Anerkennung gem. § 15 FAO: Strafrecht
Referent: Prof. Dr. Robert Esser
Das Strafrecht der Europäischen Union und die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) sind in den letzten Jahren ein gelebter Bestandteil des deutschen Strafprozesses geworden. Das Seminar richtet sich an Strafverteidiger, die diesen europäischer „Rahmen“ gezielt als Potential für die Verteidigung ihrer Mandanten nutzen wollen.
Vermittelt werden neben den grundlegenden und praxisrelevanten Aspekten des Strafrechts der Europäischen Union („ne bis in idem“, EU-Richtlinien zum Beschuldigtenschutz, Europäischer Haftbefehl; Grundfreiheiten) vor allem die Kenntnisse, die für eine erfolgreiche Individualbeschwerde zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erforderlich sind. Dazu gehören u.a. eine Darstellung des Ablaufs des Verfahrens nach Eingang der Beschwerde, eine Übersicht über mögliche Entschädigungsleistungen, die Möglichkeit einstweiligen Rechtsschutzes und eine Einschätzung über die entstehenden Kosten des Verfahrens. Darüber hinaus wird die für die Strafverteidigung bedeutsame aktuelle Entwicklung der Rechtsprechung des EGMR dargestellt und anhand konkreter Fallbeispiele analysiert, u.a. zum Recht auf effektive Verteidigung, zum Konfrontationsrecht (Art. 6 Abs. 3 lit. d EMRK) und zu Fragen der Freiheitsentziehung.
Hinweis zu § 15 FAO: Die Fortbildungsveranstaltung umfasst fünf Zeitstunden. Eine Teilnahmebescheinigung wird erteilt.
Teilnahmegebühr: 150,- € (einschl. Getränke, Snacks, Seminarunterlagen)
Online-Anmeldung hier<https://www.fau.de/patente-gruendung-wissenstransfer/weiterbildung/anmeldeformular-fuer-seminare-des-instituts-fuer-anwaltsrecht/?seminar=Strafverteidigung%20in%20Europa&termin=15.10.2021&ort=Juridicum>.