Einschreibung/Immatrikulation

Nach erfolgreicher Bewerbung bzw. erfolgter Zulassung erfolgt die Einschreibung bzw. Immatrikulation in das Studium mit allen erforderlichen Unterlagen innerhalb der vorgesehenen Fristen. Erst mit Abschluss der Immatrikulation besteht die Mitgliedschaft an der Universität.

Die Einschreibefristen können sich von den Bewerbungsfristen unterscheiden!

Die Einschreibung erfolgt je nach Bewerbergruppe entweder postalisch oder – bei zulassungsbeschränkten Studiengängen – per E-Mail. Welche Form der Einschreibung vorgesehen ist, ergibt sich aus den Hinweisen im Immatrikulationsantrag, der als PDF in campo abgerufen werden kann.

Einschreibetermine

Fällt das Ende einer Ausschlussfrist auf einen Samstag, einen Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag, verlängert sich die Frist nicht bis zum Ablauf des nächstfolgenden Werktages (§ 31 Abs. 3 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes).

Für diejenigen, die sich für zulassungsfreie Studiengänge einschließlich Masterstudiengänge mit Ausnahme der Studiengänge im Bereich der Psychologie (siehe Immatrikulationsantrag im campo-Bewerbungsportal) bewerben möchten, gilt:

  • Überweisung des Semesterbeitrages und
  • anschließende postalische Einschreibung durch Zusendung der erforderlichen Unterlagen

für das Wintersemester 2025/26 vom 16. Juli bis 30. September 2025 (Posteingangsstempel).

Wichtige Information

Die Bearbeitung der postalischen Anträge kann 2 bis 3 Wochen dauern. Bei unvollständig eingereichten Unterlagen verlängert sich diese Zeit. Werden die Unterlagen erst gegen Ende der Frist eingereicht, kann nicht garantiert werden, dass die Studienunterlagen bis Semesterbeginn zugesandt werden. Dasselbe gilt bei fehlendem Zahlungseingang.

Die FAU kann für verlorene Postsendungen keine Haftung übernehmen.

Die Einschreibung für alle zulassungsbeschränkten Studiengänge erfolgt ausschließlich per E-Mail und muss innerhalb der im Zulassungsbescheid vorgegebenen Fristen erfolgen:

Wichtige Information

Zugelassene Bewerberinnen und Bewerber in NC-Fächern können den Immatrikulationsantrag erst abrufen, wenn über den entsprechenden Button in campo die „Immatrikulation beantragt“ wurde.

Benötigte Unterlagen bei der Einschreibung

Einzureichende Unterlagen

Durch Anklicken eines der nachfolgenden Reiter kann herausgefunden werden, welche Unterlagen relevant sind.

1. Immatrikulationsantrag

Nach abgeschlossener Online-Anmeldung für zulassungsfreie Studiengänge (für das Wintersemester 2025/26 nur bis 30. September 2025 möglich!), bei zulassungsbeschränkten Studiengängen nach Erhalt der Zulassung(!), den Immatrikulationsantrag bitte über das Online-Portal ausdrucken und unterschreiben.

2. Personalausweis oder Reisepass

Bei ausländischer Staatsangehörigkeit bitte den Reisepass beifügen. Es genügt eine einfache Kopie.

3. Nachweis der Hochschulreife

Nachweis der Hochschulreife (entfällt bei Promotionsstudium):

  1. Zeugnis über das Vorliegen der Hochschulzugangsberechtigung im Freistaat Bayern für den gewählten Studiengang: Allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife.
  2. Qualifizierte Berufstätige und Meister müssen als Nachweis lediglich die Bescheinigung der Studienberatung über das absolvierte Beratungsgespräch vorlegen.
  3. Deutsche mit ausländischen Bildungsnachweisen, die sich für ein zulassungsfreies Fach einschreiben möchten, wenden sich bitte zur Überprüfung ihrer Zeugnisse zunächst an das Zulassungsbüro für internationale Bewerberinnen und Bewerber (siehe „Hinweise für deutsche Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischen Bildungsnachweisen“).

