Erasmus+ Förderung

Studierende, die im Rahmen von Erasmus+ an einer europäischen Partneruniversität studieren, sind von der Zahlung der Studiengebühren befreit. Zusätzlich erhalten alle Teilnehmenden eines Erasmus+-Auslandsaufenthalts, sei es Studium oder Praktikum, einen Zuschuss zur Deckung der zusätzlichen Kosten.
Die genaue Höhe der Zuschüsse wird vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) deutschlandweit festgelegt. Sie kann jährlich variieren und hängt außerdem vom jeweiligen Zielland und den Austauschverträgen ab, die die FAU mit ihren Partnern abgeschlossen hat.

Die unten genannten Förderperioden korrespondieren nicht automatisch mit den akademischen Mobilitätsjahren. Die jeweils zutreffende Förderperiode wird im Laufe des Bewerbungsprozesses festgelegt.

Zuschussarten

Weitere Informationen zu den Zuschussarten erhalten Sie beim Öffnen der Reiter.

Die Erasmus+ Förderung umfasst in der Förderperiode 2024 und 2025 neben dem Studiengebührenerlass an der Gasthochschule folgende Mobilitätspauschalen, unterteilt in Ländergruppen:

ProgrammregionErasmus+ StudiumErasmus+ PraktikumErasmus+ Kurzzeitmobilität (BIP)
Ländergruppe 1:
Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden
600 Euro/Monat
= 20 Euro/Fördertag
750 Euro/Monat
= 25 Euro/Fördertag
Tag 1-14: 79 Euro/Tag
Tag 15-30: 56 Euro/Tag
Ländergruppe 2:
Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern
540 Euro/Monat
= 18 Euro/Fördertag
690 Euro/Monat
= 23 Euro/Fördertag
Tag 1-14: 79 Euro/Tag
Tag 15-30: 56 Euro/Tag
Ländergruppe 3:
Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn
540 Euro/Monat
= 18 Euro/Fördertag
690 Euro/Monat
= 23 Euro/Fördertag
Tag 1-14: 79 Euro/Tag
Tag 15-30: 56 Euro/Tag
Partnerländer
Ausgewählte Länder außerhalb der EU, siehe aktuelle Austauschmöglichkeiten
700 Euro/Monat
= 23,33 Euro/Fördertag
n/an/a
International Mobility (Vereinigtes Königreich, Schweiz)600 Euro/Monat
= 20 Euro/Fördertag
750 Euro/Monat
= 25 Euro/Fördertag
n/a
  • Eine Förderung kann (mit Ausnahme der Kurzzeitmobilitäten (BIP)) nur gewährt werden, wenn der Auslandsaufenthalt mindestens 2 und maximal 12 Monate dauert.
  • Bei Abbruch und Unterschreiten der Mindestdauer müssen bereits gezahlte Mobilitätszuschüsse zurückgezahlt werden. Ausnahmen gelten bei Abbrüchen aus Gründen höherer Gewalt (=force majeure) und aufgrund von Erkrankungen.

Zusätzlich zu den Aufenthaltskosten erhalten Studierende für einen Erasmus+ Aufenthalt (in Abhängigkeit von Reiseland, Reisedistanz  und Förderperiode) auch einen einmaligen Reisekostenzuschuss. Die (einfache) Distanz zum Zielort wird hierbei durch den Erasmus+ Entfernungsrechner der EU ermittelt. Für Studierende, die umweltfreundlich, also mit emissionsarmen Verkehrsmitteln, wie Bus, Zug, Fahrrad oder Fahrgemeinschaften reisen, ist dieser Reisekostenzuschuss zudem erhöht (=“Green Travel“). Außerdem können (in Abhängigkeit von Reisemittel, Reisedistanz und Förderperiode) auch weitere Reisetage als zusätzliche Fördertage angerechnet werden (maximal 6 Reisetage).

Einen Überblick über die jeweiligen Reisekostenpauschalen und die Berechnung von zusätzlichen Reisetagen bieten die folgenden Tabellen. Bitte beachten Sie auch unbedingt die Hinweise zu den Unterschieden in den jeweiligen Förderperioden 2024 und 2025.

