Im bundesweiten (zentralen) Auswahlverfahren von hochschulstart.de gibt es für Studienanfängerinnen und -anfänger drei Zulassungsmöglichkeiten in den Studiengängen Medizin, Medizin Erlangen/Bayreuth, Pharmazie, Zahnmedizin und Tiermedizin (nicht an der FAU).
Allgemeine Informationen zur Bewerbung und der Zulassung
Mit Klick auf die Reiter erhalten Sie Informationen zu Voraussetzungen, Fristen und Zulassung.
Für ein Studium an einer Universität ist eine Hochschulzugangsberechtigung erforderlich. Neben dem Abitur als klassischem Weg eröffnen auch berufliche Qualifikationen – etwa als Meisterin oder Meister sowie gleichgestellte Abschlüsse – unter bestimmten Voraussetzungen den allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulzugang.
Für die Bewerbung über hochschulstart.de gelten folgende Bewerbungsschlusstermine:
Sommersemester:
- 15. Januar – einheitlich für alle Bewerberinnen und Bewerber
Wintersemester:
- 31. Mai des laufenden Jahres – für diejenigen, die ihr Abitur bzw. vergleichbare Abschlüsse vor dem 16. Januar des laufenden Jahres erworben haben (sogenannte Altabiturientinnen und -abiturienten);
- 15. Juli des laufenden Jahres – für diejenigen, die ihr Abitur bzw. vergleichbare Abschlüsse nach dem 16. Januar des laufenden Jahres erwerben (sogenannte Neuabiturientinnen und -abiturienten).
Bewerben Sie sich bitte fristgerecht. Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über hochschulstart.de. Eine direkte Bewerbung für das 1. Fachsemester an der FAU ist nicht möglich (Ausnahmen siehe „Hinweise für qualifizierte Berufstätige“).
Wichtige Information
Ausländische Studieninteressierte (aus nicht-EU-Ländern) finden ausführliche Informationen zur Bewerbung im Bereich International.
Die Zulassung erfolgt in diesen Quoten:
- Abiturbestenquote (30 %)
- Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ: 10 %)
- Auswahlverfahren der Hochschule (AdH: 60 %)
Bewerbung für Internationale
Für internationale Studieninteressierte gelten besondere Zugangsvoraussetzungen und Bewerbungsfristen; zudem können je nach Herkunftsland oder Studiengang weitere Nachweise und Dokumente erforderlich sein.
Benötigte Unterlagen
Je nach Bewerbergruppen sind für die Bewerbung unterschiedliche Dokumente und Unterlagen erforderlich.
Benötigt werden:
- Die Zeugnisse aus dem Ausland und die entsprechende Übersetzung,
soweit vorhanden auch eine Zeugnisanerkennung der Zeugnisanerkennungsstelle mit errechneter Durchschnittsnote – jeweils in einfacher Kopie. - Falls ein Studienkolleg besucht wurde:
zusätzlich das Zeugnis der Feststellungsprüfung - bei Hochschulwechslerinnen und Hochschulwechslern:
aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
Erforderlich sind
- Bescheinigung des Prüfungsamtes, dass die entsprechenden Leistungspunkte erreicht wurden und der errechnete Notendurchschnitt (jeweils in einfacher Kopie)Leistungspunkte und Notendurchschnitt
- Beratung durch die Studienberatung;
- bei Diplomstudiengängen: Vordiplomnachweis.
Die Zentrale Studienberatung prüft im Rahmen eines Beratungsgesprächs vor der Bewerbung die Möglichkeit des Wechsels von der FH/HaW zur FAU.
Das vollständige Zeugnis (alle Seiten) in Kopie
- Tabellarischer Lebenslauf (Original)
- Abschlusszeugnis der Berufsausbildung
- Beratungsschein mit ausgewiesener Qualifikationsnote – jeweils in einfacher Kopie.
Weitere Informationen und Anmeldung zum Beratungsgespräch: „Studieren ohne Abitur“
- Tabellarischer Lebenslauf (Original)
- Zeugnis über die bestandene Meisterprüfung, einer dieser gleichgestellten beruflichen Fortbildungsprüfung, Abschluss der Fachschule oder Fachakademie
- Beratungsschein mit ausgewiesener Qualifikationsnote
jeweils in einfacher Kopie
Weitere Informationen und Anmeldung zum Beratungsgespräch: „Studieren ohne Abitur“
Erforderlich sind
- Zeugnis des ersten Hochschulabschlusses in einfacher Kopie
- Begründung für die Aufnahme des Zweitstudiums (Begründung nur bei Bewerbungen in das erste Fachsemester)
Zweitstudienbewerberinnen und -bewerber, die wissenschaftliche Gründe geltend machen möchten, sollten ihre Unterlagen bitte bis spätestens 6 Wochen vor Bewerbungsschluss postalisch einreichen, da die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nimmt.
