Die folgenden Informationen beziehen sich auf alle zulassungsfreien Bachelorstudiengänge und Lehramtsfächer sowie auf die Studiengänge Rechtswissenschaft und Evangelische Theologie.
Bewerbung für Internationale
Sie sind internationaler Herkunft? Dann gelten für Sie besondere Zugangsvoraussetzungen und Bewerbungsfristen. Zudem können je nach Herkunftsland oder Studiengang weitere Nachweise und Dokumente erforderlich sein.
Bewerbungsschritte für zulassungsfreie Studiengänge und Videotutorial
Direkt anmelden
Sie kennen sich bereits aus? Dann können Sie die Online-Anmeldung und Online-Einschreibung für diese Studiengänge werden über das Portal campo.fau.de durchführen. Es gibt kein Auswahlverfahren und alle mit den nötigen Voraussetzungen können sich in dem vorgegebenen Bewerbungszeitraum bewerben beziehungsweise direkt einschreiben.
Der Bewerbungsprozess für das erste Fachsemester
Zugangsvoraussetzungen und Fristen
Allgemeine Informationen zur Bewerbung
Mit Klick auf die unten stehenden Reiter erhalten Sie vorab eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen zur Bewerbung, wie etwa zu Zugangsvoraussetzungen, besondere Zugangsbedingungen und weiteres.
Für ein Studium an einer Universität ist eine Hochschulzugangsberechtigung erforderlich. Neben dem Abitur als klassischem Weg eröffnen auch berufliche Qualifikationen – etwa als Meisterin oder Meister sowie gleichgestellte Abschlüsse – unter bestimmten Voraussetzungen den allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulzugang.
Alle Fristen und Termine finden Sie auf der Seite „Allgemeine Fristen und Termine“.
Auch ohne NC gelten ggf. zusätzliche Anforderungen:
Diese müssen vor der Einschreibung erfüllt und eingereicht werden.
Für Eignungsprüfungen und Voranmeldeverfahren müssen Sie sich rechtzeitig anmelden. Die dafür zu beachtenden Fristen finden Sie direkt bei den Infoseiten zu den Studiengängen.
- Vorpraktika (zum Beispiel Maschinenbau, Wirtschaftsingenieurwesen)
- Eignungsprüfung (zum Beispiel Lehramt Kunst, Musik und Sport)
- Eignungsfeststellungsverfahren (zum Beispiel Artificial Intelligence, Autonomy Technologies, Logopädie)
Alle Fristen finden Sie auf der Seite „Allgemeine Fristen und Termine“.
- Hebammenwissenschaft (B.Sc.): Für die Zulassung zum Studiengang Hebammenwissenschaft müssen die Bewerberinnen und Bewerber neben den in § 10 HebG geregelten Zugangsvoraussetzungen noch einen akademischen Hebammenausbildungsvertrag mit einem kooperierenden Lehrkrankenhaus nachweisen. Die Onlinebewerbung für das Wintersemester 2025/2026 ist ab dem 14. Februar 2025 über die Karriereseite des Uniklinikums Erlangen möglich.
- Maschinenbau (B.Sc.): Vorpraktikum. Vor Beginn des Bachelorstudiums ist ein sechswöchiges Industriepraktikum zu absolvieren. Die Bestätigung über das abgeleistete Praktikum muss vor der Einschreibung beim Praktikumsamt eingeholt und bei der Einschreibung vorgelegt werden.
- Wirtschaftsingenieurwesen (B.Sc.): Vorpraktikum. Vor Beginn des Bachelorstudiums ist ein sechswöchiges Industriepraktikum zu absolvieren. Die Bestätigung über das abgeleistete Praktikum muss vor der Einschreibung beim Praktikumsamt eingeholt und bei der Einschreibung vorgelegt werden.
Wer bereits an der FAU immatrikuliert ist und seine Studienrichtung NC-frei wechseln möchte, benutzt bitte den Antrag auf Fachwechsel in NC-freie Fächer für FAU-Studierende und sendet ihn an die Studierendenverwaltung. Sofern im neuen Wunschfach besondere Zugangsbedingungen bestehen, gelten diese auch bei einem Fachwechselantrag.
- File Name
- Antrag-auf-Fachwechsel
- File Size
- 242 KB
- File Type
Die Bewerbung findet über campo.fau.de statt. Ausführliche Informationen gibt es auf der Webseite „Wechsel an die FAU“.
Besondere Bewerbendengruppen:
Zulassungsfreie Studiengänge
Deutsche Staatsangehörigkeit und Hochschulreife im Ausland
Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die ihre Hochschulreife im Ausland erworben haben und sich ohne Zeugnisanerkennungsbescheid für ein zulassungsfreies Fach einschreiben möchten, gehen den normalen Weg der Registrierung im Bewerbungsportal campo, laden dort ihre Zeugnisse in beglaubigter Kopie und Übersetzung hoch und wählen den gewünschten Studiengang aus. Nach Abgabe des Antrags wird die Hochschulzugangsberechtigung geprüft und sofern diese vorliegt, schalten wir Sie für den nächsten Schritt der Online-Immatrikulation frei. Hierüber wird per E-Mail informiert und es kann mit der Online-Immatrikulation fortgefahren werden, indem Sie auf „Immatrikulation beantragen“ klicken.
Beachten Sie bitte, dass die Überprüfung der Hochschulzugangsberechtigung in der Regel ab Portalöffnung bis Ende Juni zügig erfolgt; in der Zeit von Anfang Juli bis Ende September mit erheblicher Wartezeit zu rechnen ist.
Alle Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischen Bildungsabschlüssen müssen einen Nachweis über ihre Deutschkenntnisse erbringen. Falls Sie die DSH-Prüfung noch absolvieren müssen, erhalten Sie das entsprechende Anmeldeformular vom Büro der Zulassungsstelle.