Wichtige Information

Bei der postalischen Einschreibung ist eine beglaubigte Kopie der Hochschulreife einzureichen. Bei der Einschreibung per E-Mail bei zulassungsbeschränkten Studiengängen genügt ein Scan der Originaldokumente. Falls das Zeugnis nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache ausgestellt wurde, wird zusätzlich eine amtlich beglaubigte Übersetzung benötigt.

4. Nachweis der gesetzlichen Krankenkasse

Für die Einschreibung ist eine elektronische Meldung der gesetzlichen Krankenkasse über Ihren Versicherungsstatus (M10) erforderlich, die Sie bei der gesetzlichen Krankenkasse unter Nennung unserer Absendernummer H0001887 beantragen müssen. Sie wird anschließend von der gesetzlichen Krankenkasse digital an die FAU übermittelt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Krankenversicherung – Versicherungsbescheinigung für die Immatrikulation.

5. Semesterbeitrag

Nachweis über den eingezahlten Semesterbeitrag (z. B. Überweisungsbeleg, Kontoauszug. Folgende Daten sollten auf dem Nachweis ersichtlich sein: Kontoinhaber, IBAN, BIC, Datum der Überweisung, Verwendungszweck und Beitragshöhe. Alle anderen Daten können selbstverständlich geschwärzt werden).

  1. Zulassungsbescheid: Zulassungsbescheid der FAU oder Stiftung für Hochschulzulassung (SfH), wenn die Einschreibung für einen zulassungsbeschränkten Studiengang beantragt wird.
  2. Nachweis über die bestandene Eignungsprüfung oder das bestandene Eignungsfeststellungsverfahren: Ob eine Eignungsprüfung (EPF) oder ein Eignungsfeststellungsverfahren (EFV) für das gewünschte Studienfach erforderlich ist, entnehmen Sie bitte den Informationen zum jeweiligen Studiengang.
    Bei der postalischen Einschreibung genügt eine einfache Kopie.
  3. Praktikumsnachweis: Für Maschinenbau und Wirtschaftsingenieurwesen wird vor Studienbeginn ein sechswöchiges Praktikum benötigt.Bei Fragen zum Vorpraktikum ist das zuständige Praktikumsamt zu kontaktieren. Weitere Informationen sind auf der Internetseite des Praktikumsamtes.
    Bei der postalischen Einschreibung genügt eine einfache Kopie der Bestätigung des Praktikumsamtes.
  4. Ausbildungsvertrag: Wird benötigt, wenn sich im Rahmen eines dualen Verbundstudiums eingeschrieben wird.
    Bei der postalischen Einschreibung genügt eine einfache Kopie.
  5. Zwei-Fach-Bachelor: Bei manchen Fächerkombinationen im Zwei-Fach-Bachelorstudium ist für die Einschreibung eine vorherige Beratung erforderlich (nur Vollzeitstudium).
  6. Englischnachweis CEP: Für den Studiengang Clean Energy Processes muss dem Antrag der Immatrikulation der Nachweis über die Englischkenntnisse (B2) beigefügt werden.

  1. Studienzeitbescheinigung: Falls bereits eine Immatrikulation an einer deutschen Hochschule bestanden hat, wird eine Bescheinigung über die Studienzeit mit Angabe des Studienfachs bzw. Studiengangs sowie einem Exmatrikulationsvermerk benötigt.
  2. Unbedenklichkeitsbescheinigung: bei einem Quereinstieg/Hochschulwechsel in ein höheres Semester, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von der vorherigen Hochschule auszufüllen (siehe Anhang Immatrikulationsantrag)
  3. Zeugnis über die Abschlussprüfung: Wird benötigt, wenn bereits ein Studium erfolgreich abgeschlossen wurde. Bei der postalischen Einschreibung ist eine beglaubigte Kopie einzureichen. Bei der Einschreibung per E-Mail bei zulassungsbeschränkten Studiengängen genügt ein Scan der Originaldokumente. Falls das Zeugnis nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache ausgestellt wurde, wird zusätzlich eine amtlich beglaubigte Übersetzung benötigt.
  4. Nachweis über die abgelegte Vor- oder Zwischenprüfung: Erforderlich, wenn die Einschreibung in das betreffende Semester eine Vor- oder Zwischenprüfung voraussetzt.
  5. Semesteranerkennung des zuständigen Prüfungsamtes: Bei Quer- oder Seiteneinstieg in das höhere Semester wird eine Anrechnung entsprechend der erteilten Zulassung benötigt.

