Beruflich Qualifizierte / Meistertitel

Unter bestimmten Voraussetzungen wird der allgemeine Hochschulzugang für Meister und Meisterinnen und denen Gleichgestellte sowie der fachgebundene Hochschulzugang für qualifizierte Berufstätige eröffnet.

Verpflichtendes Beratungsgespräch

Beachten Sie bitte, dass Sie vor der Bewerbung ein Beratungsgespräch bei der Zentralen Studienberatung absolviert haben müssen.

Im Einzelnen gelten für qualifizierte Berufstätige folgende Regelungen

Der allgemeine Hochschulzugang für Absolventen und Absolventinnen einer beruflichen Fortbildungsprüfung wird nachgewiesen durch ein

  • Zeugnis über die bestandene Meisterprüfung (nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung ) oder
  • Zeugnis über die bestandene, vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus der Meisterprüfung gleichgestellte berufliche Fortbildungsprüfung (nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung) oder
  • Zeugnis über die bestandene Abschlussprüfung einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachschule oder Fachakademie

Dazu muss ein Beratungsgespräch an der Hochschule absolviert werden, an der das Studium aufgenommen werden soll. Zweck des Beratungsgesprächs ist es, dem Studienbewerber oder der Studienbewerberin einen realistischen Eindruck über Inhalte, Aufbau und Anforderung des Studiums im angestrebten Studiengang zu vermitteln. Über das Gespräch stellt die Hochschule eine Bescheinigung aus.

Für qualifizierte Berufstätige wird der fachgebundene Hochschulzugang eröffnet, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • erfolgreicher Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Handwerksordnung in einem zum angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich und
  • anschließende mindestens dreijährige hauptberufliche Berufspraxis (zweijährige bei Erhalt eines Aufstiegsstipendiums des Bundes) in einem zum angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich und
  • Absolvierung eines Beratungsgesprächs an der Hochschule, an der das Studium aufgenommen werden soll und
  • Absolvierung eines dreisemestrigen Probestudiums oder
  • Bestehen einer Hochschulzugangsprüfung in den folgenden Studiengängen mit einem Eignungsfeststellungsverfahren:
    • Artificial Intelligence
    • Autonomy Technologies
    • Logopädie

Die Einzelheiten der Hochschulzugangsprüfung und des Probestudiums regelt die FAU in einer Satzung.

Beratungsgespräch

Bitte wenden Sie sich für das Beratungsgespräch frühzeitig per E-Mail an die Zentrale Studienberatung (zsb@fau.de).
Für das Gespräch bringen Sie bitte das ausgefüllte Formular mit.

Formular: Anmeldung zum Beratungsgespräch

Fristen für die Beratungsgespräche

Folgende Fristen gelten für die Beratungsgespräche.

Zulassungsbeschränkte (NC-) Fächer

  • 15. Dezember (Sommersemester)
  • 15. Juni (Wintersemester)

Zulassungsfreie Fächer

  • 31. August (Wintersemester)

Prüfung der Unterlagen

Sofern Sie das Beratungsgespräch virtuell oder telefonisch absolvieren, ist es nötig, die entsprechenden Zeugnisse bzw. Dokumente postalisch als beglaubigte Kopie an die Zentrale Studienberatung zu senden. Im Falle eines Gespräch vor Ort in den Büroräumen der Zentralen Studienberatung führen Sie Ihre Unterlagen bitte im Original mit sich. Welche Zeugnisse bzw. Dokumente im Einzelnen benötigt werden bzw. zu beglaubigen sind, erfahren Sie von Ihrer Kontaktperson der Zentralen Studienberatung.

Bewerbung für zulassungsbeschränkte Studiengänge

Wer als qualifizierter Berufstätiger noch eine weitere Studienberechtigung hat (zum Beispiel Abitur), kann sich bei der Bewerbung für lokal zulassungsbeschränkte Studiengänge entscheiden, auf welche der verschiedenen Qualifikationen die Bewerbung gestützt wird.

Die tatsächliche fachlich-inhaltliche Eignung für das gewünschte Studium muss mit der Studienfachberatung des jeweiligen Studiengangs geklärt werden. Die Kontaktdaten erhalten Sie im Beratungsgespräch der Zentralen Studienberatung.

Besonderheiten für die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie

Bei den genannten Studiengängen gibt es Besonderheiten, die Sie hier nachlesen können:

Probestudium bei fachgebundenem Hochschulzugang

Zum Probestudium für die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie (letzteres nur Wintersemester) müssen sich qualifizierte Berufstätige mit fachgebundenem Hochschulzugang über www.campo.fau.de und mit den dort aufgeführten weiteren einzusendenden Unterlagen bis zum 15. Januar (Sommersemester) beziehungsweise 15. Juli (Wintersemester) beworben haben. Im Probestudium werden keine besonderen Studieninhalte oder Veranstaltungen angeboten, die qualifizierte Berufstätige zu absolvieren haben, sondern sie besuchen die gleichen regulären Lehrveranstaltungen wie alle anderen Studierenden des jeweiligen Jahrgangs auch. Nach erfolgreichem Probestudium ist das Weiterstudium garantiert. Ist das Probestudium nicht erfolgreich ist das Weiterstudium nicht möglich.

Bewerbung mit allgemeiner Hochschulzugangsberechtigung

Interessenten mit Meisterprüfung oder Gleichgestellte bewerben sich für die Fächer Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie (letzteres nur zum Wintersemester) bitte direkt über die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH: www.hochschulstart.de).