Weitere Informationen zu zulassungsbeschränkten Fächern
Per Klick auf die nachfolgenden Reiter erhalten Sei weitere Informationen:
Abiturbestenquote
In der „Abiturbestenquote“ werden 30 % der Studienplätze nach der Punktzahl der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) vergeben.
Zusätzliche Eignungsquote
In der „Zusätzlichen Eignungsquote (ZEQ)“ werden in Medizin, Medizin Erlangen/Bayreuth und Zahnmedizin 10 % der Studienplätze nach Punkten vergeben. Maximal können 100 Punkte erreicht werden, die sich ab der Bewerbung zum Wintersemester 2023/24 wie folgt aufteilen:
- Ergebnis des Tests für medizinische Studiengänge (TMS): maximal 60 Punkte
- abgeschlossene qualifizierte Berufsausbildung: 40 Punkte
In der Pharmazie werden maximal 60 Punkte für das Ergebnis des Pharmazie-Studieneignungstests (PhaST) und 40 Punkte für eine qualifizierte Berufsausbildung vergeben.
Auswahlverfahren der Hochschule
Im „Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH)“ werden die Studienplätze ebenfalls nach Punkten vergeben. Maximal können für die Studiengänge Medizin, Medizin Erlangen/Bayreuth und Zahnmedizin maximal 100 Punkte erreicht werden, die sich wie folgt aufteilen:
- Durchschnittsnote der Studienberechtigung (z.B. Abiturzeugnis): maximal 60 Punkte
- Ergebnis des Tests für medizinische Studiengänge (TMS): maximal 35 Punkte
- abgeschlossene qualifizierte Berufsausbildung: 5 Punkte
In der Pharmazie werden maximal 60 Punkte auf die Note der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur), maximal 30 Punkte für das Ergebnis des Pharmazie-Studieneignungstests (PhaST) und 10 Punkte für eine qualifizierte Berufsausbildung vergeben.
Wichtige Information
Bei Punktgleichheit innerhalb der Quoten werden diejenigen Bewerberinnen und Bewerber bevorzugt, die einen Dienst (z.B. FSJ, BFD) abgeleistet haben. Besteht dann noch Ranggleichheit, entscheidet das Los.
Seit Wintersemester 2020/2021 können Studierende über die Landarztquote zum Studiengang Humanmedizin an bayerischen Universitäten zugelassen werden. Bewerbungen für das Wintersemester 2025/26 sind vom 1. Februar bis 28. Februar 2025 möglich. Ein Studium kann hier nur zu einem Wintersemester begonnen werden.
Die Tabelle umfasst Informationen zu den Studienangebot der FAU in den bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen bzw. den Ergebnissen des entsprechenden Vergabeverfahrens der vergangenen Semester. Die in diesem Zusammenhang angeführten Werte entsprechen dem Stand nach dem Ende der Koordinierungsphase.
Wintersemester 2024/25
| Studiengang | Studienplätze | Abiturbesten (BY) | ZEQ | AdH | Zweitstudium |
| Medizin | 173 | 825 (DN 1,0) | 74,0 | 58,1 | |
| Medizin Erlangen/Bayreuth | 54 | 814 (DN 1,1) | 72,0 | 56,6 | |
| Zahnmedizin | 55 | 793 (DN 1,2) | 68,0 | 51,0 | |
| Pharmazie | 123 | 640 (DN 2,1) | 0,0 (nachrangige Kriterien) | 26,2 |
Sommersemester 2024
| Studiengang | Studienplätze | Abiturbesten (BY) | ZEQ | AdH | Zweitstudium |
| Medizin | 173 | 812 (DN 1,1) | 78,0 | 62,1 | 10 |
| Medizin Erlangen/Bayreuth | 55 | 805 (DN 1,1) | 78,0 | 61,7 | 5 |
| Zahnmedizin | 55 | 766 (DN 1,4) | 71,0 | 56,9 | 12 |
| Pharmazie | kein Studienbeginn im SoSe an der FAU | ||||
Wintersemester 2023/24
| Studiengang | Studienplätze | Abiturbesten (BY) | ZEQ | AdH | Zweitstudium |
| Medizin | 171 | 825 (DN 1,0) | 73,0 | 59,2 | 5 |
| Medizin Erlangen/Bayreuth | 54 | 816 (DN 1,1) | 73,0 | 57,5 | 5 |