Zunächst ist ein Antrag auf Zulassung der FAU über das Portal Campo zu stellen. Mit dem Zulassungsbescheid werden die Informationen über das Verfahren und den Zeitpunkt der Einschreibung sowie die dabei vorzulegenden Unterlagen bereitgestellt. Ausführliche Hinweise zur Bewerbung finden sich auf den Seiten zur Bewerbung und Einschreibung.

Neben den Dokumenten, die für die Einschreibung immer erforderlich sind (siehe oben auf dieser Seite), benötigen internationale Studienbewerberinnen und -bewerber meist auch noch weitere Unterlagen:

1. Sekundarabschlusszeugnis

Zeugnis aus dem Ausland, das direkt zum Hochschulzugang berechtigt und falls erforderlich, das Abschlusszeugnis des Studienkollegs (mit Exmatrikulationsbescheinigung der betreffenden Hochschule, an die das Studienkolleg angeschlossen ist). Bei der postalischen Einschreibung ist eine beglaubigte Kopie einzureichen. Bei der Einschreibung per E-Mail bei zulassungsbeschränkten Studiengängen genügt ein Scan der Originaldokumente.

2. Zulassungsbescheid der Zulassungsstelle

Zulassungsbescheid der Zulassungsstelle für zulassungsfreie Studiengänge: Internationale Bewerberinnen und Bewerber benötigen auch für zulassungsfreie Fächer einen Zulassungsbescheid, müssen sich also fristgerecht beworben haben.

3. Bestandene Feststellungsprüfung

Bewerberinnen und Bewerber mit bestandener Feststellungsprüfung können sich – bei Vorliegen aller sonstigen Voraussetzungen – direkt für zulassungsfreie Studiengänge einschreiben.

Vorausgesetzt wird, dass sie bis 15. Juli (Wintersemester) bzw. 15. Januar (Sommersemester) einen Zulassungsantrag im Portal campo gestellt haben.

Ausnahme: Bei Studiengängen, die für die Einschreibung ein Eignungsfeststellungsverfahren (EFV) voraussetzen, ist ein Zulassungsbescheid, also eine vorherige fristgerechte Bewerbung bei der Zulassungsstelle, erforderlich.

4. Deutschnachweis

Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse: Alle internationalen Studienbewerberinnen und Studienbewerber für deutschsprachige Studiengänge benötigen einen Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse (z. B. Zeugnis über die bestandene Deutsche Sprachprüfung (DSH) oder Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF)), es sei denn, ein deutsches Abitur oder die bestandene Feststellungsprüfung liegt vor.

5. Deutsche Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischen Zeugnissen

Deutsche Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischen Zeugnissen müssen vor der Einschreibung eine Überprüfung der Hochschulzugangsberechtigung veranlassen (gilt nicht für Masterstudiengänge). Nähere Informationen zum Vorgehen sind auf der Seite Hinweise für deutsche Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischen Bildungsnachweisen zu finden.

6. Staatliche Zeugnisanerkennung (bei Medizin, Medizin Erlangen/Bayreuth, Zahnmedizin, Pharmazie)

Bewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung benötigen für die Einschreibung in die Studiengänge Medizin, Medizin Erlangen/Bayreuth, Pharmazie und Zahnmedizin eine staatliche Zeugnisanerkennung der Zeugnisanerkennungsstellen der Bundesländer. Wenn die erforderliche Hochschulzugangsberechtigung über die bestandene Feststellungsprüfung an einem anerkannten Studienkolleg erworben wurde, wird keine Zeugnisanerkennung benötigt.

