Anmeldezeitraum für Modulprüfungen für Bachelor/Master sowie Scheine Medizin/Zahnmedizin
- regulärer Anmeldetermin für alle Prüfungen, die einmalig im Semester angeboten werden bzw. für den Ersttermin von Prüfungen, die zweimal im gleichen Semester angeboten werden: 2. Juni (0.01 Uhr) bis 22. Juni 2025 (23.59 Uhr)
- Sonderanmeldetermin an der WiSo für Seminare und vergleichbare Veranstaltungen, die von Lehrstühlen dafür gemeldet worden sind (Liste): Montag, 12. Mai (0.01 Uhr) und Dienstag, 13.05.2025 (23.59 Uhr)
Anmeldetermin für Wiederholungsprüfungen, die im gleichen Semester angeboten werden (Zweittermin an der PhilFak, NatFak oder MedFak):
- Zweittermine an der PhilFak:
von Montag nach Vorlesungsende des laufenden Semesters bis 20.03. (im Wintersemester) bzw. 20.09. (im Sommersemester) - Zweittermine an der NatFak:
von Montag vier Wochen vor Vorlesungsbeginn des folgenden Semesters bis Vorlesungsbeginn des folgenden Semesters. Für den Studiengang Pharmazie und den Studiengang Lebensmittelchemie ist abweichend davon als Anmeldezeitraum für den Zweittermin für das Wintersemester der 01.01. bis 15.04., für das Sommersemester der 01.07. bis 15.10. festgelegt. - Zweittermine an der MedFak:
In den Studiengängen Human-/Zahnmedizin können die jeweiligen Studierendensekretariate der entsprechenden Fachbereiche kontaktiert werden. Für die Bachelor- und Masterstudiengänge der MedFak kann man sich direkt an die jeweilige Studiengangskoordination wenden.
- regulärer Anmeldetermin für alle Prüfungen, die einmalig im Semester angeboten werden bzw. für den Ersttermin von Prüfungen, die zweimal im gleichen Semester angeboten werden: 17. November (0.01 Uhr) bis 07. Dezember 2025 (23.59 Uhr)
- Sonderanmeldetermin an der WiSo für Seminare und vergleichbare Veranstaltungen, die von Lehrstühlen dafür gemeldet worden sind (Liste): Montag, 27. Oktober (0.01 Uhr) und Dienstag, 28. Oktober 2025 (23.59 Uhr)
Anmeldetermin für Wiederholungsprüfungen, die im gleichen Semester angeboten werden (Zweittermin an der PhilFak, NatFak oder MedFak):
- Zweittermine an der PhilFak:
von Montag nach Vorlesungsende des laufenden Semesters bis 20.03. (im Wintersemester) bzw. 20.09. (im Sommersemester) - Zweittermine an der NatFak:
von Montag vier Wochen vor Vorlesungsbeginn des folgenden Semesters bis Vorlesungsbeginn des folgenden Semesters. Für den Studiengang Pharmazie und den Studiengang Lebensmittelchemie ist abweichend davon als Anmeldezeitraum für den Zweittermin für das Wintersemester der 01.01. bis 30.04., für das Sommersemester der 01.07. bis 31.10. festgelegt. - Zweittermine an der MedFak:
In den Studiengängen Human-/Zahnmedizin wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Studierendensekretariate der entsprechenden Fachbereiche. Für die Bachelor- und Masterstudiengänge der MedFak wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Studiengangkoordination.
- regulärer Anmeldetermin für alle Prüfungen, die einmalig im Semester angeboten werden bzw. für den Ersttermin von Prüfungen, die zweimal im gleichen Semester angeboten werden: (voraussichtlich) 18. Mai (0.01 Uhr) bis 07. Juni 2026 (23.59 Uhr)
- Sonderanmeldetermin an der WiSo für Seminare und vergleichbare Veranstaltungen, die von Lehrstühlen dafür gemeldet worden sind (Liste): wird noch bekanntgegeben
Anmeldetermin für Wiederholungsprüfungen, die im gleichen Semester angeboten werden (Zweittermin an der PhilFak, NatFak oder MedFak):
- Zweittermine an der PhilFak:
von Montag nach Vorlesungsende des laufenden Semesters bis 20.03. (im Wintersemester) bzw. 20.09. (im Sommersemester)- Zweittermine an der NatFak:
von Montag vier Wochen vor Vorlesungsbeginn des folgenden Semesters bis Vorlesungsbeginn des folgenden Semesters. Für den Studiengang Pharmazie und den Studiengang Lebensmittelchemie ist abweichend davon als Anmeldezeitraum für den Zweittermin für das Wintersemester der 01.01. bis 30.04., für das Sommersemester der 01.07. bis 31.10. festgelegt. - Zweittermine an der MedFak:
In den Studiengängen Human-/Zahnmedizin wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Studierendensekretariate der entsprechenden Fachbereiche. Für die Bachelor- und Masterstudiengänge der MedFak wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Studiengangkoordination.
