Beauftragte

Die Beauftragten sind zuständig für die Umsetzung und Weiterführung von Vorschriften und Zielvorgaben. In der nachfolgenden Übersicht sind alle Beauftragten mit ihren Kontaktdaten aufgelistet.

Sonderbeauftragte der UniversitätsleitungDie Universitätsleitung hat gemäß Art. 30 Abs. 5 BayHIG weitere Mitglieder der Universität für bestimmte Aufgabenbereiche mit der Wahrnehmung ihrer Befugnisse beauftragt.