Studiengebühren für Studierende aus Nicht-EU-Staaten

Für Studierende aus Nicht-EU-Staaten, die sich ab Sommersemester 2027 neu einschreiben oder einen Fachwechsel durchführen, erhebt die FAU Studiengebühren pro Semester.

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zu den Studiengebühren für Nicht-EU-Studierende. Konkrete Informationen zu Ihrer eigenen Bewerbung und Gebührenpflicht finden Sie auch immer auf Ihrem Profil im Portal campo.

Studiengebühren – eine Investition in Studienerfolg

Die Studiengebühren tragen dazu bei, attraktive Studienbedingungen und eine leistungsfähige Infrastruktur für Studium und Lehre an der FAU zu erhalten und weiterzuentwickeln. Ziel ist es, internationalen Studierenden von Beginn an die bestmöglichen Voraussetzungen für ein erfolgreiches Studium an der FAU zu bieten. Gebührenpflichtige Studierende erhalten einen garantierten Platz in einem kostenlosen Deutschkurs und profitieren darüber hinaus von einem umfassenden Unterstützungsangebot – vom Willkommens- und Onboarding-Programm über die zentrale und dezentrale Studienberatung bis hin zur psychosozialen Beratung.

Allgemeine Informationen

Voraussetzungen für die Erhebung von Studiengebühren

Für ein Studium an der FAU fallen pro Semester Studiengebühren an, wenn folgende Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind:

  • Studium in einem Bachelor- oder Masterstudiengang
  • keine deutsche Staatsangehörigkeit, keine Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats und keine Staatsangehörigkeit eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR: Norwegen, Island, Liechtenstein)
  • keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung
  • kein gefestigter Inlandsbezug

Muss ich Gebühren bezahlen?

Gebührenkompass

Mit dem Gebührenkompass lässt sich schnell prüfen, ob für das Studium an der FAU Studiengebühren anfallen.

Unabhängig von möglichen Studiengebühren zahlen alle Studierenden einen Semesterbeitrag (Studierendenwerksbeitrag). Dieser beträgt derzeit 82 Euro pro Semester.



Was muss ich bezahlen?

Höhe der Studiengebühr

Die Höhe der Studiengebühren reicht je nach Studiengang und Abschluss von 1.000 bis 6.000 Euro pro Semester. Wie viel Sie für Ihren Studiengang bezahlen müssen, erfahren Sie in den folgenden Abschnitten, geordnet nach Fakultäten und dem Bereich „Lehramt“.

Gebührenregelung beim Teilzeitstudium

Die Studiengebühren beziehen sich, soweit nicht anders angegeben, auf den Vollzeitstudiengang. Für ein Studium in Teilzeit wird die hälftige Gebühr fällig.

Gebührenregelung beim Zwei-Fach-Bachelorstudium

Beim Zwei-Fach-Bachelorstudium an der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie wird die Gebühr lediglich für ein Fach fällig. Es muss also nicht die doppelte Gebühr bezahlt werden.

StudiengangAbschlussStudiengebühren Nicht-EU ja/neinGebührenhöhe pro Semester (Vollzeitstudium)
International Business Studies Bachelor of Scienceja1.000 Euro
International Economic Studies Bachelor of Scienceja1.000 Euro
Praxisorientiertes betriebswirtschaftliches Basiswissen für Juristinnen und Juristen Zusatzstudiennein (sonstige Studien)
RechtswissenschaftStaatsexamennein
Sozialökonomik Bachelor of Scienceja1.000 Euro
WirtschaftsinformatikBachelor of Scienceja2.000 Euro
Wirtschaftswissenschaften (mit Spezialisierung in BWL,
VWL, Wirtschafts- u. Betriebspädagogik, Wirtschaftsinformatik)
Bachelor of Artsja1.000 Euro

StudiengangAbschlussStudiengebühren Nicht-EU ja/neinGebührenhöhe pro Semester (Vollzeitstudium)
Hebammenwissenschaft Bachelor of Sciencenein (Ausbildungsvergütung)
Logopädie Bachelor of Scienceja3.000 Euro
Medizin Staatsexamennein
Medizin Erlangen/Bayreuth Staatsexamennein
Molekulare Medizin Bachelor of Scienceja3.000 Euro
Zahnmedizin Staatsexamennein