- Zweittermine an der NatFak:
- regulärer Anmeldetermin für alle Prüfungen, die einmalig im Semester angeboten werden bzw. für den Ersttermin von Prüfungen, die zweimal im gleichen Semester angeboten werden: (voraussichtlich) 16. November (0.01 Uhr) bis 06. Dezember 2026 (23.59 Uhr)
- Sonderanmeldetermin an der WiSo für Seminare und vergleichbare Veranstaltungen, die von Lehrstühlen dafür gemeldet worden sind (Liste): wird noch bekanntgegeben
Anmeldetermin für Wiederholungsprüfungen, die im gleichen Semester angeboten werden (Zweittermin an der PhilFak, NatFak oder MedFak):
- Zweittermine an der PhilFak:
von Montag nach Vorlesungsende des laufenden Semesters bis 20.03. (im Wintersemester) bzw. 20.09. (im Sommersemester) - Zweittermine an der NatFak:
von Montag vier Wochen vor Vorlesungsbeginn des folgenden Semesters bis Vorlesungsbeginn des folgenden Semesters. Für den Studiengang Pharmazie und den Studiengang Lebensmittelchemie ist abweichend davon als Anmeldezeitraum für den Zweittermin für das Wintersemester der 01.01. bis 30.04., für das Sommersemester der 01.07. bis 31.10. festgelegt. - Zweittermine an der MedFak:
In den Studiengängen Human-/Zahnmedizin wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Studierendensekretariate der entsprechenden Fachbereiche. Für die Bachelor- und Masterstudiengänge der MedFak wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Studiengangkoordination.
Die Anmeldung zu diesen Prüfungen erfolgt über „campo”.
Die Anmeldefunktion wird nur während des Anmeldezeitraums freigeschaltet.
Anmeldezeitraum und Prüfungstermine (Staatsexamen)
Anmeldetermine
Erster Abschnitt (M1n)
Die persönliche Anmeldung entfällt. Die Anmeldeunterlagen M1 (PDF-Datei oder Word-Datei) können vom 13. Oktober 2025 bis 10. Januar 2026 per Post zugesandt oder in den Briefkasten der Universität an der am Schloßplatz 3 eingeworfen werden.
Bitte beachten Sie weiterhin, dass der 10. Januar 2026 ein Samstag ist und dass das Prüfungsamt sowie die Zentrale Universitätsverwaltung in der Zeit vom 20.12.2025 bis einschließlich 06.01.2026 komplett geschlossen sind und eine Bearbeitung Ihres Antrags in diesem Zeitraum nicht stattfindet. Wir empfehlen Ihnen daher, Ihren Antrag auf Zulassung bereits bis spätestens 16. Dezember 2025 einzureichen.
Zweiter und Dritter Abschnitt (M2 und M3)
Die persönliche Abgabe im Prüfungsamt wird empfohlen (bitte Öffnungszeiten beachten oder Termin vereinbaren).
Die Anmeldeunterlagen M2 und M3 (Antrag für M2 oder Antrag für M3) können aber auch per Post zugesandt oder in den Briefkasten der Universität am Schloßplatz 3 eingeworfen werden werden.
Anmeldezeitraum M2 & M3: 24. November 2025 bis 10. Januar 2026 (für das Einreichen bzw. das Bestehen der Leistungsnachweise nach Anlage 2b bzw. Anlage 4 ÄApprO gelten entsprechende Nachreichefristen).
Die Anmeldeunterlagen (siehe unten „Hinweise und Formulare“) können ab ab 17. November bis spätestens 15. Dezember 2025 eingereicht werden.
Die Unterlagen können entweder per Post (an die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Prüfungsamt Zahnmedizin, Halbmondstr. 6, 91054 Erlangen) zugesandt oder persönlich im Prüfungsamt, Zimmer 1.057, erster Stock, abgegeben bzw. hier in den Briefkasten eingeworfen werden. Für den rechtzeitigen Eingang des Zulassungsantrags ist jeder selbst verantwortlich. Anträge, die nach dem genannten Termin eingehen, können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden.
