staatsexamen: bis zum ersten Studienabschluss 24 Monate für Studium und/oder Praktikum. Während einer Promotion sind weitere 12 Monate möglich, also insgesamt maximal 24 + 12 = 36 Monate.

Teilnahmevoraussetzungen

Gefördert werden können alle, die in einem Studiengang mit dem Ziel eines Hochschulabschlusses (inkl. Promotion) immatrikuliert sind und einen studienrelevanten/studienbezogenen Praxisaufenthalt im nicht-europäischen Ausland (Zielländer siehe unten) planen. Hinsichtlich Ihrer Staatsangehörigkeit gibt es keinerlei Einschränkungen. Ausschließlich Vollzeitpraktika nach den Gesetzen des Ziellandes sind förderfähig, also ab 35 h / Woche.

Zielländer

Die FAU hat in Projekt 2020 KA107  Fördergelder erhalten für: Ägypten, Bosnien, Japan, Israel, Jordanien, Palästina, Malawi, Südafrika, Tansania, Äthiopien, Libanon Tunesien, Ukraine, Marokko. Bezüglich der Zieleinrichtungen und Studienniveaus gibt es zum Teil Einschränkungen.

Im Rahmen der sog. International Mobility (Projekt KA131 IM), hat die FAU Gelder erhalten, die sie für die Förderung folgender Aufenthaltszwecke nutzen wird:

  • PJ und Famulatur sowie Lehrassistenzen in sog. Least Developed Countries sowie Namibia
  • Green Erasmus: Praktika im Bereich Klimawandel, Umweltschutz und Nachhaltigkeit
  • Engagierte Bürger: Praktika im Bereich „Flucht, Migration, Menschenrechte“ und im Bereich Interreligiöser Dialog

Für beide Linien gilt:

 

Gefördert werden können Praktika, die vor dem 31.10.2023 enden, also der spätestmöglich Antritt unter Berücksichtigung der Mindestdauer wäre der 01.09.2023. Danach werden aus EU Mitteln keine Praktika mehr gefördert.

 

Großbritannien und die Schweiz sind zwar ab 1.8.2021 den sog. Partnerländern zugehörig, jedoch fördert die FAU wegen begrenzter Fördermittel grundsätzlich keine Praktika über Erasmus in diesen Ländern.

Zieleinrichtungen

Es können Praktika in Unternehmen, Organisationen,  Forschungseinrichtungen, Krankenhäusern, pädagogischen Einrichtungen etc. gefördert werden. Aufnehmende Einrichtungen könnten beliebige, in einem Programmland ansässige, auf dem Arbeitsmarkt oder in Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätige Einrichtungen sein. Alle müssen den Rechtssitz im Zielland haben. Forschungspraktika an Hochschulen sind möglich.

Eine Förderung von Praktika ist grundsätzlich ausgeschlossen bei:

  • EU-Institutionen und anderen EU-Einrichtungen inklusive spezialisierter Agenturen
  • Einrichtungen, die EU-Programme verwalten (z.B. nationale Erasmus+ Offices)
  • Einrichtungen, die Ihren Rechtssitz in Deutschland haben

Verfügbare Plätze

Land Einrichtung Zweck Dauer
Least Developed countries
(KA131-IM)
Krankenhäuser

Schulen

PJ, Famulatur

Lehrassistenz

Namibia
(KA131-IM)
Krankenhäuser

Schulen

PJ /Famulatur
Lehrassistenz
weltweit außer UK, CH und Erasmus Programmländer
(KA131-IM)
Laborpraktika an Unis nicht möglich,

ansonsten: Firmen, Stiftungen, Bildungseinrichtungen, Naturschutzinstitutionen, , Museen, und NGOs)

Praxisaufenthalt, Themen
  • Landnutzungswandel, Urbanisierung und soziale Verwundbarkeit, Umweltdegradation und Ressourcenexploitation
  • Nachhaltigkeitsmanagement, Nachhaltige Chemische Technologien, regenerative Energien, nachhaltige Energiesysteme,
  • Nachhaltige Regionalentwicklung, Klimawandel und internationale Klimapolitik, Naturschutz, Artenschutz, landschaftsökologische Praxis.
weltweit außer UK, CH und Erasmus Programmländer
(KA131-IM)
keine Praktika an Hochschulen möglich, ansonsten Stiftungen, Schulen, Museen, NGOs, etc. Praxisaufenthalt, Themen
  • Flucht, Migration, Menschenrechte
  • Interreligiöser Dialog

 

Dauer

Der Praxisaufenthalt muss mindestens 60 Fördertage lang sein.

