Allgemeine Fristen und Termine

Diese Seite liefert einen Überblick über alle allgemeine Fristen und Termine der FAU. Dazu gehören die Semester- und Vorlesungszeiträume, die jeweiligen Bewerbungsfristen und -zeiträume, die Einschreibetermine sowie Fristen im Bereich Prüfungen. In den jeweiligen Akkordeons kann u. U. auf weitere Unterseiten mit detaillierten Fristen verlinkt werden. Internationale Studierende prüfen bitte die unten verlinkte Unterseite zu den Bewerbungszeiträumen für Internationale.

Semester- und Vorlesungszeiträume

SemesterSommersemester 2026Wintersemester 2026/27
Semesterdauer1. April 2026 – 30. September 20261. Oktober 2026 – 31. März 2027
Vorlesungsdauer13. April 2026 – 17. Juli 202612. Oktober 2026 – 5. Februar 2027
davon vorlesungsfrei26. Mai 2026 (Dienstag nach Pfingsten)
5. Juni 2026 (Freitag nach Fronleichnam)
23. Dezember 2026 – 6. Januar 2027
gesetzliche Feiertage (vorlesungsfrei)1. Mai 2026 (Tag der Arbeit)
14. Mai 2026 (Christi Himmelfahrt)
25. Mai 2026 (Pfingstmontag)
4. Juni 2026 (Fronleichnam)
1. November 2026 (Allerheiligen)
Gesetzliche Feiertage außerhalb der Vorlesungszeit (relevant für etwaige Prüfungsabmeldungen, da diese nicht als Werktage gelten)3. April 2026 (Karfreitag)
6. April 2026 (Ostermontag)
3. Oktober 2026 (Tag der Deutschen Einheit)
26. März 2027 (Karfreitag)
29. März 2027 (Ostermontag)

  • Sommersemester 2027: 12. April 2027 – 16. Juli 2027
  • Wintersemester 2027/28: 18. Oktober 2027 – 11. Februar 2028

Bei der studentischen Vollversammlung versammeln sich alle Studierenden der FAU einmal im Semester, um über die verschiedensten für Studierende der FAU relevanten Themen zu diskutieren und um darüber abzustimmen, wie der Studentische Konvent (also das Organ, das die Studierenden vertritt) zu bestimmten Themen stehen soll. Weitere Informationen und bevorstehende Termine erhalten Sie hier.

Rückmeldung, Semesterbeitrag und Beurlaubung

Alle Studierenden müssen sich jeweils für das nächste Semester rückmelden, um an der FAU weiterzustudieren. Dies geschieht durch die Überweisung des Semesterbeitrags. Das Geld sollte unbedingt innerhalb der Rückmeldefristen an die Universität überwiesen werden, sonst droht die Exmatrikulation.

Der Semesterbeitrag (Studierendenwerkbeitrag) beträgt 82 Euro.

Rückmelde-/Überweisungsfristen:

Semester 
Sommersemester 20262. bis 9. Februar 2026
Wintersemester 2026/271. – 8. Juli 2026
Sommersemester 2027voraussichtlich erste Februarwoche

Wohin den Semesterbeitrag überweisen?

Alle Studierenden erhalten im Januar beziehungsweise Juni eine Mail der Studierendenverwaltung mit Hinweisen zur Rückmeldung an ihre FAU-E-Mailadresse. Der Semesterbeitrag muss auf das dort angegebene Universitätskonto unter Angabe von Matrikelnummer (ohne Leerstellen!) Name, Vorname überwiesen werden. Wenn die Angaben unvollständig sind, ist leider keine Zuordnung des Semesterbeitrags möglich und die Rückmeldung erfolgt nicht.

Weitere Informationen zum Semesterbeitrag und einen Überweisungsträger als PDF-Dokument finden Sie in „campo“ im Bereich „Studienservice“ (im Register „Bescheinigungen“).

