Prozessqualität
Gemeinsam Qualität gewährleisten
Der einzelne Studiengang ist der Bezugspunkt für unsere zentralen Prozesse im Bereich Lehre und Studium:

- Einrichtung, Weiterentwicklung sowie Aufhebung von Studiengängen
- Erstellung und Änderung von Prüfungsordnungen
- Anerkennung von Qualifikationen, Studien- und Prüfungsleistungen auf der Basis von kompetenzorientierten Lernzielen
- Qualitätssicherung im Rahmen unseres internen Akkreditierungsprozesses „Siegelerhalt an der FAU“
(Weiter-)Entwicklung von Studiengängen
Auf den internen Seiten der Studienprogrammentwicklung des Referats L 1 finden Sie wichtige Informationen, Leitfäden, Zeitpläne und Antragsvorlagen zur Einrichtung, Weiterentwicklung und Aufhebung von Studiengängen.
Die Qualität unserer Studiengänge gewährleisten wir durch abgestimmte Prozesse:
Einrichtung von Studiengängen
Die Einrichtung von Studiengängen folgt an der FAU einem Prozess, der die Beteiligung aller relevanten Statusgruppen und Gremien gewährleistet. Der Prozess gliedert sich in zwei Verfahrensabschnitte. Der vorlaufende dezentrale Prozess berücksichtigt die jeweiligen Gremien, Zuständigkeiten und Ansprechpersonen an den Fakultäten und Fachbereichen. Die spezifische Ausgestaltung des jeweiligen dezentralen Prozessabschnittes erfolgt durch die Studiendekaninnen und -dekane sowie die Q-Koordinatorinnen und Q-Koordinatoren an den Fakultäten und Fachbereichen. Ganz im Sinne der partizipativ-kommunikativen Prägung des QM begleitet das Referat L 1 die Erstellung der Unterlagen von Beginn an. Der sich anschließende zentrale universitätseinheitliche Prozessabschnitt beginnt mit der Übersendung der im dezentralen Prozessabschnitt verabschiedeten Unterlagen an das Referat L 1, das diese zur Behandlung des Studiengangs in der Uni-LuSt weiterleitet. Das Referat L 1 hält zu diesem Zweck ein Unterlagenpaket mit Mustervorlagen und Erläuterungen bereit. Durch die Rahmenvorgaben für die Einrichtung von Studiengängen, einen Leitfaden zur Studiengangsgestaltung und die Prüfung der eingereichten Antragsunterlagen durch das Referat L 1 wird sichergestellt, dass die geplanten Studiengänge den internen und externen Vorgaben für neue Studiengänge entsprechen.
Weiterentwicklung von Studiengängen
Die Weiterentwicklung von Studiengängen erfolgt an der FAU im Wesentlichen dezentral und wird im Kontext des Studiengangs bzw. des Fakultäts-QM initiiert. Die Studiengangsmatrix dient hier in der jeweils fakultätsspezifischen Form der systematischen Weiterentwicklung der Studiengänge und bildet den Qualitätsregelkreislauf auf Studiengangsebene ab. Ausgehend von den Zielen des Studiengangs werden das Konzept, dessen Umsetzung, das Monitoring und das Follow-Up dargestellt.
Bei der Weiterentwicklung von Studiengängen berät das Referat L 1, wie die geplanten Änderungen am Studiengang unter Einhaltung externer und interner Kriterien erreicht werden können. Im Laufe der Beratung wird festgestellt, ob die geplante Weiterentwicklung des Studiengangs eine Änderung der Prüfungsordnung oder bei grundlegenderen Änderungen eine Wesentliche Änderung eines Studiengangs zur Folge hat. Die Einhaltung externer und interner Rahmenvorgaben, die im Eckpunktepapier zur Gestaltung modularisierter Studiengänge an der FAU gebündelt sind, wird auch bei der Weiterentwicklung von bestehenden Studiengängen durch die rechtliche und formale Beratungsleistung des Referats L 1 gewährleistet.
Aufhebung von Studiengängen
Die Aufhebung von Studiengängen erfolgt an der FAU nach einem einheitlichen Prozess. Dieser stellt nach der Entscheidung des jeweils zuständigen Fakultätsrates für eine Aufhebung sicher, dass der Regelstudienbetrieb für die verbleibenden eingeschriebenen Kohorten nach der Aufhebung eines Studiengangs gewährleistet ist. Dies wird auch im Rahmen des internen Akkreditierungsverfahrens nach einem vereinbarten Procedere für aufgehobene Studiengänge sichergestellt.