Die persönliche Abgabe im Prüfungsamt wird empfohlen (bitte Öffnungszeiten beachten oder Termin vereinbaren).
Bitte beachten Sie die entsprechenden Übergangsregelungen in der neuen Zahnärztlichen Approbationsordnung hinsichtlich der Fristen ist, zu denen die Prüfungen nach der alten Approbationsordnung (bei Studienbeginn vor WS 21/22) noch abgelegt werden können.
Der Antrag auf Zulassung zum Ersten, Zweiten oder Dritten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (siehe „Hinweise und Formulare“) muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit den darin aufgeführten Unterlagen im Prüfungsamt eingehen.
Ab Beginn der Vorlesungszeit des jeweiligen Semesters kann der Antrag auf Zulassung zum jeweiligen Abschnitt eingereicht werden.
Erweiterte Öffnungszeiten und Termine für die persönliche Abgabe während der Anmeldephase finden Sie auf den Merkblättern (siehe Hinweise und Formulare) sowie unter Kontakte Zahnmedizin (neue ZApprO).
Die Frist zur Anmeldung und Abgabe endet jeweils am 10. Januar, für die Prüfungen im Frühjahr (Ende des Wintersemesters), bzw. am 10. Juni, für die Prüfungen im Herbst (Ende des Sommersemesters) (§ 21 Nr. 1, 2 und 3 in Verbindung mit § 19 Abs. 2 und 3, sowie §20 Abs. 1 ZApprO).
Unterlagen können entweder persönlich im Prüfungsamt, Halbmondstr. 6, Zimmer 1.057, erster Stock, abgeben bzw. hier in den Briefkasten eingeworfen oder per Post (an die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Prüfungsamt Zahnmedizin, Halbmondstr. 6, 91054 Erlangen) zugesandt werden . Für den rechtzeitigen Eingang des Zulassungsantrags ist jeder selbst verantwortlich. Anträge, die nach den genannten Terminen eingehen, können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden.
Das Prüfungsamt ist nur bei frühzeitiger Antragstellung in der Lage, auf etwaige Mängel des Zulassungsantrags oder der einzureichenden Unterlagen hinzuweisen, wodurch man Gelegenheit erhält, den Antrag innerhalb der vorgegebenen Frist zu berichtigen oder zu ergänzen.
Die persönliche Abgabe im Prüfungsamt (bitte Öffnungszeiten beachten oder Termin vereinbaren) wird empfohlen.
Bitte die jeweiligen Merkblätter zur Anmeldung beachten
(siehe Hinweise und Formulare)
Die Anmeldung zu Modul 6.1 (Teil der staatlichen Prüfung zur Hebamme laut HebStPrV) erfolgt auf Campo während des allgemeinen Prüfungsanmeldezeitraums.
Prüfungstermine
- Erster Abschnitt (M1)
schriftlich: 10. und 11. März 2026, Prüfungsort wird noch bekannt gegeben
mündlich: 23. bis 27. März 2026 - Zweiter Abschnitt (M2)
14. bis 16. April 2025, Prüfungsort wird noch bekannt gegeben - Dritter Abschnitt (M3)
Die Prüfungen finden gemäß Approbationsordnung im November/Dezember bzw. Mai/Juni statt. Die Prüfermitteilung erfolgt i.d.R. 4 Wochen vor dem jeweiligen Termin.
- Staatsexamen (Zahnärztliche Prüfung):
Termine werden noch bekannt gegeben.
- Erster Abschnitt (Z1)
9. März bis 2. April 2026 (Änderungen aus organisatorischen Gründen sind möglich!) - Zweiter Abschnitt (Z2)
9. März bis 2. April 2026 (Änderungen aus organisatorischen Gründen sind möglich!)
Weitere Hinweise sind aus den jeweiligen Merkblättern zu entnehmen.
Die Prüfungen des Moduls 6.1 finden am 16.09. bzw. 26.09.2024 statt.