Bankverbindung der FAU für die Rückmeldung

Staatsoberkasse Landshut
IBAN: DE28 7005 0000 3201 1903 15
BIC: BYLADEMMXXX

Bei vorhersehbaren Beurlaubungsgründen muss die Beurlaubung rechtzeitig vor Vorlesungsbeginn beantragt werden.

Die Rückmeldung muss auch in diesem Fall zu dem festgelegten Rückmeldetermin durch Überweisung des Semesterbeitrages vorgenommen werden. Weitere Informationen zur Beurlaubung sind auf unserer Webseite zu finden.

Bewerbungszeiträume

Bewerbung für Internationale

Sie sind internationaler Herkunft? Dann gelten für Sie besondere Zugangsvoraussetzungen und Bewerbungsfristen. Zudem können je nach Herkunftsland oder Studiengang weitere Nachweise und Dokumente erforderlich sein.

Übersicht der Bewerbungszeiträume für Bachelor- und Staatsexamensstudiengänge

Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die Bewerbungszeiträume der Bachelor- und Staatsexamensstudiengänge sowie über spezielle Besonderheiten sowohl für das Winter- als auch das Sommersemester.

Zulassungsfreie Fächer

SommersemesterWintersemester
15. Oktober – 31. März

gilt für:

– alle Erweiterungsfächer (Lehramt)
– alle Zusatzstudien (außer „Gender 1 2 3“)
– Evangelische Theologie (Mag.theol.)
– International Production Engineering and Management (B.Sc.)
– Modulstudien Naturale (Orientierungsstudium)
– Rechtswissenschaften (Staatsexamen)
– Studium Philosophicum (Orientierungsstudium)
15. April – 30. September

gilt für alle Fächer mit folgenden Ausnahmen:

– Artificial Intelligence B.Sc.: 15. April – 31. August (frei mit EFV)
– Autonomy Technologies B.Sc.: 15. April – 31. August (frei mit EFV)
– Biologie (alle Lehramtsabschlüsse, B.Sc.): 15. August
– Deutsch-Französisches Recht (LL.M.): Anmeldung über www.dfr.rw.fau.de, bitte Bewerbungsfrist beachten: 7. Juli 2026
– Hebammenwissenschaften B. Sc.: Onlinebewerbung vom 14. Februar – 31. März 2025, (frei mit ABV)
– Integrated Life Sciences B.Sc.: 15. August
– Kunst (Unterrichtsfach Lehramt): 15. Juni (Eignungsprüfung)
– Logopädie B.Sc.: 04. Mai – 15. Juli (frei mit EFV)
– Musik (Unterrichtsfach Lehramt): 1. Juli (Eignungsprüfung)
– Sport (Unterrichtsfach Lehramt): 1. Juni (Eignungsprüfung)

Zulassungsbeschränkte Fächer

SommersemesterWintersemester
02. Mai – 15. Juli (dezentral zulassungbeschränkt / Uni-NC / DoSV)

gilt für:

– International Business Studies B.Sc.
– International Economic Studies B.Sc.
– Lebensmittelchemie (Staatsexamen)
– Molekulare Medizin B.Sc.
– Psychologie B.Sc.
15. Januar über hochschulstart.de (zentral zulassungsbeschränkt)



gilt für:

– Medizin (Staatsexamen)
– Medizin Erlangen-Bayreuth (Staatsexamen)
– Zahnmedizin (Staatsexamen)
31. Mai – 15. Juli für Abiturientinnen und Abiturienten desselben Jahres
über hochschulstart.de (zentral zulassungsbeschränkt)

gilt für:

– Medizin (Staatsexamen)
– Medizin Erlangen-Bayreuth (Staatsexamen)
– Pharmazie (Staatsexamen)
– Zahnmedizin (Staatsexamen)

Die Masterbewerbungsfristen für das Wintersemester fallen in aller Regel auf den 31.05. oder 15.07. (Ausnahmen beachten!) und für das Sommersemester in aller Regel auf den 15.01. (Ausnahmen beachten!). Welche Frist für Ihren Studiengang gilt, sehen Sie bitte auf der entsprechenden Studiengangseite nach oder auf der Unterseite zu den Masterbewerbungsfristen.