Anerkennung von Qualifikationen, Studien- und Prüfungsleistungen
Der rechtliche Rahmen bei der Anerkennung von Qualifikationen (Abschlüssen), Studien- und Prüfungsleistungen an der FAU ergibt sich aus der Umsetzung der sogenannten Lissabon-Konvention – einem von der Bundesregierung unterzeichneten „Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region“ (Bundesgesetzblatt Jg. 2007 Teil II Nr. 15, S. 712-732.). Die für die FAU geltende länderspezifische Umsetzung der Lissabon-Konvention erfolgt in Art. 63 BayHSchG – „Anrechnung von Kompetenzen“. An der FAU regeln die Rahmenprüfungsordnungen bzw. die Fachprüfungsordnungen der Fakultäten in Ausfüllung des durch Art. 63 BayHSchG vorgegeben Rahmens insbesondere das Verfahren und die Zuständigkeiten für die Anerkennung von Kompetenzen bzw. Qualifikationen. Zur allgemeinen Orientierung hat das Referat L 1 einen „Leitfaden zur Anerkennung von Qualifikationen, Studien- und Prüfungsleistungen auf der Grundlage von Kompetenzen an der FAU“ im Dialog mit allen relevanten Akteurinnen und Akteuren an den Fakultäten und Vertreterinnen und Vertretern der Studierenden erstellt.
Interne Akkreditierung von Studiengängen – Siegelerhalt an der FAU

Im Rahmen der internen Qualitätssicherung aller Studiengänge der FAU wenden wir ein zweistufiges Verfahren an: Zum einen findet eine formal-juristische Prüfung aller Studiengänge statt, zum anderen ein Monitoring der Weiterentwicklung. Auch Studiengänge mit gemeinsamem Abschluss oder Doppelabschluss sowie lehramtsbezogene Bachelor- und Masterstudiengänge werden nach diesem Verfahren akkreditiert. Die Ergebnisse beider Prüfschritte, die zu jedem einzelnen Studiengang regelhaft alle fünf Jahre durchgeführt werden, werden der Prüfkommission vorgelegt, die auf dieser Basis eine Entscheidung über die Studiengänge trifft. Das Ergebnis dieser internen Akkreditierung ist die Weiterführung bzw. bei Nichterfüllung notwendiger Maßnahmen der Entzug des Siegels des Akkreditierungsrates.
Formal-juristische Prüfung

Die formal-juristische Prüfung stellt sicher, dass alle Vorgaben der KMK, HRK, des Akkreditierungsrates und des Bayerischen Hochschulgesetzes berücksichtigt werden. Die externen Bestimmungen werden an der FAU in drei Referenzdokumenten operationalisiert und referenziert: Im „Eckpunktepapier zur Gestaltung modularisierter Studiengänge an der FAU“, in einem „Prüfraster im Rahmen der formal-juristischen Prüfung“ und in einer „Muster-Prüfungsordnung“.
Gegenstand der formal-juristischen Prüfung durch das Referat L 1 sind die Studien- und Prüfungsordnung (inkl. Studienverlaufsplan), das Modulhandbuch, das Diploma Supplement und das Transcript of Records (exemplarisch).
Die Ergebnisse der formal-juristischen Prüfung werden in einem Prüfprotokoll dokumentiert, welches der Prüfkommission zur Durchführung der internen Akkreditierung des Studiengangs vorgelegt wird und den Studiengangsverantwortlichen zur Kenntnis zugeht.
Monitoring der Weiterentwicklung

Das Monitoring der Studiengänge hat die Weiterentwicklung und strukturelle Einbindung jedes Studiengangs innerhalb der Fakultät im Fokus und wird durch das dezentrale Qualitätsmanagement an den Fakultäten durchgeführt. Im Rahmen des Monitorings wird jeder Studiengang alle fünf Jahre auf seine eigene Zielsetzung, deren Umsetzung sowie die Kontrolle der Umsetzung und daraus abgeleiteten Maßnahmen hin, anhand eines FAU-weit gültigen Kriterienkatalogs überprüft.
Die für das Monitoring notwendigen Dokumente (Studiengangsmatrix, Sitzungsprotokolle oder äquivalente Dokumente, Positionierung zum Studiengangsportfolio der Fakultät) werden vom Studiendekanat bei den Studiengangsverantwortlichen angefordert und anschließend geprüft. Die Erfüllung der Kriterien muss auf Basis der eingereichten Dokumente nachgewiesen werden.