Masterstudiengang
AbschlussStudiengebühren Nicht-EU ja/neinGebührenhöhe pro Semester (Vollzeitstudium)
Advanced Healthcare – Interprofessionelle Gesundheitsversorgung Master of Sciencenein (berufsbegleitend)
Medical Process Management Master of Scienceja2.000 Euro
Molecular Medicine Master of Scienceja6.000 Euro
ZahnerhaltungMaster of Sciencenein (Weiterbildung)

StudiengangAbschlussStudiengebühren Nicht-EU ja/neinGebührenhöhe pro Semester (Vollzeitstudium)
Allgemeine und fachbezogene Bildung in der digitalen WeltZusatzstudiennein (sonstige Studien)
Biologiealle Erweiterungsprüfungen und alle Lehrämter (Staatsexamen), Bachelor of Education BEd (Teilstudiengang)nein
Chemiealle Erweiterungsprüfungen und alle Lehrämter (Staatsexamen)nein
ChinesischErweiterungsprüfung GYMnein
Deutschalle Erweiterungsprüfungen, alle Lehrämter (Staatsexamen)nein
Deutsch als Zweitsprache

alle Erweiterungsprüfungen und Lehrämter GS, MS (Staatsexamen)nein
Englisch alle Erweiterungsprüfungen, alle Lehrämter (Staatsexamen)nein
Ethik bzw. Philosophie/Ethik alle Erweiterungsprüfungen (Staatsexamen)nein
Evangelische Religionslehre alle Erweiterungsprüfungen, alle Lehrämter (Staatsexamen)nein
FAU Lehramt International Zusatzstudiennein (sonstige Studien)
Französisch Erweiterungsprüfungen und Lehrämter GYM, RS (Staatsexamen)nein
Geographiealle Erweiterungsprüfungen und alle Lehrämter (Staatsexamen)nein
Geowissenschaften Zusatzstudien GS, MS, RS, GYMnein
Geschichtealle Erweiterungsprüfungen, alle Lehrämter (Staatsexamen)nein
Griechisch (Altgriechisch) Erweiterungsprüfung und Lehramt GYM (Staatsexamen)nein
Grundschulpädagogik und -didaktikErweiterungsprüfung MS, Lehramt GS (Staatsexamen)nein
InformatikErweiterungsprüfungen und Lehrämter MS, RS, GYM (Staatsexamen)nein
Inklusion:
Vielfalt und Teilhabe im schulischen Kontext gestalten
Zusatzstudiennein
Islamischer Unterricht Erweiterungsprüfungen GS, MS, RS (Staatsexamen)nein
Islamischer Unterricht Zertifikat GYMnein
Italienisch Erweiterungsprüfung und Lehramt GYM (Staatsexamen)nein
Kunst
Erweiterungsprüfungen und Lehrämter GS, MS, RS (Staatsexamen)nein
Latein Erweiterungsprüfung und Lehramt GYM (Staatsexamen)nein
Lehramtsbezogener Masterstudiengang GymnasiumMaster of Educationnein
Mathematikalle Erweiterungsprüfungen und alle Lehrämter (Staatsexamen), Bachelor of Education BEd (Teilstudiengang)nein
Medienpädagogik alle Erweiterungsprüfungen (Staatsexamen)nein
MittelschulpädagogikErweiterungsprüfung GS, Lehramt MS (Staatsexamen)nein
Musik Erweiterungsprüfungen und Lehrämter GS, MS, RS (Staatsexamen)

nein
Politik und Gesellschaft alle Erweiterungsprüfungen, alle Lehrämter (Staatsexamen)nein
Physikalle Erweiterungsprüfungen und alle Lehrämter (Staatsexamen)nein
Spanisch Erweiterungsprüfung und Lehramt GYM (Staatsexamen)nein
Sport alle Erweiterungsprüfungen und Lehrämter (Staatsexamen)nein
Wirtschaftswissenschaften Erweiterungsprüfungen und Lehrämter RS, GYM (Staatsexamen)nein
FAQs

Allgemeines zu den Studiengebühren und rechtlicher Rahmen

Die FAU verfolgt das Ziel, möglichst allen Studierenden gleiche Chancen auf Studienerfolg zu gewähren und hervorragende Studien- und Lernbedingungen dauerhaft zu sichern. Vor diesem Hintergrund sollen die Möglichkeiten des BayHIG (Art. 13) genutzt und Studiengebühren für Studierende aus Nicht-EU-Staaten eingeführt werden.

