Offene Professuren

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Ausschreibungen für Professuren

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Die Philosophische Fakultät und Fachbereich Theologie besetzt im Department Sozialwissenschaften und Philosophie am Institut für Philosophie zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine

W2-Professur für Philosophie der Menschenrechte

(Tenure Track)

zunächst im Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von fünf Jahren. Die FAU bietet eine längerfristige Perspektive durch eine anschließende Professur auf Lebenszeit der Besoldungsgruppe W2, sofern die Anforderungen einer Tenure-Evaluation erfüllt werden.

Die zukünftige Stelleninhaberin/der zukünftige Stelleninhaber (m/w/d) soll das Fach Philosophie in Forschung und Lehre vertreten. Zudem übernimmt die Professur eine zentrale Rolle im Exzellenzcluster 3039 „Transforming Human Rights“ (https://www.transforming-human-rights.fau.de) der FAU und verantwortet dabei die Leitung einer Forschungsgruppe (ausgestattet mit zwei Promotionsstellen).

Erwartet werden ein ausgewiesenes Forschungsprofil, das durch international sichtbare Publikationen und ein wissenschaftliches Netzwerk nachgewiesen wird, sowie Erfolge im Einwerben von Drittmitteln. Wünschenswert sind Erfahrungen in der interdisziplinären Verbundforschung; Anschlussfähigkeit an die Forschungsschwerpunkte der FAU, der Fakultät und des Clusters wird vorausgesetzt. Erwartet wird zudem die Bereitschaft zur Mitarbeit an der Profilbildung des Departments.

Innerhalb des Fachs Philosophie soll die zukünftige Stelleninhaberin/der Stelleninhaber (m/w/d) Wissenschaft und Lehre im Bereich der praktischen Philosophie, insbesondere der politischen Philosophie und der angewandten Ethik, verstärken. Die gesuchte Person soll daher nicht nur im Bereich der Philosophie der Menschenrechte, sondern auch in der politischen Philosophie allgemein oder zumindest einem Bereich der angewandten Ethik exzellent ausgewiesen sein. Erwünscht ist zudem ein Schwerpunkt in Forschung und/oder Lehre in der Geschichte der Philosophie.

Der Cluster befasst sich mit der Transformation von menschenrechtlichen Normen, Institutionen und Praktiken im Kontext von fünf Megatrends (Autokratisierung, planetare Umweltkrisen, internationale Migration, Fragmentierung der wirtschaftlichen Globalisierung und Digitalisierung) sowie mit dem Potential solcher Normen, transformativ auf den Umgang mit den Herausforderungen dieser Megatrends einzuwirken. Der frei wählbare Fokus der Forschungsgruppe sollte allgemeine Grundfragen zur Theorie der Menschenrechte einschließen, die für mindestens zwei der genannten Megatrends von besonderer Bedeutung sind. Innerhalb des Clusters wird die zu berufende Stelleninhaberin/der Stelleninhaber (m/w/d) zur Lehre und Betreuung im Promotionsprogramm beitragen (insbesondere zur allgemeinen Theorie der Menschenrechte). Zudem ist ein Beitrag zum interdisziplinären Masterstudiengang Human Rights (https://www.humanrights-master.fau.de/) erwünscht.

Einstellungsvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung, besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird und darüber hinaus zusätzliche wissenschaftliche Leistungen. Letztere werden durch Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen nachgewiesen, die auch in einer Tätigkeit außerhalb des Hochschulbereichs oder im Rahmen einer W1-Professur erbracht sein können.

Die FAU besitzt das Berufungsrecht. Die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für eine Ernennung richten sich nach den Bestimmungen des Bayerischen Beamtengesetzes (BayBG) und des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes (BayHIG). Die Altersgrenze des Art. 60 Abs. 3 BayHIG ist zu beachten.

Die FAU erwartet die Teilnahme an der akademischen Selbstverwaltung, das Engagement zur Einwerbung von Drittmitteln und eine hohe Präsenz an der Universität zur intensiven Betreuung der Studierenden. Die Bereitschaft zur englischsprachigen Lehre wird gewünscht.