Hinweise und Formulare
Klicken Sie auf einen der nachfolgenden Reiter um nähere Informationen zu erfahren:
Erster Abschnitt nach der ÄAppO/M1
Unterlagen zum Antrag:
- Zeugnis über den Krankenpflegedienst im Rahmen der ärztlichen Ausbildung – dt. Fassung – M1 neu
- Zeugnis über den Krankenpflegedienst im Rahmen der ärztlichen Ausbildung – dt.-engl. Fassung – M1 neu
- Bescheinigungen über eine im Sanitätsdienst der Bundeswehr ausgeübte krankenpflegerische Tätigkeit – M1 neu
Hinweise:
Zweiter Abschnitt nach der ÄAppO/M2 (nur schriftlich)
Unterlagen zum Antrag:
- Zeugnis und Beiblatt über die Famulatur, deutsche Ausführung
- Zeugnis und Beiblatt über die Famulatur, deutsch-englische Ausführung
- Zeugnis und Beiblatt über die Famulatur, deutsch-französische Ausführung
- Zeugnis und Beiblatt über die Famulatur, deutsch-spanische Ausführung
- Zeugnis und Beiblatt über die Famulatur, deutsch-italienische Ausführung
- Zeugnis und Beiblatt über die Famulatur, deutsch-portugiesische Ausführung
- Zeugnis und Beiblatt über die Famulatur, deutsch-türkische Ausführung
Dritter Abschnitt nach der ÄAppO/M3 (nur mündlich)
- Antrag auf Zulassung zu M3 neu (mündlich)
- Äquivalenzbescheinigung, deutsch-englische Ausführung
- vorläufige Bescheinigung über die praktische Ausbildung
- Bescheinigung über die praktische Ausbildung, deutsche Ausführung
- Bescheinigung über die praktische Ausbildung, deutsch-englische Ausführung
- Bescheinigung über die praktische Ausbildung, deutsch-französische Ausführung
- Bescheinigung über die praktische Ausbildung, deutsch-italienische Ausführung
- Bescheinigung über die praktische Ausbildung, deutsch-spanische Ausführung
- Bescheinigung über die Praktische Ausbildung, deutsch-griechische Ausführung
- Äquivalenzliste – Klinik M2 neu
- Liste der Lehrkrankenhäuser im Ausland (Münster):
(Bitte bei „Luxemburg“ und „Meran“ im Prüfungsamt nachfragen)
Für diese Kliniken werden von der Universität Bern entsprechende Äquivalenzbescheinigungen ausgestellt.
Der Antrag auf Erteilung der Approbation als Arzt ist bei der Regierung von Unterfranken erhältlich und wird auch mit der Zulassung zum Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung versandt.
Erster Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung
- Antrag auf Zulassung Z1
- Merkblatt zum Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (Z1)
- Bescheinigung Pflegedienst
- Bescheinigung Pflegedienst englisch
- Beiblatt Pflegedienst
Bei ausländischen Abiturzeugnissen (auch EU-Ausland) muss zwingend ein Anerkennungsbescheid des Zeugnisses vorgelegt werden.
Zweiter Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung
Dritter Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung
- Nachweis über den Erwerb der Sachkunde im Strahlenschutz nach der Strahlenschutzverordnung (Anlage 12 ZApprO)
- Formblätter für die Famulatur werden auf StudOn bereitgestellt.
Allgemeine Hinweise zur ZApprO
- Ein Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen muss über die Regierung von Oberbayern gestellt werden.
- Allgemeine Informationen zum Studium nach der neuen Approbationsordnung finden Sie auf der entsprechenden Internetseite der Medizinischen Fakultät.
Vor Erteilung einer Approbation müssen Personen, die ihre Ausbildung außerhalb der EU und des EWR abgeschlossen haben, unter Umständen eine Kenntnisprüfung ablegen (vgl. § 3 Abs. 3 BÄO). Personen, die sich einer solchen unterziehen müssen, werden dem Prüfungsamt von der Regierung von Oberbayern gemeldet. Die Kenntnisprüfung findet ganzjährig statt. Spätestens fünf Kalendertage vor der Prüfung wird eine schriftliche Ladung mit Angabe zu Termin und Ort der Prüfung verteilt (vgl. § 37 Abs. 3 Satz 2 ÄAppO).
Die Kenntnisprüfung kann auch an einem Lehrkrankenhaus der Universität stattfinden. Gleichzeitig werden die Prüfungsunterlagen an die die Prüfung durchführende Einrichtung versandt. Die Ergebnisse der Kenntnisprüfung werden von der FAU an die Regierung von Oberbayern gemeldet.
Bei Fragen kann unter zuv-pa-kenntnispruefungen@fau.de Kontakt aufgenommen werden.
Hinweis: eine Terminplanung ist erst möglich, wenn von der Regierung von Oberbayern der Prüfling gemeldet worden ist. Über den aktuellen Stand der Überprüfung der dort eingereichten Unterlagen kann keine Auskunft gegeben werden.
