Magister Legum (LL.M.)

Bereichern Sie Ihre juristische Karriere mit einem LL.M. der renommierten Rechtswissenschaften an der FAU! In nur 2 Semestern erwerben Sie den Magister Legum. Ihre Prüfung besteht aus einer Magisterarbeit und einer mündlichen Prüfung. Mit einem äquivalenten ausländischen Abschluss erhalten Sie Zugang zu diesem exklusiven Studiengang.

Steckbrief

Abschluss
Master of Laws
Zugang
Qualifikationsfeststellungsverfahren
Regelstudienzeit
2 Semester
Unterrichtssprache
vollständig auf Deutsch
Fakultät
Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Studienbeginn
Sommersemester, Wintersemester
Größe
50-150

Studiengang im Detail

Worum geht es im Studiengang?

Dieser Studiengang ist gedacht für Studierende, die bereits an einer Universität im Ausland einen akademischen Grad erworben haben, der dem Ersten Juristischen Staatsexamen entspricht.

Das LL.M.-Studium dauert zwei Semester. Eine Verlängerung ist möglich, muss allerdings beim Sprecher des Fachbereichs (Prodekan/Dekan) beantragt werden. Am Ende dieser Zeit müssen Sie nachweisen, dass Sie Grundlagen des deutschen Rechts beherrschen und in diesem Rahmen ein ausgewähltes Rechtsproblem wissenschaftlich vertieft bearbeiten können. Dies weisen Sie durch die dreimonatige Magisterarbeit sowie die mündliche Magisterprüfung nach, welche Sie am Ende des zweiten Semesters ablegen.

Je nach persönlichen Interessen und Neigungen haben Sie die Möglichkeit, in Ihrem LL.M.-Studium individuelle Schwerpunkte zu setzen. Das Fächerangebot des Fachbereichs Rechtswissenschaften finden Sie auf campo.fau.de

Wir empfehlen Ihnen, bereits im ersten Semester des LL.M.-Studiums ein Seminar zu absolvieren. Wenn Sie anstreben, ein Seminar durch eine Abschlussklausur zu ersetzen, ist es empfehlenswert, verstärkt Veranstaltungen im Rahmen der Erst- und Zweitsemesterveranstaltungen zu besuchen.

Bitte beachten Sie, dass das Angebot an Lehrveranstaltungen am Fachbereich in erster Linie auf den Studiengang Rechtswissenschaft mit Abschluss Staatsexamen ausgerichtet ist. Sie müssen daher bei der Organisation Ihres Studiums darauf achten, zeitliche Überschneidungen in Ihrem Stundenplan zu vermeiden.

Die im Folgenden abgedruckten Studienpläne (Beispiele 1-3) stellen unverbindliche Beispiele für einen gelungenen Studienaufbau dar und sollen Ihnen eine erste Hilfestellung bei der Zusammenstellung Ihres Studienplanes geben.

Schwerpunkt im Europa- und Völkerrecht (2 Seminare)

Semester 1 (Wintersemester):

  • Bürgerliches Recht I 5 SWS
  • Strafrecht I 4 SWS
  • Europarecht 3 SWS
  • Seminar im Europa- od. Völkerrecht 2 SWS

Semester 2 (Sommersemester):

  • Öffentliches Recht II 4 SWS
  • Internationaler Menschenrechtsschutz 2 SWS
  • Völkerrecht 2 SWS
  • Seminar im Bürgerlichen Recht oder im Strafrecht 2 SWS

Beispiel 2: Schwerpunkt im Wirtschaftsrecht und im Internationalen Privatrecht (Ein Seminar wird durch eine Klausur ersetzt)

Semester 1 (Wintersemester):

  • Bürgerliches Recht I mit Klausur 5 SWS
  • Strafrecht I 4 SWS
  • Internationales Privatrecht 2 SWS
  • Europäisches Gesellschaftsrecht 2 SWS

Semester 2 (Sommersemester):

  • Öffentliches Recht II 4 SWS
  • Grundzüge des Gesellschaftsrechts 2 SWS
  • Grundzüge des Handelsrechts 2 SWS
  • Gewerblicher Rechtsschutz 2 SWS
  • Seminar im Bürgerlichen Recht 2 SWS

Beispiel 3: Schwerpunkt im Strafrecht (2 Seminare)

Semester 1 (Wintersemester):

  • Bürgerliches Recht I 5 SWS
  • Strafrecht I 4 SWS
  • Seminar im Strafrecht 2 SWS
  • Strafrechtliche Sanktionen 2 SWS

Semester 2 (Sommersemester):

  • Öffentliches Recht II 4 SWS
  • Strafrecht II 4 SWS
  • Strafvollzugsrecht 2 SWS
  • Wirtschaftsstrafrecht 2 SWS

Bewerbung zum Studium

Bewerbung für InternationaleHinweise zu Zugangsvoraussetzungen, Fristen und Bewerbung im Überblick.

Zugangsvoraussetzungen und Bewerbung

Zugang

  • Master: Qualifikationsfeststellungsverfahren

Bewerbungsfrist

  • Wintersemester: 30.09.
  • Sommersemester: 30.03.

Sprachkenntnisse

Voraussetzungen für Master

  • Erfolgreich abgeschlossenes Rechtsstudium im Ausland, das dem dt. Rechtsstudium gleichwertig ist; ausreichende Deutschkenntnisse (DSH-Prüfung, Sprachdiplom des Goethe-Instituts, KMK Stufe II)
  • Die Qualifikation für das Magisterstudium für ausländische Juristen wird nachgewiesen durch den erfolgreichen Abschluss eines dem deutschen Rechtsstudium vergleichbaren und gleichwertigen juristischen Studiums an einer Hochschule außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes.

Details und Anmerkungen

Da Ihr LL.M.-Studium von einem Hochschullehrer des Fachbereichs Rechtswissenschaften betreut werden muss, müssen Sie sich unabhängig von Ihrer Bewerbung auch um Kontakte zu einem Hochschullehrer bemühen, um die Betreuung Ihrer Magisterarbeit sicherzustellen. Die (formlose) Zusage muss vor der Immatrikulation vorliegen.

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