Informationen für besondere Zielgruppen

Promotion, Gaststudium, Fachwechsel

Klicken Sie auf einen der nachfolgenden Reiter, um herauszufinden, was bei Promotion, Gaststudium, Fachwechsel zu beachten ist:

Für die Einschreibung für ein Promotionsstudium benötigen Sie:

  1. Online-Registrierung des Promotionsvorhabens unter docdaten.fau.de
  2. ausgedruckter und unterschriebener Immatrikulationsantrag aus der Online-Bewerbung über www.campo.fau.de (für das Wintersemester 2025/26 bis voraussichtlich 31. Oktober 2025 möglich!)
  3. Personalausweis oder Pass
  4. Bestätigung der Promotion an der FAU: Nachweis des Status als Doktorandin oder Doktorand (nach der erfolgten Zulassung ist dieser Nachweis in docDaten unter „Dokumente“ abrufbar)
  5. Nachweis über den eingezahlten Semesterbeitrag (z. B. Überweisungsbeleg, Kontoauszug. Folgende Daten sollten auf dem Nachweis ersichtlich sein: Kontoinhaber, IBAN, BIC, Datum der Überweisung, Verwendungszweck und Beitragshöhe. Alle anderen Daten können selbstverständlich geschwärzt werden.)

Wichtige Information

Für den Abschluss der Immatrikulation schicken Sie bitte alle hier genannten Unterlagen an studierendenverwaltung-ww@fau.de.

Ist bereits eine Immatrikulation an der FAU erfolgt und der Semesterbeitrag für das Folgesemester, für das die Umschreibung beantragt wird, überwiesen, wird der „Antrag auf Studiengangwechsel“ benötigt. Gegebenenfalls ist zusätzlich ein Zulassungsbescheid (für zulassungsbeschränkte Fächer) mit Kopie des Abiturzeugnisses, der Nachweis über eine bestandene Eignungsprüfung oder ein bestandenes Eignungsfeststellungsverfahren oder ein Praktikumsnachweis einzureichen.

Bei fachgebundener Hochschulreife ist auch bei zulassungsfreien Fächern stets eine Kopie des Abiturzeugnisses beizulegen.

Die Umschreibung kann per Post, Fax oder E-Mail spätestens bis Vorlesungsbeginn erfolgen. Für Fächer mit Uni-Voranmeldeverfahren (Uni-Vor) gilt die entsprechend frühere Frist.

Wichtige Information
Es erfolgt keine separate Benachrichtigung nach Abschluss des Fachwechsels. Status und alle aktualisierten Bescheinigungen können im Online-Portal campo eingesehen und abgerufen werden.

Nach der Immatrikulation

Wie geht es weiter nach der Immatrikulation?

Klicken Sie auf einen der nachfolgenden Reiter, um herauszufinden, wie es nach der Immatrukaliton weitergeht:

Sind alle Unterlagen vollständig eingegangen und die Zahlung verbucht, wird nach Abschluss der Einschreibung ein Schreiben mit Informationen zur Freischaltung der elektronischen Dienstleistungen (IdM-Kennung und Aktivierungspasswort) per Post versendet. Die Bearbeitung der Immatrikulation nimmt in der Regel etwa 2 bis 3 Wochen in Anspruch.

Das Informationsschreiben steht immatrikulierten Studierenden zusätzlich im Online-Portal campo über die Funktion „Studienservice“ -> „Bescheinigungen“ ->„Benutzerinfobrief“ zur Verfügung.

Den Studierendenausweis (FAUcard) erhalten Sie frühestens drei Wochen nach der Aktivierung Ihres Benutzerkontos vom FAUcard-Servicebüro per Post.

Der Studierendenausweis kann erst erstellt werden, wenn Sie bei der oben genannten Aktivierung auch ein Passbild hochgeladen haben.

Eine Immatrikulationsbescheinigung ist nach erfolgter Einschreibung und mit aktivierter Benutzerkennung über das Portal campo über den Bereich „Studienservice“-> „Bescheinigungen“ ->„Immatrikulationsbescheinigung“ online abrufbar.

Kontakt

Studierendenverwaltung

Die Studierendenverwaltung kümmert sich um alle formalen Angelegenheiten rund um den Studierendenstatus, beispielsweise um die Immatrikulation.

Zwei Personen sitzen vor einem Laptop