Im Ergebnis leisten dann künftig alle Studierenden einen Beitrag zur Finanzierung und Weiterentwicklung der Studienbedingungen: Studierende aus Nicht-EU-Staaten durch Studiengebühren, deutsche und EU-Studierende über die steuerfinanzierte Grundfinanzierung des Hochschulsystems.

Studiengebühren für Studierende aus Nicht-EU-Staaten werden ab dem Sommersemester 2027 ausschließlich für neu immatrikulierte sowie für fachwechselnde Studierende in Bachelor- und Masterstudiengängen erhoben.

Keine Studiengebühren fallen an für:

  • Studierende aus Nicht-EU-Staaten, die bereits vor dem Sommersemester 2027 an der FAU immatrikuliert wurden (außer bei Fachwechsel),
  • Studierende in Staatsexamensstudiengängen,
  • Studierende in Weiterbildungsstudiengängen,
  • Promotionsstudierende (einschließlich PhD-Studiengänge),
  • FAU-Scientia-Studierende,
  • Austausch- und Kooperationsstudierende (insbesondere ERASMUS),
  • Studierende in Modulstudien sowie
  • Sonstige Studien.

Ausgenommen sind alle bereits im Wintersemester 2026/27 immatrikulierten Studierenden und die unter Art. 13 Abs. 3 Satz 2 BayHIG genannten Gruppen:

  • Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union,
  • Staatsangehörige eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Mitglied und nicht EU: Norwegen, Island, Lichtenstein),
  • Personen, die eine inländische Hochschulzugangsberechtigung besitzen,
  • Personen mit gefestigtem Inlandsbezug entsprechend § 8 Abs. 1 bis 4 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes, sofern diese nicht bereits von den Nrn. 1 bis 3 erfasst sind,
  • Personen, die aufgrund weiterer Vereinbarungen, Rechtsvorschriften oder zwischen-staatlicher Abkommen Deutschen gleichgestellt oder von der Gebührenerhebung befreit sind.

Darüber hinaus sind folgende Studierende von der Gebührenpflicht ausgenommen:

  • Studierende, die sich im Urlaubssemester befinden,
  • Studierende mit einer Behinderung im Sinne des § 2 des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BayBGG), die sich erheblich studienerschwerend auswirkt
  • Ausländische Studierende im Asylverfahren mit einer Aufenthaltsgestattung nach § 55 AsylG mit einer Staatsangehörigkeit eines Herkunftslandes mit einer vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf der Grundlage der Bekanntmachung des Bundesinnenministeriums anerkannten Schutzquote von 50% oder mehr (Befreiung auf Antrag für die Dauer des Tatbestandes)

Ja. Informationen zu Stipendien und Gebührenerlassen finden Sie in Kürze auf unserer Webseite.

Bewerberinnen und Bewerber mit einer EU-/EWR-Doppelstaatsbürgerschaft müssen keine Studiengebühr entrichten.

Als Studierende mit gefestigtem Inlandsbezug gelten Personen, die sich vor Antritt des Studiums mindestens fünf Jahre in Deutschland aufgehalten haben und in dieser Zeit einer rechtmäßigen Erwerbstätigkeit nachgegangen sind, oder die mindestens ein Elternteil haben, der oder die innerhalb der letzten sechs Jahre für mindestens drei Jahre in Deutschland gelebt hat und rechtmäßig erwerbstätig war.

Wenn Sie einen Bachelorabschluss an der FAU erworben haben, sind Sie im anschließenden Masterstudium in der Regel nicht gebührenpflichtig. Voraussetzung ist, dass Sie Ihr Bachelorstudium vor Beginn des Masterstudiums erfolgreich abschließen.

Um keine Studiengebühren zu zahlen, müssen Sie Ihren Bachelorabschluss bis spätestens fünf Wochen nach Vorlesungsbeginn nachweisen.