Ein Fördermonat entspricht nicht einem Kalendermonat.

Das bedeutet zum Beispiel eine Förderung vom 2.10. bis zum 01.12. oder vom 15.03. bis zum 14.05. Sonst ist keine Förderung möglich. Beenden Sie das Praktikum vor Ablauf der 2 Monate, müssen Sie das gesamte Stipendium zurückzahlen. Eine Verlängerung ist möglich, muss aber mindestens 4 Wochen vor Ablauf der geplanten Endes beantragt werden.

Bitte teilen Sie uns Änderungen bei Ihrer Aufenthaltsdauer rechtzeitig vorher mit. Wir benötigen dazu eine schriftliche Bestätigung Ihrer Praktikumsstelle! Wir kalkulieren Ihr Stipendium dann neu.

Eine Verrechnung erfolgt, je nach Verfügbarkeit unserer Mittel, mit der Restrate. Es besteht keine Garantie, dass wir Ihr Stipendium verlängern können.

Förderzeitraum

Anfangs- und Endzeitpunkt des Praktikums können frei bestimmt werden. Im Rahmen der Erasmus-Förderperiode 2020 und sog. „International Mobility“ Projekt 2021 können Auslandspraktika in Partnerländern bis 31. März 2023 gefördert werden.

Letzter Antrittstermin für ein mindestens zweimonatiges Praktikum im aktuellen Förderzeitraum ist somit der 1. Februar 2023.

Eine Förderzusage erfolgt nur, solange ausreichend finanzielle Mittel vorhanden sind. Diese werden in der Reihenfolge der Antragstellung vergeben. Unvollständige Anträge werden bei der Mittelvergabe hinten angestellt.

Fördergelder

Die Erasmus-Praktikumsförderung wird in zwei Raten ausgezahlt. 70 Prozent der Gesamtsumme erhalten Sie zu Beginn Ihres Praktikums, die ausstehenden 30 Prozent werden Ihnen überwiesen, nachdem Sie Ihr Praktikum beendet haben und Ihr Erfahrungsbericht sowie die Praktikumsbescheinigung eingegangen sind. Die Erasmus-Praktikumsförderung erhalten Sie auch dann, wenn Sie während Ihres Praktikums Stipendien privater oder öffentlicher Stiftungen, Auslands-BAföG , des DAAD oder eine Vergütung durch die Praktikumseinrichtung beziehen. Eine gleichzeitige Förderung aus anderen EU-Mitteln ist jedoch ausgeschlossen.

Sie erhalten ein Teilstipendium, also einen Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten von 700 Euro Monatlich, wobei taggenau anteilig berechnet wird, sowie einen Reisekostenzuschuss, je nach einfacher Entfernung laut EU Rechner:

km Förderpauschale
10 – 99 20 €
100  – 499 180 €
500 – 1.999 275 €
2.000 – 2.999 360 €
3.000 – 3.999 530 €
4.000 – 7.999 (z.B. Tansania) 820 €
über 8.000 1.500 €

Bewerbung

Aufgrund der begrenzten Förderplätze empfiehlt sich eine möglichst frühzeitige Bewerbung. Bewerbungsfrist ist spätestens sechs Wochen vor Praktikumsbeginn. Bitte übermitteln Sie nur vollständige Bewerbungen (s. untenstehende Liste einschließlich Praktikumsvertrag bzw. Vorlage). Bewerbungen, die später eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

  • Um sich zu bewerben, übermitteln Sie bitte baldmöglichst folgende Daten an das Referat für Internationale Angelegenheiten (RIA) mit dem Betreff: „Voranmeldung Erasmus-SMP PARTNERLÄNDER, NAME; Vorname“:
    • Vorname, Name
    • Geburtsdatum
    • E-mail-Adresse
    • Matrikel-Nr.
    • Studiengang an der FAU
    • Exakter (taggenauer Zeitraum) des geplanten Aufenthaltes
    • Genauer Name der Zieleinrichtung mit Land (ggf. Webseite) und der Kontaktperson.
  • Sie erhalten im Anschluss per E-Mail den Link zur Online-Bewerbung und weitere Informationen zum Vorgehen.
  • Anträge auf Erasmus-Förderung werden grundsätzlich nach Eingangsdatum bearbeitet. Neben Eingangsdatum, sind Vollständigkeit und Kongruenz der Unterlagen relevant für die Vergabe der Stipendien.

