Allgemeine Hochschulreife / Abitur

Die allgemeine Hochschulreife berechtigt zum Studium aller Studiengänge an Hochschulen und Universitäten. Sie kann an folgenden Bildungseinrichtungen erworben werden:

  • (Abend-)Gymnasium
  • Kolleg
  • BOS 13: fachgebundene Hochschulreife mit zusätzlichem Nachweis der zweiten Fremdsprache
  • FOS 13: fachgebundene Hochschulreife mit zusätzlichem Nachweis der zweiten Fremdsprache
  • Bundeswehrfachschule: Zeugnis über die Erlangung des Bildungsstandes, der der allgemeinen Hochschulreife entspricht, zusammen mit einer Urkunde der zuständigen obersten Landesbehörde
  • Mit der bestandenen Abschlussprüfung eines Studiums mit mindestens sechs Semestern Regelstudienzeit an einer Fachhochschule, Universität, Gesamthochschule oder Berufsakademie (nach Baden-Württemberger Modell) erwirbt man ebenfalls die allgemeine Hochschulreife.
  • Auch das Zeugnis über die bestandene Prüfung für den Hochschulzugang von besonders befähigten Berufstätigen (Begabtenprüfung) zählt als allgemeine Hochschulreife (siehe Merkblatt des Kultusministeriums auf der Seite Gesetze-Bayern.de ).
  • Der Hochschulzugang ist auch durch die bestandene Meisterprüfung, eine gleichgestellte berufliche Fortbildungsprüfung oder das Zeugnis über die bestandene Abschlussprüfung einer öffentlichen und staatlich anerkannten Fachschule oder Fachakademie möglich. Voraussetzung ist das Absolvieren eines Beratungsgesprächs an einer bayerischen Hochschule.

Deutsche Staatsangehörigkeit und Hochschulreife im Ausland

Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die ihre Hochschulreife im Ausland erworben haben und sich ohne Zeugnisanerkennungsbescheid für ein zulassungsfreies Fach einschreiben möchten, gehen den normalen Weg der Registrierung im Bewerbungsportal campo, laden dort ihre Zeugnisse in beglaubigter Kopie und Übersetzung hoch und wählen den gewünschten Studiengang aus. Nach Abgabe des Antrags wird die Hochschulzugangsberechtigung geprüft und sofern diese vorliegt, schalten wir Sie für den nächsten Schritt der Online-Immatrikulation frei. Hierüber wird per E-Mail informiert und es kann mit der Online-Immatrikulation fortgefahren werden, indem Sie auf „Immatrikulation beantragen“ klicken.

Beachten Sie bitte, dass die Überprüfung der Hochschulzugangsberechtigung in der Regel ab Portalöffnung bis Ende Juni zügig erfolgt; in der Zeit von Anfang Juli bis Ende September mit erheblicher Wartezeit zu rechnen ist.

Alle Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischen Bildungsabschlüssen müssen einen Nachweis über ihre Deutschkenntnisse erbringen. Falls Sie die DSH-Prüfung noch absolvieren müssen, erhalten Sie das entsprechende Anmeldeformular vom Büro der Zulassungsstelle. In Ausnahmefällen können Muttersprachler/-innen von dem Nachweis befreit werden. Weitere Informationen