Die FAU verfolgt eine Politik der Chancengleichheit unter Ausschluss jeder Form von Diskriminierung. Bewerbungen von Personen mit einer Schwerbehinderung und Personen, die diesen gleichgestellt sind, werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen von Wissenschaftlerinnen werden ausdrücklich begrüßt. Die FAU ist Mitglied im Verein „Familie in der Hochschule e.V.“ und bietet Unterstützung für Dual-Career-Paare an.

Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen (CV, Schriftenverzeichnis, zweiseitiges Forschungskonzept mit Skizzierung des Bezugs zur Forschungsagenda des  Exzellenzclusters (https://www.transforming-human-rights.fau.de/files/2026/02/EXC-3039-Transforming-Human-Rights-Research-Agenda.pdf) und eines geplanten Forschungsgruppenprojekts unter Einbeziehung von Grundfragen zur Theorie der Menschenrechte, zweiseitiges Lehrkonzept, Drittmitteleinwerbungen, Zeugnisse und Urkunden) webbasiert unter https://berufungen.fau.de bis zum 17.08.2026 erwünscht, adressiert an den Dekan der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie. Informationen zum Exzellenzcluster stehen online unter https://www.transforming-human-rights.fau.de zur Verfügung. Für Fragen und weitere Informationen steht der Dekan unter phil-berufungen@fau.de sehr gerne zur Verfügung.

Die Medizinische Fakultät besetzt im Virologischen Institut – Harald-zur-Hausen-Institut für Virologie zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine

W2-Professur für Molekulare Tumorvirologie

im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit.

Zu den Aufgaben gehört, das Fachgebiet in Forschung und Lehre angemessen zu vertreten.

Gesucht wird eine Persönlichkeit mit ausgewiesener Erfahrung in der Leitung einer Arbeitsgruppe und eigenem Forschungsprofil auf dem Gebiet der Replikation, Übertragung, Pathogenese, Prävention oder Therapie humaner Tumorviren. Eine Mitarbeit in den Forschungsverbünden der Medizinischen Fakultät (Sonderforschungsbereiche, Graduiertenkollegs, Forschergruppen) wird erwartet. Die Professur soll in die Lehre für die Studiengänge Medizin, Molekulare Medizin und Integrated Immunology an der Medizinischen Fakultät der FAU eingebunden werden. Es wird erwartet, dass neue und innovative Lehrformate und -inhalte aus dem Forschungsfeld der Professur eingebracht werden.

Weitere Studiengänge der Medizinischen Fakultät sind Zahnmedizin, Master Zahnerhaltung, Logopädie, Hebammenwissenschaften, Advanced Immunomedicine, Medizintechnik, Master in Advanced Healthcare, Master in Health and Medical Management sowie Master of Health Business Administration.

Einstellungsvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung, die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, und darüber hinaus zusätzliche wissenschaftliche Leistungen. Letztere werden durch Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen nachgewiesen, die auch in einer Tätigkeit außerhalb des Hochschulbereichs oder im Rahmen einer W1-Professur erbracht worden sein können.

Die FAU besitzt das Berufungsrecht. Die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für eine Ernennung richten sich nach den Bestimmungen des Bayerischen Beamtengesetzes (BayBG) und des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes (BayHIG). Die Altersgrenze des Art. 60 Abs. 3 BayHIG ist zu beachten.

Die FAU erwartet die Teilnahme an der akademischen Selbstverwaltung, das Engagement zur Einwerbung von Drittmitteln und eine hohe Präsenz an der Universität zur intensiven Betreuung der Studierenden. Die Bereitschaft zur englischsprachigen Lehre wird gewünscht.

Die FAU verfolgt eine Politik der Chancengleichheit unter Ausschluss jeder Form von Diskriminierung. Bewerbungen von Personen mit einer Schwerbehinderung und Personen, die diesen gleichgestellt sind, werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen von Wissenschaftlerinnen werden ausdrücklich begrüßt. Die FAU ist Mitglied im Verein „Familie in der Hochschule e.V.“ und bietet Unterstützung für Dual-Career-Paare an.

Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen (CV, Schriftenverzeichnis, Lehr- und Forschungskonzept, Gender- und Diversity-Konzept [jeweils max. 2 Seiten], sowie Drittmitteleinwerbungen, Zeugnisse und Urkunden) webbasiert unter https://berufungen.fau.de bis zum 20.08.2026 erwünscht, adressiert an den Dekan der Medizinischen Fakultät. Für Fragen und weitere Informationen steht der Dekan unter med-dekanat@fau.de sehr gerne zur Verfügung. 

Die Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät besetzt am Fachbereich Rechtswissenschaft voraussichtlich zum 1.4.2027 eine

W3-Professur für Bürgerliches Recht, Handels-, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht

im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit.

Die Inhaberin/der Inhaber der Professur hat das Fachgebiet in Forschung und Lehre angemessen zu vertreten. Ein Ausweis im Kapitalmarktrecht ist wünschenswert, die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit, insbesondere mit dem Fachbereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der FAU, wird vorausgesetzt.

Einstellungsvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung, die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird und darüber hinaus zusätzliche wissenschaftliche Leistungen. Letztere werden durch Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen nachgewiesen, die auch in einer Tätigkeit außerhalb des Hochschulbereichs oder im Rahmen einer W1-Professur erbracht sein können.

Die FAU besitzt das Berufungsrecht. Die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für eine Ernennung richten sich nach den Bestimmungen des Bayerischen Beamtengesetzes (BayBG) und des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes (BayHIG). Die Altersgrenze des Art. 60 Abs. 3 BayHIG ist zu beachten.

Die FAU erwartet die Teilnahme an der akademischen Selbstverwaltung, das Engagement zur Einwerbung von Drittmitteln und eine hohe Präsenz an der Universität zur intensiven Betreuung der Studierenden. Die Bereitschaft zur englischsprachigen Lehre wird gewünscht.

Die FAU verfolgt eine Politik der Chancengleichheit unter Ausschluss jeder Form von Diskriminierung. Bewerbungen von Personen mit einer Schwerbehinderung und Personen, die diesen gleichgestellt sind, werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen von Wissenschaftlerinnen werden ausdrücklich begrüßt. Die FAU ist Mitglied im Verein „Familie in der Hochschule e.V.“ und bietet Unterstützung für Dual-Career-Paare an.

Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen (CV, Schriftenverzeichnis, Lehrkonzept und Forschungskonzept [jeweils max. 2 Seiten], Drittmitteleinwerbungen, Zeugnisse und Urkunden) webbasiert unter https://berufungen.fau.de bis zum 15.09.2026 erwünscht, adressiert an Sprecher des Fachbereichs Rechtswissenschaft. Für Fragen und weitere Informationen steht der Sprecher des Fachbereichs unter jura-sprecher@fau.de sehr gerne zur Verfügung.

Die Naturwissenschaftliche Fakultät besetzt im Department Mathematik zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine

W1-Professur für Theoretische Mathematik

im Beamtenverhältnis auf Zeit zunächst für die Dauer von drei Jahren. Nach positiver Evaluierung ist eine Verlängerung um weitere drei Jahre vorgesehen.

Die Stelle ist in der theoretischen Mathematik zu besetzen. Gesucht ist eine wissenschaftliche Persönlichkeit in der frühen Karrierephase mit Anknüpfungspunkten im Department. Dies sind insbesondere algebraische Aspekte der Quantenfeldtheorie, Quanteninformation, mathematische Physik, Darstellungstheorie, Geometrie und Algebra sowie topologische Feldtheorien.

Einstellungsvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung, besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die herausragende Qualifikation einer Promotion nachgewiesen wird. Zwischen der Promotion und dem Ende der Ausschreibungsfrist sollen nicht mehr als vier Jahre vergangen sein. Maßgeblich ist das Datum der Promotionsurkunde. Dieser Zeitraum kann sich durch familiäre Betreuungs- und Pflegezeiten verlängern. Außerdem sollte nach der Promotion die Universität gewechselt worden sein oder mindestens eine zweijährige wissenschaftliche Tätigkeit außerhalb der FAU nachgewiesen werden.

