Allgemeines zu Professuren
Professuren
W1-Professur
- Voraussetzung zur Berufung auf W1: PhD, Dr. oder Vergleichbares; potenzialreiche Forschung
- Qualifizierungszeit: Datum der Promotion + max. 4 Jahre, bei Medizinerinnen und Medizinern und in der Klinischen Psychologie Datum der Promotion + max. 7 Jahre
- Berufung auf Zeit mit Zwischenevaluation
- Möglichkeit des Karriereaufstiegs (Tenure Track) auf eine W2- oder W3-Professur
- W1 gilt als Qualifikationsstelle, üblicherweise wird die Habilitationsäquivalenz erreicht
- Der Professoren-Titel gilt nur während der Beschäftigung als W1
W2-Professur/W3-Professur
Voraussetzungen:
- PhD, Dr. oder Vergleichbares, verliehen von einer Universität
- Habilitation oder Habilitationsäquivalenz: Die Habilitation dient der förmlichen Feststellung der wissenschaftlichen und pädagogischen Eignung zum Professor in einem Fachgebiet an Universitäten. Selbständig erbrachte Leistungen in der akademischen Lehre und die Befähigung zu selbständiger Forschung durch eine Habilitationsschrift oder eine Mehrzahl von hochrangigen Fachpublikationen müssen nachgewiesen werden. Dies kann auch durch die positive Zwischenevaluierung einer W1-Professur erfolgen.
- peer reviewed publications
- Drittmitteleinwerbung
W2-Professuren können auch mit einem Tenure Track auf W3 ausgeschrieben werden.