Allgemeine Hochschulreife / Abitur

Die allgemeine Hochschulreife berechtigt zum Studium aller Studiengänge an Hochschulen und Universitäten. Sie kann an folgenden Bildungseinrichtungen erworben werden:

  • (Abend-)Gymnasium
  • Kolleg
  • BOS 13: fachgebundene Hochschulreife mit zusätzlichem Nachweis der zweiten Fremdsprache
  • FOS 13: fachgebundene Hochschulreife mit zusätzlichem Nachweis der zweiten Fremdsprache
  • Bundeswehrfachschule: Zeugnis über die Erlangung des Bildungsstandes, der der allgemeinen Hochschulreife entspricht, zusammen mit einer Urkunde der zuständigen obersten Landesbehörde
  • Mit der bestandenen Abschlussprüfung eines Studiums mit mindestens sechs Semestern Regelstudienzeit an einer Fachhochschule, Universität, Gesamthochschule oder Berufsakademie (nach Baden-Württemberger Modell) erwirbt man ebenfalls die allgemeine Hochschulreife.
  • Auch das Zeugnis über die bestandene Prüfung für den Hochschulzugang von besonders befähigten Berufstätigen (Begabtenprüfung) zählt als allgemeine Hochschulreife (siehe Merkblatt des Kultusministeriums auf der Seite Gesetze-Bayern.de ).
  • Der Hochschulzugang ist auch durch die bestandene Meisterprüfung, eine gleichgestellte berufliche Fortbildungsprüfung oder das Zeugnis über die bestandene Abschlussprüfung einer öffentlichen und staatlich anerkannten Fachschule oder Fachakademie möglich. Voraussetzung ist das Absolvieren eines Beratungsgesprächs an einer bayerischen Hochschule.

Deutsche Staatsangehörigkeit und Hochschulreife im Ausland

Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die ihre Hochschulreife im Ausland erworben haben und sich ohne Zeugnisanerkennungsbescheid für ein zulassungsfreies Fach einschreiben möchten, sollten frühzeitig vor den Einschreibeterminen Kontakt zur Zulassungsstelle – Zulassungsbüro für internationale Bewerberinnen und Bewerber (zuv-zib@fau.de) – aufnehmen, um eine Überprüfung der Zeugnisse auf Studienberechtigung zu ermöglichen. Nur so kann eine reibungslose Immatrikulation gewährleistet werden. Den eingereichten Unterlagen ist ein Nachweis der Staatsangehörigkeit beizufügen sowie der gewünschte zulassungsfreie Studiengang an der FAU anzugeben.