Wenn Sie einen Bachelorabschluss an einer deutschen Universität erworben haben, sind Sie im Masterstudium in der Regel nicht gebührenpflichtig. Voraussetzung ist, dass der Bachelorabschluss vor Beginn des Masterstudiums vorliegt.

  • Studierende, die sich im Urlaubssemester befinden, sind für das Urlaubssemester von den Studiengebühren befreit.
  • Studierende mit einer Behinderung im Sinne des § 2 des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BayBGG), die sich erheblich studienerschwerend auswirkt, können mit einem Nachweis eine Befreiung beantragen. Es folgt eine individuelle Einzelfallprüfung.
  • Ausländische Studierende im Asylverfahren mit einer Aufenthaltsgestattung nach § 55 AsylG mit einer Staatsangehörigkeit eines Herkunftslandes mit einer vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf der Grundlage der Bekanntmachung des Bundesinnenministeriums anerkannten Schutzquote von 50% oder mehr werden für die Dauer des Tatbestandes und auf Antrag von Studiengebühren befreit.

Die Höhe der Studiengebühren hängt vom Studiengang ab. Sie finden Sie Gebührenhöhe Ihres Studiengangs weiter oben auf dieser Seite.

In der Regel belaufen sich die Gebühren für:

  • Bachelorstudiengänge auf 1.000, 2.000 oder 3.000 Euro pro Semester
  • Masterstudiengänge auf 2.000, 4.000 oder 6.000 Euro pro Semester

Doppelstudium: Wenn Sie in zwei Studiengängen gleichzeitig eingeschrieben sind, müssen die Gebühren für beide Studiengänge bezahlt werden.

Unabhängig von den Studiengebühren fällt der reguläre Semesterbeitrag an.

Bei einer Exmatrikulation binnen vier Wochen nach Semesterbeginn wird die bereits bezahlte Studiengebühr auf Antrag erstattet. Bei einer Exmatrikulation zu einem späteren Zeitpunkt ist eine Rückerstattung ausgeschlossen.

Zahlung der Gebühr

Die Zahlung erfolgt über ePayBayern, die ePayment-Plattform des Freistaats Bayern.

Der Gebührenbescheid wird über das campo-Benutzerkonto elektronisch zur Verfügung gestellt. Sie erhalten während Ihrer Bewerbung einen entsprechenden Hinweis sowie nach Bereitstellung eine Benachrichtigung per E-Mail.

Die Höhe der Gebühren ist dem Gebührenbescheid zu entnehmen. Dieser wird über das campo-Benutzerkonto zur Verfügung gestellt.

Es werden Zahlungen über PayPal oder Kreditkarte (Visa/MasterCard) akzeptiert.

Ja, die Zahlung erfolgt allerdings ausschließlich in EURO. Hinsichtlich Wechselkurs und Gebühren gelten die Regelungen des verwendeten Zahlungsmittelanbieters (PayPal, Visa, MasterCard).

Die Studiengebühren werden mit der Immatrikulation fällig und sind bis spätestens zehn Werktage nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids per ePayment zu entrichten.

Nachdem die Zahlung über ePayBayern erfolgreich abgeschlossen wurde, dauert es etwa 10 Arbeitstage, bis die Zahlung in campo vorliegt. Vor dem Zahlungseingang wird die Immatrikulation nicht bearbeitet.

Sobald Ihre Zahlung in campo vorliegt, erhalten Sie eine Zahlungsbestätigung (PDF) und eine Benachrichtigung per E-Mail.

Wenn die Zahlung nicht innerhalb von zehn Werktagen nach der Bekanntgabe des Gebührenbescheids bezahlt wurde, erfolgt keine weitere Bearbeitung der Immatrikulation. Dies gilt auch, wenn die Zahlung nicht eindeutig einem Antrag auf Immatrikulation zugeordnet werden kann.

Bei Problemen mit der Zahlung wenden Sie sich bitte an ePayBayern unter der Mailadresse ePayment@lff.bayern.de.

Bitte beachten Sie, dass dort keine Fragen beantwortet werden können, die sich auf den Antrag auf Immatrikulation in campo und die Zahlungspflicht beziehen. ePayBayern hat als Zahlungsdienstleister keinerlei Kenntnis über die Zahlungshintergründe (Betrag, Anlass, Fristen, usw.).