Vor Erteilung einer Approbation müssen Personen, die ihre Ausbildung außerhalb der EU und des EWR abgeschlossen haben, unter Umständen eine Kenntnisprüfung ablegen (vgl. § 2 Abs. 2 Satz 6 bzw. Abs. 3 Satz 4 ZHG). Personen, die sich einer solchen unterziehen müssen, werden dem Prüfungsamt von der Regierung von Oberbayern gemeldet. Die Kenntnisprüfung findet in der Regel zweimal im Jahr statt und besteht aus einem schriftlichen, mündlichen und praktischen Abschnitt. Eine schriftliche Ladung mit Angabe zu Termin und Ort der Prüfung wird zugestellt.
Die Ergebnisse der Kenntnisprüfung werden von der FAU an die Regierung von Oberbayern gemeldet.
Bei Fragen kann unter zuv-kenntnispruefung-zahnmedizin@fau.de Kontakt aufgenommen werden.
Hinweis: eine Terminplanung ist erst möglich, wenn uns von der Regierung von Oberbayern der Prüfling gemeldet worden ist. Über den aktuellen Stand der Überprüfung der dort eingereichten Unterlagen kann keine Auskunft gegeben werden.
- Krankmeldung bei Prüfungen (Human-/Zahnmedizin) / (Modulstudiengänge der MedFak) (Bei jeder (!) Krankmeldung dem ärztlichen Attest beizulegen!)
- Hinweise auf die inhaltlichen Anforderungen an ein (vertrauens-)ärztliches Attest
- Hinweise zur Vorlage eines vertrauensärztlichen Attestes sowie Liste der Vertrauensärzte
Anschrift und Öffnungszeiten
Besucheranschrift:
Prüfungsamt FAU
Medizinische Fakultät
Halbmondstr. 6
91054 Erlangen
Postanschrift:
Prüfungsamt FAU
Medizinische Fakultät
Postfach 3520
91023 Erlangen
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag jeweils von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
Ein persönliches Erscheinen ist oft nicht notwendig, wird aber gerade bei der Anmeldung zu den einzelnen Abschnitten der Ärztlichen oder Zahnärztlichen Prüfung empfohlen.
Die Abgabe von Unterlagen oder Abschlussarbeiten kann auch auf dem Postweg oder durch Einwurf in den Briefkasten der FAU (Schloßplatz 3) erfolgen.
Kontakte
Die individuellen Ansprechpersonen nach Studiengang sind den nachfolgenden Reiter zu entnehmen:
Kerstin Beck
Adresse
Kontakt
Bei inhaltlichen Fragen zum Studiengang Molekulare Medizin bitte an Frau Dr. Simone Reiprich wenden.
Kerstin Beck
Adresse
Kontakt
Kerstin Beck
Adresse
Kontakt
Bei inhaltlichen Fragen zum Studiengang Logopädie bitte an Frau Irmgard Mehl wenden.
Kerstin Beck
Adresse
Kontakt
Kerstin Beck
Adresse
Kontakt
Das Studiendekanat Medizin ist zu kontaktieren!
Angelika Frisch
Adresse
Kontakt
Gerlinde Hertrich
Adresse
Kontakt
Heike Hoffmann
Adresse
Kontakt
Bei Fragen kann unter zuv-pa-kenntnispruefungen@fau.de Kontakt aufgenommen werden.
Bei Fragen kann unter zuv-kenntnispruefung-zahnmedizin@fau.de Kontakt aufgenommen werden.
Den jeweiligen Dozenten kontaktieren!
Jennifer Wilfert
Adresse
Kontakt
Bei Fragen kann unter zuv-pa-zahnmedizin@fau.de Kontakt aufgenommen werden
Lukas Wolf
Arbeitsgruppenleitung Studiengänge der Medizinischen Fakultät
Adresse
Kontakt
Termine für die persönliche Abgabe der Antragsunterlagen und Klärung offener Fragen:
05.12.2025 von 07:30 bis 12:00 Uhr
08.12.2025 von 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 15:00 Uhr
09.12.2025 von 08:00 bis 12:00 Uhr
15.12.2025 von 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 15:00 Uhr
16.12.2025 von 08:00 bis 11:00 Uhr
18.12.2025 von 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 15:00 Uhr
Darüber hinaus können weitere Termine individuell vereinbart werden bzw. sind Rückfragen natürlich jederzeit auch per Telefon oder E-Mail möglich.