Schwangerschaft und Mutterschutz im Studium

Sie sind schwanger und studieren an der FAU? Sicherlich haben Sie jetzt viele Fragen zu Ihrem Mutterschutz und der Organisation Ihres Studiums. Wir und der Familienservice der FAU beraten Sie gerne.

Außerdem ist die FAU zu Ihrem Schutz verpflichtet zu prüfen, ob Sie im Studium relevanten Gefahren ausgesetzt sind – analog zu Schwangerschaften von Beschäftigten. Wir müssen Ihre Schwangerschaft sowie das Ergebnis dieser Gefährdungsbeurteilung an das Gewerbeaufsichtsamt melden. Die Gefährdungsbeurteilung bezieht sich auf die Zeit Ihrer Schwangerschaft, aber gegebenenfalls auch auf Ihre Stillzeit. Deshalb sind wir darauf angewiesen, dass Sie uns Ihre Schwangerschaft mitteilen, und zwar sobald Sie davon erfahren. Sie werden damit in die Prozessabläufe bei Schwangerschaft aufgenommen, ähnlich wie schwangere Mitarbeiterinnen, die in einem Arbeitsverhältnis zur FAU stehen.

Unser Angebot

Wir beraten Sie gerne zu weiteren Schritten, füllen mit Ihnen das Meldeformular aus und unterstützen Sie bei Fragen der Studienorganisation. Die Beratung ist natürlich vertraulich und Ihre Meldung wird nur beim Gewerbeaufsichtsamt und dem SG Arbeitssicherheit erfasst, nicht aber an andere Stellen der FAU weitergegeben.

Geben Sie bei Ihrer Meldung bitte Ihren Studiengang und Semesterzahl, sowie Ihren voraussichtlichen Entbindungstermin an.

Informationen für schwangere Studentinnen

File Name
Infoblatt Mutterschutz für Studentinnen
File Size
449 KB
File Type
PDF

Ihre Schwangerschaft sollten Sie, auch im eigenen Interesse, frühzeitig und unter Angabe von Namen, Studiengang und voraussichtlichem Entbindungstermin per E-Mail an zsb-mutterschutz@fau.de bekanntgeben.

Die Daten werden ausschließlich im Rahmen des Meldeverfahrens nach MuSchG genutzt und nicht an andere Stellen der FAU, außer dem Sachgebiet Arbeitssicherheit weitergegeben. Die ZSB Zentrale Studienberatung erfasst die eingehenden Meldungen und berät Sie gerne zu weiteren Schritten.

Zusätzlich sollten die Lehrverantwortlichen Ihrer besuchten Veranstaltungen, insbesondere bei praktischen Kursen, (Labor-)Praktika und Exkursionen informiert werden. Nur so können diese ihrer Fürsorgepflicht gegenüber schwangeren Studentinnen gerecht werden. Sollte Ihr Studiengang zu den Studiengängen gehören, die nach der allgemeinen Gefährdungsbeurteilung im Fall einer Schwangerschaft mit voraussichtlichen Gefahren oberhalb des normalen Lebensrisikos verbunden sind, empfehlen wir Ihnen, sich zusätzlich durch Ihre Studienfachberatung beraten zu lassen. Diese oder dieser kennt den Aufbau Ihres Studiengangs und
kann mit Ihnen besprechen, welche Lehrveranstaltungen weiterhin unkritisch sind und welche u.U.
auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden müssen.

Wenn Sie planen, im Verlauf der Schwangerschaft Prüfungen abzulegen oder Sie bereits für Prüfungen angemeldet sind, informieren Sie bitte zudem Ihre zuständige Ansprechperson beim Prüfungsamt über Ihre Schwangerschaft.

Kontakt

Wir beraten Sie gerne zu weiteren Schritten, füllen mit Ihnen das Meldeformular aus und
unterstützen Sie bei Fragen der Studienorganisation.

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LJ

Beratung und Projekte


Grundsätzlich sind die Leitenden der Kurse und Praktika verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und entsprechende Schutzmaßnahmen für die Studierenden festzulegen (auch zum Mutterschutz im Falle einer Schwangerschaft oder des Stillens). Bei Bekanntgabe einer Schwangerschaft muss die Gefährdungsbeurteilung (gemeinsam mit der Studentin) überprüft und individualisiert werden. Die festgelegten Maßnahmen müssen eingehalten werden.

Es besteht ein Tätigkeitsverbot beim Umgang mit gesundheitsgefährdenden Stoffen oder/und gefährdenden Tätigkeiten. U.a. Umgang mit Gefahrstoffen, Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen, Umgang mit Zytostatika, Arbeiten mit erheblicher körperlicher Belastung, ständiges Stehen, erhöhte Unfallgefahr. Die Gefährdungsbeurteilung dient der individuellen Einschätzung dieser Gefährdungen durch das Studium. Bei Gefährdungen werden Schutzmaßnahmen ergriffen. Es sollen möglichst keine Nachteile aufgrund von Schwangerschaft, Entbindung oder Stillzeit entstehen. Sofern eine Teilnahme an Prüfungen oder studienrelevanten Praktika und Labortätigkeiten nicht oder nur bedingt möglich ist, kann eine Umgestaltung bzw. Anpassung der Studienleistungen vorgenommen werden. Das Mutterschutzgesetz sieht Schutzfristen von sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und acht Wochen nach der Entbindung vor. Auf den vorgeburtlichen Mutterschutz kann mit ausdrücklicher Zustimmung der Studentin verzichtet werden.

Es darf keiner Tätigkeit (z.B. Lehrveranstaltung) nach 20.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen (z.B. Wochenendseminare) nachgegangen werden. Doch auch hier kann das Verbot auf ausdrücklichen Wunsch ausgesetzt werden. Das absolute Beschäftigungsverbot nach 22.00 Uhr bleibt aber bestehen. Für Untersuchungen, die im Zusammenhang mit der Schwangerschaft stehen, sowie zum Stillen (während der ersten zwölf Monate mind. 2x täglich für eine halbe Stunde) können Studentinnen freigestellt werden.

Es besteht die Möglichkeit einer Beurlaubung aufgrund von Schwangerschaft oder Elternzeit. Die Beurlaubung erfolgt auf Antrag bei der Studierendenverwaltung.

Susanne Kramarenkoff

Beratung schwangerer Studentinnen und Gefährdungsbeurteilung

Weiterführende Beratung

Weiterführende Informationen

  • Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium: https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/
  • Tagescafé für studierende Eltern: Das Tagescafé ist eine Kooperation zwischen dem Studierendenwerk Erlangen und dem Familienservice der FAU. Am Standort Regensburgstraße in Nürnberg bietet das Tagescafé studierenden Eltern, oder denen, die es noch werden wollen, einen Raum zur Vernetzung und zum Austausch.
  • Das Netzwerk Mutterschaft und Wissenschaft bietet ein Forum für Mütter, die in der Wissenschaft arbeiten — zum gemeinsamen Austausch und zur gegenseitigen Unterstützung. Der Fokus liegt dabei auf den Bereichen Forschung, Vernetzung sowie Weiterbildung und Beratung.