Die Ergebnisse des Monitorings werden im Monitoringprotokoll dokumentiert, welches der Prüfkommission im Rahmen der internen Akkreditierung des Studiengangs vorgelegt wird.
Regelmäßige Begutachtung und Siegelerhalt
Die Prüfkommission begutachtet die Studiengänge und entscheidet über die Akkreditierung. Sie wertet dafür die formal-juristische Prüfung anhand des Prüfprotokolls sowie das Monitoring der Weiterentwicklung des Studiengangs anhand des Monitoringprotokolls aus und trifft auf Basis dieser Unterlagen die Entscheidung über die Akkreditierung. Im Falle von Handlungsbedarf beschließt sie notwendige Maßnahmen inkl. Fristen zu deren Erfüllung („Qualitätsschleife“). Die Prüfkommission orientiert sich dabei an den Empfehlungen der vorgelagerten Stellen. Die Universitätsleitung bestätigt anschließend die Beschlüsse der Prüfkommission über die Akkreditierung der Studiengänge und beschließt die Weiterführung des Siegels des Akkreditierungsrats.
Im Falle einer notwendigen Qualitätsschleife obliegt die inhaltliche Überprüfung der Erfüllung der vorgegebenen Kriterien den Fakultäten bzw. dem Referat L 1. Die Prüfkommission stellt nach Ablauf der Frist (i.d.R. 1 Jahr) ggf. die Erfüllung aller Kriterien nach Durchlaufen der Qualitätsschleife fest und trifft sodann die Entscheidung über die Akkreditierung bzw. über eine ggf. notwendige Eskalationsstufe. Die Universitätsleitung bestätigt anschließend die Beschlüsse der Prüfkommission über die Akkreditierung des Studiengangs und beschließt die Weiterführung des Siegels des Akkreditierungsrats.
Akkreditierung neu eingerichteter Studiengänge
Neu eingerichtete Studiengänge durchlaufen einen Einrichtungsprozess, in dem alle Kriterien zum Erhalt des Siegels des Akkreditierungsrates überprüft werden. Sie erhalten daher mit der Einrichtung das Siegel des Akkreditierungsrates und werden spätestens im vierten Semester ihres Bestehens zum ersten Mal in der Prüfkommission behandelt.
Akkreditierung aufgehobener Studiengänge
Bei einem aufgehobenen Studiengang steht im Prozess des Siegelerhalts die ordentliche Abwicklung des Studiengangs im Fokus, insbesondere die Sicherstellung der Studierbarkeit für die Restkohorten.
Das Monitoring verschlankt sich und fokussiert auf die für den Studienbetrieb nötigen Aspekte. Spätestens zwei (Bachelor) bzw. ein Semester (Master) nach dem Ende der Regelstudienzeit der letzten eingeschriebenen Kohorte eines Studiengangs endet das Monitoring.
In der Regel wird eine vollumfängliche formal-juristische Prüfung nicht mehr erforderlich sein, da die Studiengänge zum nächstmöglichen Zeitpunkt aufgehoben werden und ein mit den Vorgaben konformer Reststudienbetrieb durch die vorangegangene formal-juristische Prüfung sichergestellt ist.
Akkreditierung lehramtsbezogener Bachelor- und Masterstudiengänge
An der FAU haben Lehramtsstudierende die Möglichkeit, zusätzlich zu ihrem Staatsexamen einen lehramtsbezogenen Bachelorabschluss zu erwerben. Studierende des Lehramts Gymnasium haben darüber hinaus auch die Möglichkeit einen lehramtsbezogenen Masterabschluss zu erwerben. Für die sechs lehramtsbezogenen Bachelor- und Masterstudiengänge (B.Ed. Lehramt Grundschule, B.Ed. Lehramt Mittelschule, B.Ed. Lehramt Realschule, B.A. Lehramt Gymnasium, B.Sc. Lehramt Gymnasium, M.Ed. lehramtsbezogener Master Gymnasium) wird das QM-System mit einigen Spezifizierungen angewandt.
Akkreditierungsstatus der Studiengänge der FAU
Alle modularisierten Studiengänge der FAU durchlaufen regelmäßig das interne Akkreditierungssystem und tragen das Siegel des Akkreditierungsrates. Die Ergebnisse der internen Akkreditierungsentscheidungen werden nach Abschluss des internen Verfahrens über den jeweiligen Qualitätsbericht in der Datenbank des Akkreditierungsrates veröffentlicht.