Überblick über die Reisekostenpauschalen

(Einfache) Distanz zum ZielortFörderpauschaleFörderpauschale „Green Travel“
10 – 99 km28 €56 €
100  – 499 km211 €285 €
500 – 1.999 km309 €417 €
2.000 – 2.999 km395 €535 €
3.000 – 3.999 km580 €785 €
4.000 – 7.999 km1.188 €1.188 €
über 8.000 km1.735 €1.735€

Reisekostenzuschüsse werden in Förderperiode 2024 ausschließlich für einen Aufenthalt in Partnerländern gewährt

Überblick über die Reisekostenpauschalen

Insbesondere bei Nutzung von emissionsarmen Verkehrsmitteln (=“Green Travel“) werden Reisetage als zusätzliche Fördertage gewährt. Maximal sind hier 6 zusätzliche Reisetage möglich, die sich nach der Distanz zum Zielort sowie der Nutzungshäufigkeit der Verkehrsmittel (=Hin- und/oder Rückreise) richten:

(Einfache) Entfernung zum ZielortNur Hin- oder nur RückreiseHin- und Rückreise
Bis 800 km1 Tag2 Tage
801 km bis 1500 km2 Tage4 Tage
Ab 1501 km3 Tage6 Tage
  • Förderperiode 2024: Zusätzliche Reisetage werden nur für nachhaltige Reisemittel gewährt
  • Förderperiode 2025: Auch bei nicht nachhaltigen Reisen (Auto, Motorrad, Flug) werden grundsätzlich zwei zusätzliche Reisetage als Fördertage gewährt. Wenn also nur die Hin-/oder Rückreise nachhaltig erfolgt ist, wird standardmäßig ein weiterer (nicht nachhaltiger) Reisetag addiert, so dass in keinem Fall weniger als zwei Tage angerechnet werden.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Webseite des DAAD.

Die Erasmus+ Sonderförderung umfasst eine Mittelaufstockung mit einem pauschalen Zuschuss („Top Up“) von 250 Euro je Monat (bzw. bei Kurzzeitmobilitäten (BIP) einmalig 100 Euro) für:

  • Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 20 oder einer Behinderung oder chronischer Erkrankung, auf Grund welcher nachweislich ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland entsteht
  • Studierende mit Kind(ern) im Ausland
  • Erstakademiker und Erstakademikerinnen: Kein Elternteil verfügt über einen Abschluss einer (Fach-)Hochschule im In- oder Ausland oder einer Berufsakademie.
  • Arbeitende Studierende: Sie müssen für Ihren Erasmus-Aufenthalt eine bisherige Erwerbstätigkeit zur Studienfinanzierung unterbrechen. Voraussetzungen sind mindestens 6 Monate kontinuierliche Beschäftigung vor der Mobilität, die Pausierung der Tätigkeit während des Aufenthalts und ein durchschnittliches Einkommen in diesem Zeitraum zwischen 450€ und 850 € netto pro Monat.

Für folgende Gruppen ist alternativ auch eine Beantragung von Realkosten möglich. Hierbei geht es um die Förderung in Höhe der tatsächlich anfallenden Kosten des Auslandsaufenthalts. Die Realkosten sind gedeckelt auf maximal 15.000 Euro pro Semester und 30.000 Euro pro Studienjahr und pro Mobilität:

  • Menschen mit Behinderung ab Grad 20 und chronischen Krankheiten
  • Studierende mit Kind(ern) im Ausland

Außerdem können diese einen finanziell geförderten vorbereitenden Besuch im Zielland durchführen, um für einen solchen Antrag Recherche betreiben zu können.

Informationen erteilt die Hochschulkoordinatorin Bianca Köndgen. Da Anträge spätestens 2 Monate vor Antritt des Aufenthaltes bei der geldgebenden Stelle eingehen müssen, ist eine frühzeitige Kontaktaufnahme unabdingbar.

Nützliche Informationen zu behindertengerechten Hochschulen finden Sie auf der Webseite der European Agency for Development in Special Needs Education.