Eine Bewerbung ist rückwirkend bzw. nach Beginn des Praktikums nicht mehr möglich.

Auswahlkriterien

Die faire, gerechte und transparente Auswahl erfolgt zentral durch den zuständigen Referenten oder die zuständige Referentin im Referat für Internationale Angelegenheiten. Die Auswahlkriterien unterteilen sich in qualitative und formale Kriterien.

Die formalen Kriterien sind:
  • Vollständigkeit der Unterlagen
  • Richtigkeit der Angaben soweit überprüfbar
  • Plausibilität der Angaben
  • Einhaltung der Fristen bzw. gegebenenfalls der gemachten Absprachen, Vorhandensein der benötigten Sprachkenntnisse
Die qualitativen Kriterien sind:
  • die fachliche und berufliche Motivation für das Praktikum
  • die Einbettung des Praktikums in den Studienverlauf.

Fragen zur Anerkennung

Falls Sie Fragen zur akademischen Anerkennung Ihres Praktikums haben, wenden Sie sich bitte an die Betreuungsperson an Ihrem Institut bzw. Ihrer Fakultät. Eine Ausweisung des Auslandsaufenthaltes an sich im sogenannten „Diploma Supplement“ veranlasst das Referat für Internationale Angelegenheiten (RIA) automatisch.

Notwendige Versicherungen

Studierende, die ein Praktikum im Ausland absolvieren, müssen sich um ausreichenden Versicherungsschutz kümmern. Der DAAD bietet zum Beispiel verschiedene Versicherungsmöglichkeiten speziell für Praktikumsaufenthalte innerhalb Europas sowie weltweit an. Ausführliche Informationen und weiterführende Links finden Sie auf den Webseiten des DAAD.

Krankenversicherung

Für Praktika innerhalb der EU ist die Europäische Krankenversicherungskarte ausreichend. Darüber hinaus hat Deutschland mit verschiedenen Ländern außerhalb der EU Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. In diesen Fällen müssen sich die Studierenden von der deutschen Krankenversicherung eine Anspruchsbescheinigung einholen.

Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass der bestehende Versicherungsschutz möglicherweise unzureichend sein kann, insbesondere, wenn ein Rücktransport oder besondere medizinische Eingriffe vonnöten sind. Hierfür kann eine ergänzende private Krankenversicherung sinnvoll sein. Für Praktika außerhalb der EU und in Länder, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht, müssen sich die Studierenden um einen privaten Krankenversicherungsschutz kümmern.

Privatversicherte Studierende müssen mit ihrer Versicherung klären, ob der Auslandsaufenthalt abgedeckt ist und, wenn nicht, eine private Auslandskrankenversicherung abschließen.

Unfall- und Haftpflichtversicherung

Für Praktika ist der Abschluss von zwei Versicherungen notwendig:

  • Unfallversicherung für Schäden, die Sie am Arbeitsplatz erleiden
  • Haftpflichtversicherung für Schäden, die Sie am Arbeitsplatz verursachen

6 Schritte zu Erasmus+ Praxisaufenthalten

Schritt 1: Vorbereiten

Klären Sie zunächst mit einem Verantwortlichen an Ihrem Institut bzw. Ihrer Fakultät, welche inhaltlichen Anforderungen an ein akademisch anerkanntes Praktikum oder die Durchführung Ihrer Abschlussarbeit bestehen.

Schritt 2: Praktikum suchen

Das Stipendium beinhaltet keine Vermittlung von Praktikumsplätzen. Vor der Bewerbung sollten Sie sich daher selbständig einen Praktikumsplatz im Ausland organisieren. Gerne steht Ihnen das Referat für Internationale Angelegenheiten (RIA) dabei beratend zur Seite.