Die FAU erwartet die Teilnahme an der akademischen Selbstverwaltung, das Engagement zur Einwerbung von Drittmitteln und eine hohe Präsenz an der Universität zur intensiven Betreuung der Studierenden. Die Bereitschaft zur englischsprachigen Lehre wird gewünscht.

An der FAU werden W1-Professuren durch ein Mentorat unterstützt, zudem erhalten sie eine sächliche Erstausstattung. Das Förderinstrument der Zielvereinbarung sichert die faire und transparente Evaluierung.

Die FAU verfolgt eine Politik der Chancengleichheit unter Ausschluss jeder Form von Diskriminierung. Bewerbungen von Personen mit einer Schwerbehinderung und Personen, die diesen gleichgestellt sind, werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen von Wissenschaftlerinnen werden ausdrücklich begrüßt. Die FAU ist Mitglied im Verein „Familie in der Hochschule e.V.“ und bietet Unterstützung für Dual-Career-Paare an.

Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen in englische Sprache (CV, Schriftenverzeichnis, Lehrkonzept (1 Seite) und Forschungskonzept (2-3 Seiten), Drittmitteleinwerbungen, Zeugnisse und Urkunden) webbasiert unter https://berufungen.fau.de bis zum 20.09.2026 erwünscht, adressiert an den Dekan der Naturwissenschaftlichen Fakultät. Für Fragen und weitere Informationen steht der Dekan unter nat-dekanat@fau.de sehr gerne zur Verfügung.

Die Medizinische Fakultät besetzt im Institut für Radiologie zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine

W2/W3-Professur für Smart Imaging und Data Profiling

(Tenure Track; open rank)

mit folgenden Möglichkeiten: W2-Professur mit Tenure Track auf W3 oder W3-Professur auf Lebenszeit. Die W2-Professur mit Tenure Track auf W3 wird im Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von sechs Jahren besetzt. Die FAU bietet eine längerfristige Perspektive durch eine anschließende Professur auf Lebenszeit der Besoldungsgruppe W3, sofern die Anforderungen einer Tenure-Evaluation erfüllt werden. Die Berufung auf eine W2-Professur mit Tenure Track auf W3 oder auf eine W3-Professur richtet sich nach der Qualifikation der Bewerberin bzw. des Bewerbers (m/w/d).

Die Professur wird im Rahmen der Hightech Agenda Bayern – Verbundprojekt d.DiM: Digital Disease Management – besetzt. Die Bereitschaft, sich innerhalb Bayerns mit den weiteren Standorten des KI-Knotens Gesundheit auszutauschen und gemeinsame Aktivitäten/Forschungsprojekte zu initiieren, wird vorausgesetzt. Eine Zweitmitgliedschaft in der Technischen Fakultät ist angestrebt.

Gesucht wird eine auf dem Gebiet KI-basierter MR-Imaging-Ansätze international ausgewiesene Persönlichkeit (klinisch radiologisch oder computerbasierter Bildgebungsforschung in Verbindung mit klinischer Erfahrung) mit wissenschaftlichen Schwerpunkten in einem oder mehreren der folgenden Themenfelder:

  • Methodenentwicklung zur modalitätennahen KI-basierten Optimierung von Scan-Prozessen und Untersuchungsabläufen
  • Intelligente Algorithmen zur Datenextraktion und -analyse im Scan-Kontext
  • Personalisierte klinische Entscheidungsunterstützung.

Die Professur soll zudem mit ihrem Forschungsprofil an die Forschungsschwerpunkte der Fakultät anknüpfen. Wir erwarten eine aktive Mitarbeit in den entsprechenden Forschungsverbünden (Sonderforschungsbereiche, DFG-Forschungsgruppen, Graduierten­kollegs, Interdisziplinäres Zentrum für Klinische Forschung, Deutsches Zentrum für Immuntherapie, NCT WERA) und Schwerpunktprogrammen an den Fakultäten und am Uniklinikum. Die Lehre wird überwiegend in deutscher Sprache in den Studiengängen Medizin und Zahnmedizin gehalten. Ein Einsatz für Aufgaben in der Krankenversorgung ist anteilig ebenfalls vorgesehen.

Einstellungsvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung, die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird und darüber hinaus zusätzliche wissenschaftliche Leistungen. Letztere werden durch Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen nachgewiesen, die auch in einer Tätigkeit außerhalb des Hochschulbereichs oder im Rahmen einer W1-Professur erbracht sein können. Die fachärztliche Anerkennung für Radiologie ist von Vorteil. 

Für die Einstellung auf eine W2-Professur mit Tenure Track auf W3 werden zusätzlich erwartet: Vorliegen eines breiten Forschungsspektrums, internationale Sichtbarkeit, kontinuierliche internationale Publikationen, gute Erfahrung in der Lehre.

Für eine Einstellung auf eine W3-Lebenszeitprofessur werden zusätzlich erwartet: Vorliegen eines breiten Forschungsspektrums, hohe internationale Sichtbarkeit, kontinuierliche internationale Publikationen auf sehr hohem Niveau, vertiefte Erfahrung in der Lehre sowie Führungs- und Leitungskompetenzen.

Die FAU besitzt das Berufungsrecht. Die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für eine Ernennung richten sich nach den Bestimmungen des Bayerischen Beamtengesetzes (BayBG) und des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes (BayHIG). Die Altersgrenze des Art. 60 Abs. 3 BayHIG ist zu beachten.

Die FAU erwartet die Teilnahme an der akademischen Selbstverwaltung, das Engagement zur Einwerbung von Drittmitteln und eine hohe Präsenz an der Universität zur intensiven Betreuung der Studierenden. Die Bereitschaft zur englischsprachigen Lehre wird gewünscht.

Die FAU verfolgt eine Politik der Chancengleichheit unter Ausschluss jeder Form von Diskriminierung. Bewerbungen von Personen mit einer Schwerbehinderung und Personen, die diesen gleichgestellt sind, werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen von Wissenschaftlerinnen werden ausdrücklich begrüßt. Die FAU ist Mitglied im Verein „Familie in der Hochschule e.V.“ und bietet Unterstützung für Dual-Career-Paare an.

Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen (CV, Schriftenverzeichnis, Lehr- und Forschungskonzept, Gender- und Diversity-Konzept [jeweils max. 2 Seiten] sowie Drittmitteleinwerbungen, Zeugnisse und Urkunden) webbasiert unter https://berufungen.fau.de bis zum 15.09.2026 erwünscht, adressiert an den Dekan der Medizinischen Fakultät. Für Fragen und weitere Informationen steht der Dekan unter med-berufungen@fau.de sehr gerne zur Verfügung.

Die Medizinische Fakultät besetzt im Institut für Radiologie zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine

W2/W3-Professur für Multimodale und Experimentelle Bildgebung

(Tenure Track)

zunächst im Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von sechs Jahren. Die FAU bietet eine längerfristige Perspektive durch eine anschließende Professur auf Lebenszeit der Besoldungsgruppe W2/W3, sofern die Anforderungen einer Tenure-Evaluation erfüllt werden. Die Berufung auf eine W2 oder W3-Professur richtet sich nach der Qualifikation der Bewerberin bzw. des Bewerbers (m/w/d).

Erwartet wird, dass der/die Stelleninhaber/in einen ausgewiesenen experimentellen Schwerpunkt im Bereich der multimodalen Bildgebung besitzt und eigenverantwortlich weiter ausbaut. Im Zentrum stehen die methodische Weiterentwicklung innovativer Verfahren der nicht-invasiven in-vivo-Bildgebung sowie die Analyse komplexer quantitativer Datensätze. Die Person soll eine aktive Führungsrolle übernehmen, die Core-Unit Kleintierbildgebung wissenschaftlich prägen, andere Arbeitsgruppen unterstützen und interdisziplinäre Kooperationen gezielt vorantreiben. Die Core-Unit verfügt über eine hochmoderne und umfassende technische Ausstattung, darunter ein 7.0T-Kleintier-MRT, optische Bildgebungssysteme sowie ein dediziertes Kleintier-Ultraschallsystem. Ein PET-/SPECT-Kleintier-CT wird in enger Kooperation mit der Nuklearmedizinischen Klinik betrieben. Darüber hinaus besteht uneingeschränkter Zugang zur exzellenten Infrastruktur und den Ressourcen des Radiologischen Instituts.