| Zahnmedizin | 55 | 785 (DN 1,3) | 69,0 | 51,6 | 11 |
| Pharmazie | 127 | 673 (DN 1,9) | 0,0 (nachrangige Kriterien) | 28,3 | alle Bewerber/-innen wurden zugelassen |
Sommersemester 2023
| Studiengang | Studienplätze | Abiturbesten (BY) | ZEQ | AdH | Zweitstudium |
| Medizin | 172 | 808 (DN 1,1) | 78,0 | 63,1 | 12 |
| Medizin Erlangen/Bayreuth | 55 | 805 (DN 1,1) | 77,0 | 62,3 | 11 |
| Zahnmedizin | 54 | 777 (DN 1,3) | 70,0 | 56,5 | 12 |
| Pharmazie | kein Studienbeginn im SoSe an der FAU | ||||
Wintersemester 2022/23
| Studiengang | Studienplätze | Abiturbesten (BY) | ZEQ | AdH | Zweitstudium |
| Medizin | 173 | 839 (DN 1,0) | 76,7 | 59,0 | 5 |
| Medizin Erlangen/Bayreuth | 55 | 828 (DN 1,1) | 74,7 | 57,4 | 5 |
| Zahnmedizin | 55 | 796 (DN 1,2) | 67,3 | 50,4 | 5 |
| Pharmazie | 128 | 682 (DN 1,8) | 0,0 (nachrangige Kriterien) | 27,6 | 3 |
Sommersemester 2022
| Studiengang | Studienplätze | Abiturbesten (BY) | ZEQ | AdH | Zweitstudium |
| Medizin | 173 | 808 (DN 1,1) | 74,0 | 56,8 | 11 |
| Medizin Erlangen/Bayreuth | 55 | 807 (DN 1,1) | 74,0 | 56,3 | 11 |
| Zahnmedizin | 55 | 775 (DN 1,3) | 68,7 | 48,0 | 5 |
| Pharmazie | kein Studienbeginn im SoSe an der FAU | ||||
Wintersemester 2021/22
| Studiengang | Studienplätze | Abiturbesten (BY) | ZEQ | AdH | Zweitstudium |
| Medizin | 174 | 832 (DN 1,0) | 72,6 | 59,0 | 12 |
| Medizin Erlangen/Bayreuth | 55 | 821 (DN 1,1) | 73,3 | 57,6 | 11 |
| Zahnmedizin | 55 | 794 (DN 1,2) | 66,7 | 49,4 | 5 |
| Pharmazie | 120 | 681 (DN 1,8) | 39,9 | 38,9 | 4 |
Sommersemester 2021
| Studiengang | Studienplätze | Abiturbesten (BY) | ZEQ | AdH | Zweitstudium |
| Medizin | 173 | 797 (DN 1,2) | 74,7 | 56,8 | 13 |
| Medizin Erlangen/Bayreuth | 55 | 796 (DN 1,2) | 74,7 | 56,7 | 11 |
| Zahnmedizin | 55 | 766 (DN 1,4) | 69,3 | 50,4 | 11 |
| Pharmazie | kein Studienbeginn im SoSe an der FAU | ||||
Sind nach Abschluss des zentralen Vergabeverfahrens noch Studienplätze an der FAU verfügbar, werden diese von der FAU im Losverfahren vergeben. Am Losverfahren werden alle Bewerberinnen und Bewerber beteiligt, die rechtzeitig über die Bewerbungsplattform campo die Zulassung im Rahmen des Losverfahrens bei der FAU beantragt haben:
- 20.03. bis einschließlich 30.03. eines jeden Jahres für das Sommersemester
- 20.09. bis einschließlich 30.09. eines jeden Jahres für das Wintersemester
Am Losverfahren kann jeder teilnehmen. Es ist weder erforderlich, sich vorher regulär bei der Stiftung für Hochschulzulassung beworben zu haben, noch von Hochschulstart.de abgelehnt worden zu sein. Sogar zugelassene Bewerberinnen und Bewerber können das Losverfahren nutzen, zum Beispiel um noch einen Platz an einem anderen Studienort zu bekommen.
Das Senden von Postkarten ist nicht vorgesehen. Die Vorlage weiterer Unterlagen, wie zum Beispiel Abiturzeugnis-Kopien etc., ist für die Teilnahme am internen Losverfahren der FAU nicht erforderlich. Eingesendete Postkarten werden vernichtet. Da es sich um ein formloses Verfahren handelt, können wir Sie über das Ergebnis nur informieren, falls Sie ausgelost werden.
Wichtige Information
Bitte beachten Sie, dass es sich bei „Medizin“ und „Medizin Erlangen/Bayreuth“ zulassungsrechtlich um zwei unterschiedliche Studiengänge handelt. Wenn Sie im Losverfahren für beide Studiengänge berücksichtigt werden möchten, müssen Sie sich gesondert online für das Losverfahren Medizin und für Medizin Erlangen/Bayreuth bewerben.