PDFs mit allen Bewerbungsfristen und erforderlichen Sprachkenntnissen für die Masterstudiengänge finden Sie im letzten Abschnitt auf der Seite der Masterstudiengänge (Studiengangsübersichten zum Download).

Für zulassungsbeschränkte Studiengänge

Für die Bewerbung in höhere Fachsemester gelten die Fristen 15. Juli (zum Wintersemester) bzw. 15. Januar (zum Sommersemester), wenn die höheren Semester zulassungsbeschränkt sind.

Die Bewerbungsfristen zum Wintersemester 2026/27 für zulassungsbeschränkten Studiengänge erfahren Sie hier.

Die Bewerbungsfristen zum Sommersemester 2027 für zulassungsbeschränkten Studiengänge erfahren Sie hier.

Zu beachten sind die Voraussetzungen, um in ein höheres Semester zugelassen zu werden. Informationen dazu finden Sie auf dieser Seite.

Für zulassungsfreie Studiengänge

Für zulassungsfreie Fächer gelten die regulären Immatrikulationszeiträume vom 15. Oktober bis 31. März (zum Sommersemester) bzw. vom 15. April bis 30. September (zum Wintersemester).

Beruflich Qualifizierte

Zulassungsart / FächerFolgende Fristen gelten für die verpflichtenden Beratungsgespräche
Zulassungsbeschränkte (NC-)Fächer01. Dezember (Sommersemester)
01. Juni (Wintersemester)
Zulassungsfreie Fächer01. März (Sommersemester)
01. September (Wintersemester)
Fächer mit Eignungsfeststellungsverfahren bis sechs Wochen vor dem Ende der Anmeldefrist für das Eignungsfeststellungsverfahren

– Artificial Intelligence B.Sc.
– Autonomy Technologies B.Sc.
– Logopädie B.Sc.



– 20. Juli
– 20. Juli
– 27. Mai

Eignungsfeststellungsverfahren (EFV)

Studienbewerber müssen zusätzlich zu Ihrer Hochschulzugangsberechtigung im Rahmen eines Eignungsfeststellungsverfahrens nachweisen, dass sie den besonderen qualitativen Anforderungen des Studiengangs entsprechen und einen erfolgreichen Studienverlauf erwarten lassen. Für folgende Studiengänge ist das Bestehen des Eignungsfeststellungsverfahrens Voraussetzung für die persönliche Immatrikulation:

StudiengängeFrist für Eignungsfeststellungsverfahren (EFV)
Artificial Intelligence B.Sc.31. August (Deutsche/Bildungsinländer) bzw. 15. Juli (internationale Bewerbende)
Autonomy Technologies B.Sc.31. August (Deutsche/Bildungsinländer) bzw. 31. Mai (internationale Bewerbende)
Logopädie B.Sc.15. Juli

Eignungsprüfungen (EPF)

Für die persönliche Immatrikulation zu einigen Unterrichtsfächern im Rahmen eines Lehramtsstudiums ist das Bestehen einer Eignungsprüfung Voraussetzung. Dies gilt nicht für das gewählte Fach innerhalb der Didaktikfächer der Grundschule und Mittelschule.

StudiengangFristen für Eignungsprüfungen (EPF)
Kunst15. Juni
Musik01. Juli
Sport01. Juni

Bitte informieren Sie sich auch auf den Webseiten der Studiengänge Kunst und Musik für weitere Informationen, und um etwaige kurzfristige Terminänderungen abzurufen.

Unter https://www.bayspet.de/webportal/ finden Sie weitere Informationen zum Sport-Eignungstest.

Losverfahren

Informationen zu den dezentral zulassungsbeschränkten Studiengängen (DoSV/Uni-NC) erhalten Sie auf dieser Seite.

Informationen zu den zentral zulassungsbeschränkten Studiengängen (NC/hochschulstart.de) finden Sie auf dieser Seite sowie konkrete Informationen zum Losverfahren in diesem Bereich.