Die Persönlichkeit soll zudem mit ihrem Forschungsprofil an die Forschungsschwerpunkte der Fakultät anknüpfen. Wir erwarten eine aktive Einbindung in die Lehre und Mitarbeit in den entsprechenden Forschungsverbünden (Sonderforschungsbereiche, Graduierten­kollegs, Interdisziplinäres Zentrum für Klinische Forschung, Deutsches Zentrum für Immuntherapie, NCT WERA) und Schwerpunktprogrammen an den Fakultäten und am Universitätsklinikum.

Einstellungsvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium in Medizin, Veterinärmedizin, Natur- oder Ingenieurwissenschaften, pädagogische Eignung, besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird und darüber hinaus zusätzliche wissenschaftliche Leistungen. Letztere werden durch Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen nachgewiesen, die auch in einer Tätigkeit außerhalb des Hochschulbereichs oder im Rahmen einer W1-Professur erbracht sein können. Die Anerkennung als Ärztin / Arzt für Radiologie ist keine Voraussetzung, eine klinische Tätigkeit am Radiologischen Institut wird unterstützt.

Für die Einstellung auf eine W3-Professur mit Tenure-Track auf W3 werden zusätzlich erwartet: Vorliegen eines breiten Forschungsspektrums im Bereich Experimentelle Bildgebung, internationale Sichtbarkeit, kontinuierliche internationale Publikationen, nachgewiesene erfolgreiche Drittmittelakquise, vertiefte Erfahrung in der Lehre sowie wissenschaftliche Führungs- und Leitungserfahrung, welche i.d.R. durch bereits vorausgehende Berufung und Ausübung der Aufgaben einer W2- oder W3-Professur nachgewiesen wird.

An der Medizinischen Fakultät bestehen u.a. die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin, Logopädie, Hebammenwissenschaften, Molekulare Medizin (B.Sc.), Molecular Medicine (M.Sc.), Medical Process Management und gemeinsam mit anderen Fakultäten Medizintechnik und Integrated Immunology. Eine Beteiligung der Professur an der in diesen Studiengängen zu erbringenden Lehre wird erwartet. Die curriculare Lehre in den Studiengängen Medizin und Zahnmedizin erfolgt in deutscher Sprache.

Die FAU besitzt das Berufungsrecht. Die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für eine Ernennung richten sich nach den Bestimmungen des Bayerischen Beamtengesetzes (BayBG) und des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes (BayHIG). Die Altersgrenze des Art. 60 Abs. 3 BayHIG ist zu beachten.

Die FAU erwartet die Teilnahme an der akademischen Selbstverwaltung, das Engagement zur Einwerbung von Drittmitteln und eine hohe Präsenz an der Universität zur intensiven Betreuung der Studierenden. Die Bereitschaft zur englischsprachigen Lehre wird gewünscht.

Die FAU verfolgt eine Politik der Chancengleichheit unter Ausschluss jeder Form von Diskriminierung. Bewerbungen von Personen mit einer Schwerbehinderung und Personen, die diesen gleichgestellt sind, werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen von Wissenschaftlerinnen werden ausdrücklich begrüßt. Die FAU ist Mitglied im Verein „Familie in der Hochschule e.V.“ und bietet Unterstützung für Dual-Career-Paare an.

Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen (CV, Schriftenverzeichnis, Lehrkonzept, Forschungskonzept, Gender- und Diversity-Konzept [jeweils max. 2 Seiten] sowie Drittmitteleinwerbungen, Zeugnisse und Urkunden) webbasiert unter https://berufungen.fau.de bis zum 30.08.2026 erwünscht, adressiert an den Dekan der Medizinischen Fakultät. Für Fragen und weitere Informationen steht der Dekan unter med-berufungen@fau.de sehr gerne zur Verfügung. 