Weitere Informationen:
  • Informationen zur Praktikumssuche
  • Aktuelle Praktikumsangebote
  • Career Service der FAU-Studienberatung – Bewerbungsunterlagen in englischer Sprache korrigieren lassen, Teilnahme an Bewerbungs-Workshops

Schritt 3: Um Stipendium bewerben

Nach einer Zusage bewerben Sie sich im Referat für Internationale Angelegenheiten (RIA) und registrieren sich online. Sie laden bestimmte Dokumente im Portal hoch (Immatrikulationsbestätigung, Praktikumsvertrag mit der Zieleinrichtung, u.a.). Ihre Daten werden erfasst und Ihnen wird danach im Portal online eine personalisierte EU-Praktikumsvereinbarung („Learning/Mobility Agreement for Traineeships“) zur Verfügung gestellt.

Schritt 4: Praktikumsvereinbarung einreichen

Schließen Sie in Absprache mit Ihrer Praktikumseinrichtung und dem für die Anerkennung des Praktikums Verantwortlichen an Ihrem Institut bzw. Ihrer Fakultät die Praktikumsvereinbarung (Learning/Mobility Agreement for Traineeships) ab. Bitte beachten Sie, dass hierfür die Unterschriften aller Beteiligten vor Beginn des Praktikums erforderlich sind.

Laden Sie das von allen Seiten unterzeichnete Learning/Mobility Agreement spätestens einen Monat vor Beginn des Praktikums hoch (hochauflösender pdf Scan).

Schritt 5: Stipendienvertrag unterschreiben und verreisen

Wenn alle Unterlagen vollständig sind, wird Ihnen im online Portal der Stipendienvertrag (Grant Agreement) zur Verfügung gesellt wie auch der Stipendienbescheid, Bafög-Bescheid und für Nicht-EU-Bürger ggf. Bescheinigungen für eine Visa-Beantragung für das Zielland. Sie drucken zwei Exemplare des Stipendienvertrags (Grant Agreement) aus, unterschreiben beide Originale und senden diese postalisch zurück an das Referat für Internationale Angelegenheiten (RIA). Nur Originale werden akzeptiert, keine Scans. Sie erhalten dann ein Original postalisch zurück. Dann werden Ihnen 70 Prozent der vereinbarten Stipendiensumme vorab überwiesen. Sie reisen ins Ausland und führen Ihren Praxisaufenthalt wie geplant durch.

Schritt 6: Abschlussunterlagen einreichen

Kurz vor Ende des Praktikums erhalten Sie in Online Portal die Vordrucke der notwendigen Abschlussbestätigung (Traineeship Certificate). Diese muss Ihre Praktikumstelle ausstellen und unterschreiben (siehe Abschnitt „Dokumente und Formulare“) . Alle Personen erhalten nach Absolvieren des Aufenthaltes die Einladung, den sog. „EU Survey“ zu absolvieren. Sie erhalten danach ein pdf-Dokument,  genauso wie die Abschlussbescheinigungen, welches Sie im Online-Portal des Referats für Internationale Angelegenheiten (RIA) hochladen müssen. Daraufhin werden die Daten von der Sachbearbeitung geprüft und gegebenenfalls das Stipendium nachberechnet. Ihnen wird online ein Schlussbescheid zur Verfügung gestellt und die zweite Rate bzw. Restzahlung wird überwiesen oder Sie erhalten eine Aufforderung zur Rückzahlung.

Dokumente und Formulare

Studierende, die ein Stipendium für ein Praktikum beantragen möchten, melden Ihre Kerndaten (Geburtsdatum, Studiengang, Matrikelnummer, E-Mail, Zieleinrichtung und definitiver Praktikumszeitraum) bitte an das Referat für Internationale Angelegenheiten (RIA) unter mobility@fau.de.

Guidelines für SMP Learning Agreements Partnerländer (auf DAAD website)

ERASMUS Praxisaufenthalt Nicht-EU Dateigröße
ERASMUS-Praktikum Zusage Praktikumsplatz Letter of confirmation.pdf 20 KB
ERASMUS-Praktikum Traineeship Certificate.pdf 104 KB
ERASMUS-Praktikum Antrag Verlängerung.pdf 28 KB
Ausschreibung Praktika LDC Lehramt und PJ.pdf 455 KB
Ausschreibung Praktika Green Erasmus.pdf 467 KB
Ausschreibung Praktika Engagement Werte.pdf 467 KB



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