Art der ZulassungsbeschränkungFristen des Losverfahrens für das SommersemesterFristen des Losverfahrens für das Sommersemester
Dezentral zulassungsbeschränkt (Uni-NC)Die Termine werden immer auf dieser Seite bekannt gegeben: https://hochschulstart.de/bewerben-beobachten/termine .Die Termine werden immer auf dieser Seite bekannt gegeben: https://hochschulstart.de/bewerben-beobachten/termine .
Zentral zulassungsbeschränkt (NC/hochschulstart.de)20.03. bis einschließlich 30.03. eines jeden Jahres20.09. bis einschließlich 30.09. eines jeden Jahres

Scientia

Frist für das Sommersemester (FAU-Scientia)Frist für das Wintersemester (FAU-Scientia)
15. Oktober – 31. März15. April – 30. September

Studienkolleg

Frist für das Sommersemester (Studienkolleg)Frist für das Wintersemester (Studienkolleg)
15. Januar15. Juli

Weitere Informationen zum Studienkolleg finden Sie auf der verlinkten Webseite.

Voranmeldeverfahren (Uni-VOR)

StudiengängeFrist für Voranmeldeverfahren (Uni-VOR)
Biologie B.Sc.15. August
Biologie im Lehramt (alle Schularten)15. August
Integrated Life Sciences (ILS) B.Sc.15. August

Eine anschließende Einschreibung ist meist bis zum 30. September möglich.

Einschreibefristen

Für diejenigen, die sich für zulassungsfreie Studiengänge einschließlich Masterstudiengänge mit Ausnahme der Studiengänge im Bereich der Psychologie (siehe Immatrikulationsantrag im campo-Bewerbungsportal) bewerben möchten, gilt:

SemesterSommersemesterWintersemester
Gesamte Zeiträume15. Januar1 – 31. März²1. Juni1 – 30. September²
Verfügbarkeit des Immatrikulationsantrags auf Campoabrufbar ab 15. Januarabrufbar ab 1. Juni
Fristen zur Einschreibungbis spätestens 31. März (maßgeblich ist der Posteingangsstempel)vom 6. Juli bis spätestens 30. September (maßgeblich ist der Posteingangsstempel)

1 Beginn der Abrufbarkeit des Immatrikulationsantrags in Campo

² maßgeblich ist der Posteingangsstempel

Voraussetzungen für die Einschreibung:

  • Überweisung des Semesterbeitrags
  • Upload Ihrer Unterlagen
  • Postalische Zusendung Ihres unterschriebenen Immatrikulationsantrags

Wichtige Information

Bitte beachten Sie auch die weiteren Informationen auf Campo und im Immatrikulationsantrag.

Die Bearbeitung der postalischen Anträge kann 2 bis 3 Wochen dauern. Bei unvollständig eingereichten Unterlagen verlängert sich diese Zeit. Werden die Unterlagen erst gegen Ende der Frist eingereicht, kann nicht garantiert werden, dass die Studienunterlagen bis Semesterbeginn zugesandt werden. Dasselbe gilt bei fehlendem Zahlungseingang.

Die FAU kann für verlorene Postsendungen keine Haftung übernehmen.

Nähere Informationen zur Immatrikulation finden Sie auf dieser Seite.

Die Einschreibung für alle zulassungsbeschränkten Studiengänge erfolgt ausschließlich per E-Mail und muss innerhalb der im Zulassungsbescheid vorgegebenen Fristen erfolgen:

Wichtige Information

Zugelassene Bewerberinnen und Bewerber in NC-Fächern können den Immatrikulationsantrag erst abrufen, wenn über den entsprechenden Button in campo die „Immatrikulation beantragt“ wurde. Eine Anleitung findet sich auf der Webseite des Rechenzentrums.

Nähere Informationen zur Immatrikulation finden Sie auf dieser Seite.

Fristen und Termine im Bereich Prüfungen

Die verschiedenen Fristen für die Prüfungsanmeldephase finden Sie auf dieser Seite.