Zulassungsfreie und zulassungsbeschränkte Studiengänge
Fachwechselantrag
Studierende, die bereits an der FAU eingeschrieben sind und in einen zulassungsfreien Studiengang wechseln möchten, müssen einen vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Fachwechselantrag bei der Studierendenverwaltung einreichen (auch per Mail mit Unterschrift möglich). Ein Studiengangwechsel in ein Fach ohne Zulassungsbeschränkung und Voranmeldeverfahren ist in der Regel ab der Rückmeldung bis zum Vorlesungsbeginn möglich.
Der Wechsel zu einem zulassungsbeschränkten Studiengang setzt eine erfolgreiche Bewerbung um einen Studienplatz voraus.
Hinweise
Bitte beachten Sie:
- die Modalitäten zur Einschreibung (Uni-NC etc.) des neuen Faches.
- dass ein Wechsel ins 1. Fachsemester meist nur zum Wintersemester möglich ist (außer bei Fächern, die auch regulär zum Sommersemester begonnen werden können).
- dass für Anrechnungen bisher erbrachter Leistungen eine formelle Anerkennung (s.u.) erforderlich ist.
- dass bei Fächern, die nur im Wintersemester ins 1. Fachsemester starten, ein Wechsel zum Sommersemester in ein höheres Fachsemester nur dann möglich ist, wenn ausreichend anrechenbare Leistungen vorliegen.
Anrechnung bereits erbrachter Leistungen
Bei zulassungsfreien Studiengängen können Sie Ihre bisherigen Studienleistungen per Antrag auf Anerkennung bei den zuständigen Prüfungs- oder Anerkennungsbeauftragten der jeweiligen Fächer anrechnen lassen. Hierzu benötigen Sie in aller Regel eine zertifizierte Leistungsübersicht sowie Nachweise zu den Inhalten und dem Umfang der erbrachten Leistungen (z.B. durch Modulbeschreibungen), die Sie sich anerkennen lassen möchten. Das Prüfungsamt nimmt dann die Einschreibung in das auf dem Umfang der bisher erbrachten Leistungen basierende Fachsemester vor. Wenden Sie sich hierzu bitte entweder an die jeweilige Fachstudienberatung oder die Zentrale Studienberatung (ZSB).