Die Philosophische Fakultät und Fachbereich Theologie besetzt am Fachbereich Theologie am Institut für Praktische Theologie zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine

W2-Professur für Kirchenmusik

im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. Mit der Stelle ist das Amt des Universitätsmusikdirektors/der Universitätsmusikdirektorin (m/w/d) verbunden.

Zu den Aufgaben gehört, das Fachgebiet einschließlich einer an der Vielfalt gottesdienstlicher Praxis orientierten Hymnologie angemessen zu vertreten, insbesondere Studierende aller Fächer in die genannten Themenfelder einzuführen und entsprechende Kompetenzen zu vermitteln und einzuüben. Es wird die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit der Universitätspredigerin/dem Universitätsprediger, mit dem Institut für Praktische Theologie und mit musikalischen, kirchenmusikalischen und liturgischen Institutionen innerhalb und außerhalb der Universität erwartet. Die kirchenmusikalische Gestaltung der Universitätsgottesdienste ist Teil des Tätigkeitsprofils.

Einstellungsvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Evangelischen Kirchenmusik (Master/A-Examen) (oder äquivalente Abschlüsse), pädagogische Eignung, die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, und darüber hinaus zusätzliche wissenschaftliche Leistungen. Letztere werden in der Regel durch Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen nachgewiesen, die auch in einer Tätigkeit außerhalb des Hochschulbereichs oder im Rahmen einer W1-Professur erbracht sein können.

Angesichts des Aufgabenfeldes am Fachbereich Theologie und im Bereich der Universitätsmusik kommt der Professur zugleich das Profil einer künstlerischen Professur zu. Neben der wissenschaftlichen Qualifikation und theologischen Interessen werden daher eine entsprechende Befähigung zur künstlerischen Arbeit sowie zusätzliche künstlerische Leistungen erwartet. Das betrifft insbesondere die Qualifikation in Chorleitung, Orgelspiel, Orgelunterricht (inkl. Ausbildung zur Großen Prüfung für das kirchenmusikalische Nebenamt (C-Prüfung)), und die Befähigung für die Arbeit mit unterschiedlichen, ggf. auch popmusikalischen Ensembles.

Die FAU besitzt das Berufungsrecht. Die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für eine Ernennung richten sich nach den Bestimmungen des Bayerischen Beamtengesetzes (BayBG) und des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes (BayHIG). Die Altersgrenze des Art. 60 Abs. 3 BayHIG ist zu beachten. Für die Besetzung der Stelle sind entsprechend Art. 125 Abs. 1 Satz 2 BayHIG die Art. 2 Abs. II und Art. 5 Abs. III bis V des Vertrages zwischen dem Bayerischen Staate und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern rechts des Rheins anzuwenden.

Die FAU erwartet die Teilnahme an der akademischen Selbstverwaltung, das Engagement zur Einwerbung von Drittmitteln und eine hohe Präsenz an der Universität zur intensiven Betreuung der Studierenden. Die Bereitschaft zur englischsprachigen Lehre wird gewünscht.

Die FAU verfolgt eine Politik der Chancengleichheit unter Ausschluss jeder Form von Diskriminierung. Bewerbungen von Personen mit einer Schwerbehinderung und Personen, die diesen gleichgestellt sind, werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen von Wissenschaftlerinnen werden ausdrücklich begrüßt. Die FAU ist Mitglied im Verein „Familie in der Hochschule e.V.“ und bietet Unterstützung für Dual-Career-Paare an.

Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen (CV inkl. künstlerische Tätigkeit, Schriften- und Lehrverzeichnis, Lehrkonzept, ein Konzept zur Gestaltung der Universitätsmusik an der FAU, Gender- und Diversity-Konzept [jeweils max. 2 Seiten], ggf. Drittmitteleinwerbungen, Zeugnisse und Urkunden) webbasiert unter https://berufungen.fau.de bis zum 15.10.2026 erwünscht, adressiert an Frau Prof. Dr. Ursula Roth. Für Fragen und weitere Informationen steht Frau Prof. Dr. Roth unter phil-berufungen@fau.de sehr gerne zur Verfügung.